Darf die sterbeversicherung meiner Mutter auf

… mein Hartz 4 angerechnet werden
Meine Mutte ist am 08.10.2012 plötzlich verstorben . sie hat mir eine Sterbeversicherung hinterlassen , damit ich die Beerdigung finanzieren kann . Nach Abzug aller kosten bleibt noch etwas überging .
Jetzt meine Frage darf mir die Arge ( Jobcenter ) mir die Sterbegeldverischerung als Einkommen anrechnen ?

Hallo
nach meinem Wissensstand gilt nachwievor, dass der „Wert“ einer angemessenen Sterbeversicherung zu Lebzeiten (!) nicht bei der Vermögensüberprüfung berücksichtigt werden darf, da es sich um Schonvermögen handelt. Siehe auch dazu hier das genannte Urteil des Bundessozialgerichts / BSG: http://hartz.info/index.php?topic=33189.0

und auch
http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e19953139521b…

Insofern gehe ich davon aus, dass dann, wenn der Todesfall EINTRITT (für den diese Versicherung ja gerade abgeschlossen wurde) , der Auszahlungsbetrag dieser Versicherung auch nicht als zufließendes Einkommen auf den ALG2-Bedarf angerechnet werden darf. Zumindest nicht DER Teil der Versicherungsleistung, der für die Kosten einer angemessenen Mindestbestattung etc. ausgegeben werden muss. Es mag anders aussehen, falls der Versicherungs-Auszahlungsbetrag wesentlich höher ausfällt als das, was eine Mindestbestattung kostet. Möglicherweise darf der nicht „benötigte“ Betrag -der die Mindestbestattungskosten übersteigt- als zufließendes Einkommen angerechnet werden. (Ich gehe davon aus, dass es so ist.)

Aber ich würde dir raten, deine Frage nochmal hier einzustellen (in der Rubrik „Leser helfen Lesern“) : http://hartz.info/index.php

Dort wird man dir bestimmt gut weiterhelfen können. Einige User dort (und vor allem der Admin) sind in der Regel immer auf dem neuesten Stand, was die rechtlichen Grundlagen und aktuelle Urteile angeht.

Alles Gute,
LG

Hallo erst einmal,

Also es tut mir leid, aber ich bin da kein Experte und habe auch nicht angegeg´ben einer zu sein.

Ich weiss nru dass man, insofern man wenigstens 25 Jahre alt ist, einen bestimmten Betrag haben darf.

Also Wenn Sie zum Beispiel 35 sind, dann dürfen Sie 35 mal den Betrag haben. Wieviel es genau ist weiss ich nicht… es könnten 200 Euro sein. Also dann 35 x 200 für das Beispiel wenn Sie 35 Jahre alt sind.

Wie gesagt ich kenne mich da nicht aus. Fragen Sie am aller besten einen Experten.

MfG

Thomas Z.