Direktzahlung Miete durch das Jobcenter

Mit Einzug in unsere Wohnung haben wir eine Direktzahlung an der den Vermieter mit dem Jobcenter vereinbart. Das hat auch geklappt. Heute nun stand unsere Vermieterin vor der Türe und meinte das seit Oktober keine Miete mehr eingegangen wäre. Wir stehen aber immer noch fortlaufend im Leistungsbezug. Leider sind jetzt einige Monate ins Land gegangen und wir haben auch nicht gewusst, dass die Miete nicht bei Ihr ankommt. Mahnung oder Abmahnung haben wir auch nicht erhalten. Nun droht uns die fristlose Kündigung. Im Moment gucken wir ziemlich ratlos. Kann die Arge ohne Gründe die Direktzahlung an den Vermieter einfach so aufheben obwohl wirim Leistungsbezug standen?
Zumal wir am Eingang der ALG II Leistungen es nicht bemerkt haben.

Hallo,

solange kein Änderungsbescheid eingegangen ist bzw. Änderungen eingetreten sind, sollte die Miete weitergezahlt worden sein.
Um die Sache klären zu können, hilft nur der sofortige Weg ins Jobcenter.
Vielleicht handelt es sich um ein Versehen bzw. einen Programmfehler.

Gruß

Hallo disus,

einfach sooo geht schonmal gar nichts im Jobcenter. der Grund für einen korrekten Einbehalt der Miete kann sein, dass Du zum Wiederholten Male in diesem Jahr eine Maßnahme (berufliches Traing) einfach nicht angetreten oder ein konkretes Arbeitsangebot ausgeschlagen hast. - Falls das der Grund gewesen sein sollte, muss man dich aber erst anschreiben und zwar mit Einschreiben notfalls. Da wird dir der Vorwurf erklärt und du aufgefordert innerhalb meist 2-3 Wochen schriftlich Stellung zu beziehen! Erst dann, wenn Du das Schreiben ignorierst, dann kann man das Geld einstellen, darüber kriegst du aber auch einen BESCHEID! - Wenn du zu den Menschen gehören solltest, die Ihren Namen nicht am Briefkasten haben (sehr dumm!) oder zu denen die den Briefkasten nicht aufmachen weil sie eh nur Rechnungen fürchten (noch dümmer!) dann kann es natürlich sein dass du diese Post nicht bekommen hast. sonst eigentlich nicht.

Auch hätte der Vermieter bei euch oder mindestens beim Jobcenter nachfragen müssen. Damit kommt er nicht durch! - Es kann sein, dass aufgrund einer Programmumstellung im Jobcenter dieser Fehler unterlaufen ist. Das klingt insbesondere danach, wenn du weiter Regelleistung bekommen hast und deshalb nichts merken konntest. Erkundige Dich unbedingt in der Leistungsabteilung deines Jobcenters danach was da passiert ist. Wenn es ein Fehler des Jobcenters war, dann müssen die das geradeziehen mit deinem Vermieter. sprich persönlich mit deinem Leistungssachbearbeiter und verlange ggf. dass er das mit dem Vermieter regelt, falls es ein Versehen war. - Wenn dir das Geld zu Recht nicht mehr zusteht (warum kann dir auch nur der Leistungssachbearbeiter sagen, mit dem du einen PERSÖNLICHEN! Termin vereinbaren solltest.) dann kannst du, falls du mit den Gründen nicht einverstanden bist, eine Rechtsberatung beim Anwalt einholen, und binnen 6 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen sofern du noch im Leistungsbezug ALG II stehst. Hast Du Arbeit sieht die Sache natürlich anders aus, dann bist Du für Dich selbst verantwortlich.

Gruß Gwenhyfar

Das ist so eine Sache, wenn ich meine Miete selber überweise, weiß ich, dass ich es getan habe. Auf die Jobcenter ist da wenig Verlaß. Mein Sohn hatte bereits zwei Mal eine fristlose Kündigung deswegen am Hals,
auch ohne jede Information vorher. Hattet ihr Sanktionen ??? — müsst ihr einen Kredit bei dem jobcenter tilgen usw. . Es heißt zwar immer "gegen Obdachlosigkeit ", aber die jobcentren tun alles, damit die ALG II Empfänger ihre Wohnung verlieren. Das weiß ich zur Genüge aus eigener Erfahrung.
Vielleicht hattet ihr auch mal einen Wortwechsel mit den entsprechenden Sachbearbeitern ??? Macht eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Geschäftsführer des jobcenters. Eure Wohnung seid ihr los–so oder so. Aber DAS wirbelt wenigstens noch Staub auf.
LG lilith

Hallo,

bitte setzen Sie sich mit der Bundesargentur für Arbeit in Verbindung. Eventuell gab es da Speicherprobleme. Ansonsten hätten Sie natürlich darüber informiert werden müssen, wenn die Mietzahlung nicht mehr automatisch erfolgt.

Liebe Grüße

Ich glaube für diese Fragen sind wir nicht die Experten.

Guten Tag.
Haben Sie mal beim Jobcenter nachgefragt?
Vielleicht sagt ja auch der VErmieter nicht die Wahrheit.
Wenn das Jobcenter keine Direktzahlung mehr gemacht hätte, hätten Sie ja das Geld für die Miete erhalten müssen.
Gehen Sie schnellstmöglich zum zuständigen Leistungssachbearbeiter und lassen das mal prüfen, ob Ihr Vermieter weiterhin als Zahlungsempfänger eingetragen ist.

Hallo, offensichtlich ist in der Leistungsabteilung des jobcenters ein Fehler passiert. Immerhin sind bereits 9 Monatsmieten nicht gezahlt worden. Sprechen Sie unverzüglich mit Ihrer Vermieterin und erklären Ihr das, was sie oben beschrieben haben mit dem Hinweis, daß die ausstehenden Mieten vom jobcenter nachgezahlt werden. Dann müssen Sie beim Jobcenter vorsprechen und ebenfalls die Sache darlegen, machen Sie die Sache aber parallel schriftlich. Manchmal schleichen sich Computerfehler oder dergl. ein- wo Menschen am Werk sind, passieren Fehler. Ihre Vermieterin erhält dann die Mieten nachgezahlt, allerdings kann sie keinen Zinsverlust geltend machen, da sie sich sofort hätte melden müssen, als die erste Miete ausgeblieben ist.
-Sie können beweisen, daß Sie keine Schuld trifft, deswegen kann Ihnen momentan auch nicht gekündigt werden, Sie waren ja gutgläubig.- Falls das jobcenter sich quer stellt, drohen Sie mit dem Sozialgericht, das kostet Sie nichts und bei diesem Sachverhalt sollten Sie Recht (und die Verm. ihr Geld) bekommen.-
Gruß Achim

Hallo,

erstmal wäre doch die Frage zu klären, wieviel Geld Sie monatlich auf Ihr Konto bekommen haben. Das vergleichen Sie mal mit dem aktuellen Bescheid, da steht im übrigen auch drin, ob und in welcher Höhe das Jobcenter Geld an den Vermieter überweist. Ist das nicht separat ausgewiesen, wird alles auf Ihr Konto gezahlt. In diesem Moment sind Sie verpflichtet, selbst den Mietanteil abzuführen. Hier wird auch das Jobcenter im Nachhinein nicht eingreifen, denn von dort aus ist ja bereits gezahlt worden. Sollte jedoch eine schriftliche Vereinbarung über die Zahlung der Miete direkt an den Vermieter vorliegen, können Sie u.U. Regreßansprüche geltend machen. Das kommt auf den Einzelfall an. Sie sollten sich umgehend einen Termin im Jobcenter geben lassen, um dies zu klären. Eine Kündigung einer Miete kann u.U. auch in der Schufa auftauchen, das würde Ihnen für künftig auch den Abschluss eines neuen Mietvertrages erschweren. Im übrigen dürfte das mit den Mietrückständen sowieso schwierig werden, da Sie keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erhalten werden, so lange da noch Mieten offen sind.

Gruß Hagen