Definition: Fahrlässigkeit

Liebe/-r Experte/-in,
Mir ist folgendes passiert:
Ich bin Ende 2011 überraschend entlassen worden. Ich habe dann ALG I beantragt und auch leider ALG II mitbeantragen müssen.
Wie ich das erste und auch letzte Mal dann persönlich bei einem Arbeitsberater der Agentur für Arbeit war und ihm mitgeteilt hatte, dass ich auch ALG II beziehe,sagte dieser zu mir, das die Agentur für Arbeit dann nicht mehr für mich zuständig ist. Ich wurde an das Jobcenter verwiesen, denen ich auch immer alle Veränderungen mit geteilt habe.
Jetzt habe ich März und April vergangenen Jahres einen Nebenverdienst gehabt, den ich selbverständlich dem Jobcenter auch mitgeteilt habe und welcher mir auch abgezogen wurde vom ALG II. Anfang Juli bekam ich einen Brief von der Arbeitsagentur ich müsse Geld zurück zahlen. Das habe ich zwar bis heute nicht begriffen, warum? Die gleiche Summe durfte ich mir dann beim Jobcenter wieder „abholen“.
Jetzt komme ich zu meiner Frage: Ich bekam heute einen Brief das gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde nach §404 Abs.2 Nr. 27 SGB III
Habe ich fahrlässig gehandelt? Von Vorsatz spreche ich erst gar nicht. Das kann ich definitiv ausschließen.
Ich habe mich doch nur auf die Aussage des Mitarbeiters der Agentur für Arbeit verlassen.
Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben. Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen den ich beantworten möchte.
MfG

Ich habe leider keine Ahnung.
Ingeborg