Einkommensnachweis WG Schülerbafög

Hallo liebe Community,
ich habe im Internet schon einiges gegoogelt und recherchiert, leider habe ich aber noch keine optimale Lösung für unseren Fall gefunden.
Es geht um folgendes:
Wir sind eine 4er WG, aus der nun 2 Mieter ausziehen, und zwei potentielle Nachmieter schon gefunden sind. Der Vermieter kündigte uns an, keinen Nachtrag zum bestehenden Vertrag mehr aufzusetzen und für einen Neuvertrag möchte er - nun zum ersten Mal - Einkommensnachweise bzw. Bürgschaften von allen vier Mietern haben. Wir sind alle gleichberechtigte Mieter und es besteht kein Untermietverhältnis! Ein Einkommen von uns allen kann keiner nachweisen, da wir 2 Studenten, ein Fachauszubildender und ein Schüler wären. Bei uns 2 Studenten sind die Eltern - soweit ich das richtig verstanden habe - unterhaltspflichtig bis zum Erwerbs- und damit Einkommensbeginn. Ein entsprechendes Schreiben unterschrieben von den unterhaltspflichtigen Eltern liegt dem Vermieter vor. Bei dem Auszubildenden liegt eine Elternbürgschaft dem Vermieter vor, er war bereits berufstätig und ist über 25 Jahre alt. Das Problem ist unser Schüler. Er kommt nicht aus Deutschland, wohnt aber momentan zusammen mit seinen Eltern in einer Wohnung. Seine Eltern beziehen ALGII und er wird voraussichtlich den Vollsatz von Schülerbafög sowie Kindergeld vom Staat bekommen. Er braucht dafür aber den Mietvertrag, um seine Ausgaben bzgl. Miete nachzuweisen. Andererseits verlangt der Vermieter entsprechende „Einkommens“-Nachweise (also Bafög-Bescheid und Kindergeldbestätigung) um einen Mietvertrag aufzusetzen. Also das eine ist vom anderem abhängig und andersherum. In Excel wäre das wohl der klassische Zirkelbezug. Habt ihr einen Vorschlag wie man das am besten handhaben kann. Unser Schüler hat vorgeschlagen als Absicherung 2 Monatsmietanteile auf einmal an den Vermieter zu überweisen. Reicht das aus oder wird sich der Vermieter nicht darauf einlassen? Normalerweise überweisen wir die Monatsmiete in einem Betrag von einem extra eingerichteten Mietkonto, auf das jeder vorher seinen entsprechenden Anteil überweist. Wäre nett, wenn ihr Vorschläge oder Tipps habt. Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe. Philip

Hallo kann ich leider nix zu sagen, wünsche aber noch viel Erfolg.
Lg Angie

Hallo,tuten Tag würde euch raten den Mieterbund anzu rufen,das kostet zuerst nichts.Liebe grüße anna

Die Eltern übernehmen für den jewiligen WG-Mitbewohner gegnüber dem Vermieter eine Elternbürgschaft!

Hallo Philipp , wenn es dem Vermieter genauso schlüssig vorliegt , wie es hier beschrieben ist , sollte es wohl eine Lösung geben. Voraussetzung : Man redet miteinander!!

Hallo,

das mit der Bürokratie in Deutschland ist mal wieder an der Tagesordnung…
Da hilft nur mit dem Vermieter zu sprechen, da die Beamten auf dem Bafoegamt sich strikt an die Vorgaben halten müssen. Schlagt dem Vermieter das mit der Kautionszahlung vor. Erklärt ihm die Situation.

Viel Erfolg!

Hallo,

Ihr Schüler hat ab heute noch ein zusätzliches Problem, denn laut aktueller Rechtssprechung wird das Bafög und das Kindergeld voll auf ALG II angerechnet. Sollten also noch komplizierter werden. Ratsam wäre hier ein Untermietvertrag mit Zustimmung des Vermieters. Sind dann die Einkommensverhältnisse auch von Amtswegen geklärt, denn Sie wissen ja noch garnicht ob Ihr Schüler überhaupt noch Anspruch auf ALG II hat, dann kann der Vermieter ja den Untermietvertrag aufheben und einen separaten Mietvertrag abschließen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,

in diesem Fall empfehle ich auf das Verständnis vom Amt (ja, wirklich) zu setzen.
Dem/der ARGE-MitarbeiterIn sollte die Situation möglichst einfach geschildert werden und darum bitten, dass das Amt den Vermieter anschreibt und ihn um eine Bestätigung der Mietkosten bittet.

Mit freundlichen Grüßen

Keinen komentar

Hallo,

Deine Geschichte erinnert mich an alte WG-Zeiten: Unser früherer Vermieter wollte auch immer einen neuen Vetrag mit Änderungen durchsetzen, wenn mal ein Wechsel der WG-Besatzung anstand. Wir sind damals zum Mieterverein, der uns gut beraten hat: Der Vermieter hatte kein Recht, die Änderungen zu verlangen, und so blieb es beim alten Vertrag, ohne dass die neuen Mieter darin genannt waren.

Tipp: Mieterverein aufsuchen!

Ansonsten: Kindergeldnachweis liegt ja auch ohne bearbeiteten Schülerbafög-Anteil vor, und soweit ich weiß, wird auch der größte Teil des Bafög ja unabhängig von der eigenen Wohnung gezahlt - vielleicht ist das Bafög-Amt ja bereit, eine unverbindliche Proberechnung zu erstellen, die dem Vermieter vorgelegt werden kann.

Viel Glück!

figuralis

Hallo liebe Community,

ich habe im Internet schon einiges gegoogelt und recherchiert,
leider habe ich aber noch keine optimale Lösung für unseren
Fall gefunden.
Es geht um folgendes:
Wir sind eine 4er WG, aus der nun 2 Mieter ausziehen, und zwei
potentielle Nachmieter schon gefunden sind. Der Vermieter
kündigte uns an, keinen Nachtrag zum bestehenden Vertrag mehr
aufzusetzen und für einen Neuvertrag möchte er - nun zum
ersten Mal - Einkommensnachweise bzw. Bürgschaften von allen
vier Mietern haben. Wir sind alle gleichberechtigte Mieter und
es besteht kein Untermietverhältnis! Ein Einkommen von uns
allen kann keiner nachweisen, da wir 2 Studenten, ein
Fachauszubildender und ein Schüler wären. Bei uns 2 Studenten
sind die Eltern - soweit ich das richtig verstanden habe -
unterhaltspflichtig bis zum Erwerbs- und damit
Einkommensbeginn. Ein entsprechendes Schreiben unterschrieben
von den unterhaltspflichtigen Eltern liegt dem Vermieter vor.
Bei dem Auszubildenden liegt eine Elternbürgschaft dem
Vermieter vor, er war bereits berufstätig und ist über 25
Jahre alt. Das Problem ist unser Schüler. Er kommt nicht aus
Deutschland, wohnt aber momentan zusammen mit seinen Eltern in
einer Wohnung. Seine Eltern beziehen ALGII und er wird
voraussichtlich den Vollsatz von Schülerbafög sowie Kindergeld
vom Staat bekommen. Er braucht dafür aber den Mietvertrag, um
seine Ausgaben bzgl. Miete nachzuweisen. Andererseits verlangt
der Vermieter entsprechende „Einkommens“-Nachweise (also
Bafög-Bescheid und Kindergeldbestätigung) um einen Mietvertrag
aufzusetzen. Also das eine ist vom anderem abhängig und
andersherum. In Excel wäre das wohl der klassische
Zirkelbezug. Habt ihr einen Vorschlag wie man das am besten
handhaben kann. Unser Schüler hat vorgeschlagen als
Absicherung 2 Monatsmietanteile auf einmal an den Vermieter zu
überweisen. Reicht das aus oder wird sich der Vermieter nicht
darauf einlassen? Normalerweise überweisen wir die Monatsmiete
in einem Betrag von einem extra eingerichteten Mietkonto, auf
das jeder vorher seinen entsprechenden Anteil überweist. Wäre
nett, wenn ihr Vorschläge oder Tipps habt. Vielen Dank
schonmal für Eure Hilfe. Philip

Hallo,

sorry für die Verspätung und dann auch noch ohne richtige Antwort:

also ich schlage vor ihr wendet euch an einen Mieterverein, denn diese Fragestellung ist leider nichts für Bafög-Experten, da es dabei so gut wie gar nicht um Bafög geht!

Frage also bei einem Experten für Mietrecht nach,der dürfte das genauer wissen. Meiner Meinung nach läuft bei euch einiges nicht rund und das weil euer Vermieter sich nicht korrekt verhält. Ich schätze er möchte euch alle samt los werden um besser und teurer neu zu vermieten. Einen Grund warum er ein funktionierendes System plötzlich ablehnt kann ich nicht erkennen.

Wie gesagt sorry für die schlechte Antwort!

LG

Vita

Hallo, ohne Gewähr antworte ich, wie folgt: Habe ich richtig gelesen`Es handelt sich hier wohl um 1 Mietvertrag mit 4 gleichberechtigten Mietern. wenn 2 ausscheiden, müssen die verbleibenden 2 die Miete zahlen, wird die Miete garnicht gezahlt, könnte sich der Vm den solventesten unter Euch herauspicken und ihn auf die Mietzahlung verklagen, d.h. es besteht gesamtschuldnerische Haftung.- Es könnte hilfeich sein, wenn ihr unter Euch 1 Person bestimmt, die die Verhandlungen mit dem Vm führt, sonst muß er sich u.U. alles mehrmals anhören. Es gäbe die Möglichkeit, mit 1 Person den Mietvertrag zu machen, diesem Mieter (i.d.Regel der mit der längsten Mietdauer) sollte dann das recht zur Untervermietung an die anderen drei gegeben werden. Wenn ihr euch untereinander versteht, sollte das kein Problem sein-
Aus der Ferne kann ich nicht mehr sagen, da ich nicht weiß, ob sog. Individualvereinbarungen geschlossen wurden- vielleicht hilft der folgende Link weiter:

http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokument…

Gruß, Achim