Durch das Jobcenter doppelt krankenversichert

Hallo, bei uns ist einiges mit der Krankenversicherung schief gelaufen. Wir haben zum 01.11.2011 die Krankenkasse gewechselt, da wir nicht voll arbeiten erhalten wir vom Jobcenter einen Zuschuss. Das Jobcenter hat meinen Ehemann dann zum 01.02.2012 ohne unseres Wissens wieder bei unserer alten Krankenversicherung angemeldet. Dies ist durch einen dummen Zufall erst jetzt (10 Mon. später) rausgekommen. Wir haben unsere Krankenversicherung schon immer selbst gezahlt, nun hat da Jobcenter uns eine Pauschale von unserem Zuschuss abgezogen und an die alte Versicherung überwiesen, wir haben selbst auch unsere jetzige gezahlt. Die Anmeldung von 01.02.12 kann storniert werden, wurde mir durch einen Mitarbeiter der Krankenkasse gesagt, da wir diese auch nicht beansprucht haben wird das Geld wahrscheinlich zurück überwiesen. Nun lautet meine Frage: Steht uns dann dieses Geld zu, da wir ja quasi doppelt gezahlt haben?! Durch uns und die Pauschale die uns abgezogen wurde.

Sorry, ich bin überfragt. Auf dem Gebiet bin ich kein Experte.

Gruß W.

Hallo und Danke für die Anfrage.
Leider muß ich mitteilen das ich mich im Bereich Jobcenter bzw. nicht auskenne bin eher bei der Grundsicherung für Rentner und Volle Erwerbsminderung Zuhause.
Ich denke mal, das wenn ihr nach Abzug des Rentenbeitrags unter den normalen Regelsatz gefallen seit möglicherweise.
Aber in diesem Fall habt ihr es ja auch mit verschiedenen Gesetzen und Regelungen zu tun es betrifft ja nicht nur Hartz 4 sondern auch Bestimmungen aus dem Krankenversicherungsrecht.
Deshalb kann ich hierzu keine Aussage Treffen oder Anregungen geben, da ich noch nie mit etwas vergleichbarem zu tun hatte.
Mit freundlichen Grüßen

Ein merkwürdiger und nicht ganz eifacher Fall. Wenn man ergänzende LEistungen beziehen muss kann man sich doch eiegntlich gar keine eigene KRankenversicherung leisten!
Das Jobcenter zahlt daher immer(!) die Krankenkasse, egal wieviel man vonmJC dazu bekommt und wenn es nur 15 Euro sind! Was ihr mit eurem Regelsatz macht ob ihr ihn einer anderen Krankenkasse schenkt, davon Schnaps kauft oder sie den Enkeln zukommen lasst, ist dem Jobcenter erstmal relativ egal!
Wenn euch das Geld aber wieder zufließt, so ist das EINKOMMEN ! und JEDES Einkommen auch wenn es nur einmalig ist, ist vom Jobcenter zu verrechnen, da man ja in dem Monat wo es zufließt schließlich davon leben kann!

Mein Tipp wärer also: das GEld von der 2. Krankenkasse auf das Konto einer Mutter/Oma Schwiegermutter buchen zu lassen die nicht vom Jobcenter geld bekommt. Dann könnt ihr es euch nach und nach in Bar wiedergeben lassen. Geschenke bis 100 Euro im Monat muss man beim Jobcenter nicht angeben.
Zwar besagt der normale Menschenverstand, dass es Euerer Geld war (vom Regelsatz abgespart), das ihr deshalb auch wiederkriegen dürft, aber der Leistungssachbearbeiter im Jobcenter handelt nicht gesetzeskonform, wenn er das „einmalige Einkommen“ nicht gegen Euren Bedarf aufrechnet. er ist also zum abzug verpflichtet.
Also wenn das Geld nicht mehr bei Euch auftaucht…muss der Sachbearbeiter auch nichts gegenrechnen. Klar ?
Ich hoffe das hilft!

Gruß Gwen

komischer Fall, normalerweise bekommt ja jeder von der Kasse eine Karte, wenn er angemeldet wurde, also hättet Ihr Mann ja eine von der alten Kasse bekommen müssen und stutzig werden können. Normalerwiese ist es auch bei Sebstzahern so, dass das Amt die Zahlung an die Kasse übernimmt und nicht noch eine zusätzliche Pauschale abgezogen wird, oder man zahlt selbst und bekommt vom Amt eine Pauschale dafür…Und zu klären wäre, bei welcher der Versicherungen Sie denn nun versichert sind- bei beiden geht ja nicht, das müßten die Kasen untereinander klären, und das Geld was das Amt an die Kasse gezahlt hat, bekommt natürlich das Amt, Ihr dagegen müßt dem Amt Eure Zahlungen nachweisen und bekommt dafür einen Zuschuss- also es wird quasi eine Neuberechnung für die ganze Zeit gemacht.

Hallo und Danke für die Anfrage.
Eine Doppelversicherung ist grundsätzlich nicht möglich, außer im zusatvwrsicherungsbereich.
Wenn die jetzt gültige Versicherung alle Beiträge ordnungsgemäß erhalten hat, stehen euch von der Vorversicherung alle Rückerstattungen zu.
Das obcenter hat ebenfalls Sorge dafür zu tragen, dass zuvile gezahlte Beiträge zur Rückerstattung kommen
LG Wolfgang

Hallo,

m.E. ist das eine Frage für einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht.
Mit meinem Wissen kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten.

Ich wünsche viel Erfolg bei der Weitersuche.

MfG Petra

Hallo,
sorry für die Verspätung. sofort einen Widerspruch gegen das Schreiben des Jobcenters einlegen u. darauf hinweisen das man ohne Rücksprache die Krankenversicherung gezahlt u. ihnen das Geld abgerechnet hat. Sie können ja belegen das Sie die ganze Zeit die Kosten selbst gezahlt haben wie immer und auf eine Rückzahlung des Geldes bestehen. Gegebenenfalls an eine übergeordnete Dienststelle wenden.
war im Krankenhaus daher Antwort so spät sorry
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die
ich hier weitergebe.

Hallo, tut mir leid wenn ich erst jetzt antworte. Bin nicht immer gesundheitlich in der Lage diese Seite zu pflegen. Sicherlich hat sich Euer Problem schon erledigt. Ich hätte geantwortet. Ja nehmt es!