Eingliederungsvereinbarung direkt nach Abitur

Mein Vater bekommt seit ungefähr zwei Jahren ein wenig Unterstützung zusätzlich zu seinem Job und ist deshalb natürlich beim Jobcenter gemeldet. Ich habe gerade mein Abitur bestanden und bekam vor kurzem einen Brief vom Jobcenter welcher mir einen Termin zu einer Berufsberatung nannte, welchen ich wahrnehmen soll. Daraufhin habe ich erst einmal per E-mail nach dem genauen Gesprächsinhalt gefragt und die Mitarbeiterin zudem darüber informiert, dass ich vorhabe ein freiwilliges soziales Jahr zu absolvieren, bevor ich 2015 dann mein Studium beginne. Als Antwort bekam ich dann, es würde um meime Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gehen und inwiefern ich bis zum möglichen Fsj dazu beitragen kann die Bedürftigkeit meiner Familie zu verringern. Dazu solle ich dann eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Über diese habe ich mich dann sofort informiert und war über deren Inhalte ziemlich geschockt. Jetzt weiß ich nicht wie ich mich bei dem Gespräch verhalten soll und was ich bezüglich der EGV tun soll. 
Über eine schnelle Antwort und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Hallo

Mein Vater bekommt seit ungefähr zwei Jahren ein wenig Unterstützung zusätzlich zu seinem Job

Wenn es wirklich nur wenig ist, dann sollte er mal schauen, ob er nicht auch mit Wohngeld hinkommt. Das ist wesentlich entspannter.

Kann ja mal hier gucken, wie viel Wohngeld er kriegen würde, wenn eins der Bundesländer hier zutrifft:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…

Dazu solle ich dann eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Über diese habe ich mich dann sofort informiert und war über deren Inhalte ziemlich geschockt.

Wo denn informiert? In diesen Eingliederungsvereinbarungen steht doch nicht immer das selbe. Der Inhalt wird doch erst in diesem Gespräch verhandelt.

Ich würde die aber auf jeden Fall nicht an Ort und Stelle unterschreiben, sondern immer erst mit jemanden drüber sprechen und einmal drüber schlafen.

Übrigens ist es so, dass du als Kind eines Alg-II-unterstützten Haushaltes automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft raus bist, sobald du zusammen mit dem Kindergeld und eventuell Wohngeld ausreichend Einkommen hast, um dich selber zu finanzieren. Die Kosten für die Unterkunft wird einfach geteilt durch die Bewohner der Wohnung, der Bedarf für einen unter-25-jährigen ist ja recht niedrig angesetzt, ich glaube 313,- Euro. Den muss man noch nicht mal erreichen, auch wenn es 10 % weniger sind, ist es nach der hier verlinkten Seite noch glaubhaft:
http://www.wohngeldantrag.de/geld/faq.htm#Mindestein…

Auch als FSJler kannst du grundsätzlich Wohngeld bekommen, wenn das Taschengeld hoch genug ist.

Was genau hat dich denn so geschockt bei der Eingliederungsvereinbarung? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass da großartig was passiert zwischen Abi und FSJ. Und auf einen Sommerurlaub von 3 Wochen müsste man doch dann auch noch Anspruch haben, denke ich jedenfalls, denn in der Schule vor dem Abi und im FSJ ist ja dieses Jahr wohl nicht an Urlaub zu denken/zu denken gewesen.

Viele Grüße

Danke erst mal für die Antwort!
Also informiert habe ich mich da zugegebenermaßen im Internet, wobei mir da vor allem die Sanktionen bei nicht-einhalten der Maßnahmen, wie beispielsweise Bewerbungen, Kurse etc. etwas abschreckt haben.
Wie genau läuft das mit dem Wohngeld denn? Also wir sind 4 Personen und meine Schwester ist jetzt 15 und geht zur Schule und die Miete beträgt ungefähr 900 €.
Wie viel müsste ich davon zahlen bzw wie und wo komme ich an mein Kindergeld und beantrage Wohngeld? Tut mir leid, ich bin da leider komplett unwissend.

Hallo

Also informiert habe ich mich da zugegebenermaßen im Internet, wobei mir da vor allem die Sanktionen bei nicht-einhalten der Maßnahmen, wie beispielsweise Bewerbungen, Kurse etc. etwas abschreckt haben.

Ich glaube kaum, dass die sowas machen in einer Überbrückungszeit von vielleicht 2-3 Monaten. Da wird es eher darum gehen, einen befristeten Aushilfs-Job zu finden. Das wäre vielleicht nicht mal so schlecht. - Wenn du da allerdings 30 Bewerbungen schreiben sollst, das wäre weniger gut …

Wie genau läuft das mit dem Wohngeld denn? Also wir sind 4
Personen und meine Schwester ist jetzt 15 und geht zur Schule
und die Miete beträgt ungefähr 900 €.

4 Personen => geteilt durch 4 = 225 € pro Person
egal ob die Personen 100 oder 0,1 Jahre alt sind.

Also, dein Bedarf würde ca. 500 Euro betragen. 184 hättest du schon mal. Wenn du 300,- Euro Taschengeld beim FSJ bekommst, müsstest du damit hinkommen. Jetzt könntest du mit einem 450-Euro-Job auch auf jeden Fall hinkommen.

Wie viel müsste ich davon zahlen bzw wie und wo komme ich an mein Kindergeld und beantrage Wohngeld?

Das Kindergeld bekommen deine Eltern, was auch richtig ist, so lange du zu Hause wohnst. Du müsstest du den Kindergeldbescheid kopieren und mitbringen, evtl. eine Kopie eines aktuellen Kontoauszuges (auf dem alles andere unleserlich gemacht werden kann) von deinen Eltern, als Beweis, wer es kriegt und dass man es tatsächlich noch kriegt oder so.

Das Kindergeld kriegen zwar deine Eltern, aber es wird dir als Einkommen angerechnet (so lange du ansonsten nicht ausreichend Einkommen für dich selber hast jedenfalls). Das ist in den meisten Fällen günstig für alle Beteiligten.

Wohngeld beantragt man bei der örtlichen Wohngeldstelle. Die befindet sich irgendwo in der Stadtverwaltung. - Google einfach mit dem Namen deiner Stadt und Wohngeld, dann müsstest du es finden. Meistens steht da auch schon, was man alles mitbringen muss. Achte auch auf die Öffnungszeiten.

Finanziell steht man sich mit Alg II manchmal besser, aber das ist sooo nervend.

Viele Grüße

PS: Während des FSJ musst du dich bei der Krankenkasse selber versichern, da geht keine Familienversicherung. Ich sag es nur schon mal, weil ich weiß wie schwer es ist, nach der Schule mit diesem Papierkram fertig zu werden. Leider lernt man davon in der Schule meistens gar nichts. - Die Krankenkasse weiß aber, wie man damit umgeht. Das kostet dich auch nichts, man muss es nur machen.

Und ich bin berechtigt Wohngeld zu bekommen? Also was den Aushilfsjob angeht hatte ich selbst vor mich darum zu kümmern, jedoch nicht unter den Bedingungen des Jobcenters.
Was würde eigentlich passieren, wenn ich mich begründet weigere die EGV zu unterschreiben?
Übrigens Vielen Dank für deine Hilfe und die ganzen Informationen!

Und ich bin berechtigt Wohngeld zu bekommen?

Wenn du nachweisen kannst, dass du das Wohngeld nur zum Wohnen und nicht zum Davon-Leben brauchst, dann ja. Jetzt und auch später beim FSJ. Beim Studium nicht mehr, da ist Bafög angesagt.

Was würde eigentlich passieren, wenn ich mich begründet weigere die EGV zu unterschreiben?

Weiß ich nicht. Es kann aber sein, dass die gar nicht so schlimm wird. Kommt wohl auch auf den Sachbearbeiter an. Man kann Glück haben und gerät an einen vernünftigen. Am schlimmsten sind die, die nicht richtig bescheid wissen. Davon gibt es wohl nicht ganz wenige.

Alles, was mit dem Jobcenter zu tun hat, ist jedenfalls immer sehr aufwändig. - Es wäre besser, wenn du mit denen einfach einen möglichst späten Termin ausmachst, dir möglichst viel Zeit aushandelst, um die EGV zu unterschreiben, und dann einfach schon einen Job findest und dann auch sofort Wohngeld beantragst und das denen mitteilst.

Also grundsätzlich kann ich dir nur raten niemals allein zu JC Terminen zu gehen. Nimm jemanden als Begleitung mit und sofern du tatsächlich eine EGV unterschreiben sollst, erbitte dir eine Woche Bedenkzeit, pack die EGV ein und nimm sie mit nach Hause. In einschlägigen Foren kannst du die dann von „Experten“ mal durchsehen lassen und weisst dann mehr. Lass dich nicht verunsichern und schon gar nicht zu irgendwas nötigen, was du nicht möchtest. Am besten wäre es natürlich wenn du denen schon ne Stelle im FSJ vorlegen könntest. Dann hätte sich die Frage deiner Verfügbarkeit wohl erledigt. Ansonsten kann ich dir nur viel Glück wünschen und nur nicht einschüchtern lassen!!

Erst mal danke für die Antwort!
Ich habe mich bei mehreren Stellen und Trägern um ein Fsj beworben und bis jetzt schon einmal eine Zusage zu einem persönlichen Gespräch erhalten, in welchem weitere Details geklärt werden sollen. Nur möchte ich mich noch nicht sofort festlegen, da ich mich bei Trägern beworben habe die mich mehr interessieren würden.
Was die Begleitperson angeht stehe ich leider alleine da…
Wäre es empfehlenswert die EVG grundsätzlich einfach nicht zu unterschreiben und auf einen Verwaltungsakt zu warten, da dieser anscheinend angefochten werden kann, obwohl ich mir da nicht sicher bin wie das laufen soll.
Es ist einfach so, dass ich nicht verstehe wieso mir sowas aufgedrückt wird, wenn ich geplant habe in ca. 2 Monaten ein Fsj zu beginnen, ich habe zudem gelesen, dass eine EGV normalerweise über 6 Monate läuft?

Hallo

Wäre es empfehlenswert die EVG grundsätzlich einfach nicht zu unterschreiben und auf einen Verwaltungsakt zu warten, da dieser anscheinend angefochten werden kann, obwohl ich mir da nicht sicher bin wie das laufen soll.

Hier antwortet manchmal eine Lara, die hat wirklich viel Ahnung, vielleicht weiß die das. Warte einfach ein oder zwei Tage ab, ob die das liest und antwortet.

Es ist einfach so, dass ich nicht verstehe wieso mir sowas aufgedrückt wird, wenn ich geplant habe in ca. 2 Monaten ein Fsj zu beginnen, ich habe zudem gelesen, dass eine EGV normalerweise über 6 Monate läuft?

Die werden dir letzten Endes bestimmt nichts aufdrücken, was 6 Monate läuft, es kann aber sein, dass du die nächsten paar Wochen richtig viel Zeit investierst, um das abzuwehren. Deswegen solltest du dir am besten jetzt sofort irgendeinen wenn auch doofen Job suchen, mit dem du aus der Bedarfsgemeinschaft rauskommst, so dass du dich um dein FSJ kümmern kannst.

Diese Maßnahmen sind sowieso oft ziemlich überflüssig bzw. sie bringen nur diejenigen Leute in Arbeit, die diese Maßnahmen anbieten. Und das sind oft genug Leute, die sonst nirgends einen Job kriegen würden.

Viele Grüße

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Also ich war gerade beim Beratungstermin und die SB war überraschend freundlich. Die EGV hat sie mir dann auch erklärt und ist diese mit mir durchgegangen. Sie war auch einverstanden mir eine Woche Zeit zu lassen, um die EGV noch einmal zu lesen und eventuell Veränderungsvorschläge anzubringen.
Meine Verpflichtungen belaufen sich auf das Vozeigen eines Vertrags für ein Fsj bis August, die Aufnahme eines Studiums ab Herbst 2015 und das Informieren des Jobcenters über Veränderungen in meinem Arbeitsverhältnis.
Für mich klingt das in Ordnung, aber gibt es vielleicht noch etwas das ich hier beachten sollte?

Hallo

Für mich klingt das in Ordnung, …

Für mich auch. Da hast du Glück, euer Jobcenter scheint ja mit kompetenten Leuten besetzt zu sein.

aber gibt es vielleicht noch etwas das ich hier beachten sollte?

Nicht das ich wüsste.

Der Ingo Turski, der ganz oben im Brett gerade was geschrieben hat, ist übrigens auch ein Durchblicker. Wenn du es genau wissen willst, frag den.

Ich hätte aber keine Idee, was daran nicht stimmen könnte.

Viele Grüße

(@Ingo/Mod: Die Mitteilung „Das Skript wurde mit falschen oder fehlenden Parametern aufgerufen“ hatte ich gerade auch.)

Hallo

Bei allem jetzt mal von Volljährigkeit der Person ausgehend:

Schau’ hier mal in die Paragrafen 1 bis 3 , vor allem in den § 3 Absatz 2 SGB II („Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben…“) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Solange man noch in der Schulausbildung steckt, ist die Aufnahme eines Jobs oder einer Eingliederungsmaßnahme nicht zumutbar http://hartz.info/index.php?topic=4593.0 Normalerweise wird man vom Jobcenter schon lange vor Schul-Ende zum Gespräch „gebeten“, um abzuklären, wie es dann später nach dem Schulabschluss weitergehen kann/ wird. Wenn man mit der Regelschule fertig ist und für sich Hilfeleistungen vom Jobcenter bekommt, ist man verpflichtet, alles Zumutbare zu tun , um seine eigene Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Und „Pläne“ und Wünsche verringern Hilfebedürftigkeit nunmal nicht :wink: Selbst „nur für zwei Monate“ kann man noch an bestimmten ausbildungs-/jobbezogenen Maßnahmen teilnehmen bzw. grundsätzlich Erwerbseinkommen erzielen (Minijobs, zeitlich befristete Jobs…) Insofern ist es im eigenen Interesse, dass man der zuständigen Person beim Jobcenter möglichst zügig etwas Konkretes vorweisen kann und z.B. seinen FSJ-Vertrag in trockene Tücher bringt, inkl. Vertrag. -

Die „Kinder“ müssen in einer BG nur ihre eigene Bedürftigkeit verringern - sie sind gegenüber den anderen Mitglieder der BG nicht unterhaltspflichtig. Wenn und solange das Kind unter 25 ist und seinen eigenen Bedarf noch nicht aus eigenem anrechenbarem (!) Einkommen bestreiten kann, gehört es noch zur Bedarfsgemeinschaft seiner Eltern und bezieht selber auch Hilfe vom Jobcenter. Der Bedarf des Kindes setzt sich zusammen aus seinem altersabhängigen Regelsatz + seinen anteiligen Wohnkosten + ggf. seinem Mehrbedarf (z.B. bei bestimmten chronischen Erkrankungen). Sein anrechenbares Einkommen errechnet sich aus seinen nicht-privilegierten Einkommen minus Frei-/Absetzbeträge. http://hartz.info/index.php?topic=726.0 Nicht-privilegierte Einkommen sind z.B. sein Kindergeld, Unterhalt vom anderen Elternteil oder Lohneinkommen. Wie hoch der eigene Gesamtbedarf derzeit ist, sieht man im aktuellen ALG2-Leistungsbescheid, den die BG bekommen hat.

(Erst) wenn sein anrechenbares Einkommen plus ALG2-vorrangige Ansprüche (wie das Wohngeld) den Bedarf des Kindes (u25) decken, ist es aus der BG raus und unterliegt nicht mehr den Pflichten eines Leistungsbeziehers.-

Was die Eingliederungsvereinbarung betrifft:
http://hartz.info/index.php?topic=726.0

Die EinV ist eine vertragliche Vereinbarung, die man nicht eingehen muss. Die Unterschrift kann man (auch ohne Begründung) verweigern - und die Nichtunterschrift kann auch nicht mit Leistungskürzung sanktioniert werden. Stattdessen bekommt man aber ggf. das Ganze als „Verwaltungsakt“ zugestellt - und der ist dann keine Vereinbarung, sondern eine Verfügung. Man unterliegt den darin aufgeführten Pflichten, und man ist bei Nichterfüllung sanktionierbar. Gegen einen Verwaltungsakt kann man Widerspruch und später Klage einlegen. Widerspruch einzulegen hat aber keine aufschiebende Wirkung (d.h. der Verwaltungsakt/die Pflichten werden nicht solange „eingefroren“ und aufgeschoben, bis über den Widerspruch endgültig entschieden wurde, sondern der Verwaltungsakt gilt/wirkt weiterhin.) Die aufschiebende Wirkung bzw. die Aussetzung müsste ggf. gesondert beantragt (und bewilligt) werden . Dazu hier etwas, ganz unten: http://hartz.info/index.php?topic=26.0

Wenn man Widerspruch oder Klage einreicht, sollte man das aber sinnvollerweise begründen können… z.B. damit, dass der Verwaltungsakt formelle Fehler, unzulässige Inhalte, unzumutbare Forderungen o.ä. enthält. Sofern man keine Beratungsstelle in der Nähe hat , kann man eine EinV vor der Unterschrift auch (anonymisiert und ohne Adressen, Namen , BG-Nr. etc.) in einem Themenforum hochladen und die Experten mal drüberschauen lassen (z.B. hier http://hartz.info/index.php ) oder die EinV ansonsten halt von einem Sozialrechtsanwalt überprüfen lassen.

http://www.my-sozialberatung.de/adressen

LG