Entfernungspauschale

Liebe/-r Experte/-in,
endlich nach langer Zeit habe ich als HartzIV-ler einen Job gefunden ( Aufstocker - Halbtagskraft) und muss im Monat 14 Tage arbeiten. Meine Arbeitstelle liegt 32 km von meiner Wohnung entfernt und verdiene
gerade mal Euro 600,-- Netto.Davon darf ich lt Arge
ca. 200,-- behalten. Mindestens die Hälfte davon verbrauche ich an Fahrtkosten mit meinem Auto. Arge lehnt aber die Übernahme der Entfernungspauschale.
Lt EK-Formulare von Arge kann aber angeblich pro gefahrene km 0,20 vom Verdienst abgesetzt werden.
Wie soll ich mich verhalten ?
mfG

Ich würd zum Anwalt gehen und den um Rat fragen.

Hallo,

grundsätzlich ist eine Übernahme der Fahrtkosten durch die ARGE möglich. In diesem Fall wäre es interessant zu wissen, aus welchem Grund die ARGE die Übernahme ablehnt. Ich kann daher mit dieser pauschalen Anfrage keine nähere Vorgehensweise empfehlen.

VG
flottebiene 110

Hallo,
Im ersten Monat hat Arge aus Förderungsetat die Kosten für die Fahrtkosten bzw. Entfernungspauschale übernommen, jetzt behauptet Arge, daß es nur eine einmalige Sache gewesen sei.
Die Entfernungspauschale ist in den ersten 100 Euro beinhaltet sagen sie.
Jemand, der für dasgleiche Lohn zur Fuß zur Arbeit gehen kann, darf auch die erste 100 Euro behalten und hat im Endeffekt mehr Geld in der Tasche als ich, da ich hohe Benzinkosten habe.
Irgend etwas stimmt es doch nicht. Für mich heisst es, daß jemand, der sich eine Arbeit sucht und mit dem Auto hinfahren muss, eher bestraft wird.
Es wundert mich nichts mehr , daß die Menschen sich verschaukelt vorkommen und nicht gerne arbeiten gehen,
da was sie verdienen, gehen wiederum an Kosten weg.
Im Voraus danke für Ihre Antwort
mfG

Hallo,

im ersten Monat erfolgt eine Förderung über das Budget der Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III i.V.m. § 16 SGB II). In den folgenden Monaten wird das Einkommen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Arbeitslosengeld II Verordnung bereinigt. Im Freibetrag von 100,-€ ist eine Fahrtkostenpauschale von 54,67€ enthalten. Wird nun einer erhöhter Bedarf nachgewiesen (z.B. eine Monatskarte von 118,-€) so ist der Freibetrag von 54,67€ auf 118,-€ zu erhöhen. Hierzu muss jedoch gegenüber der Agentur für Arbeit ein Nachweis erbracht werden (z.B. Vorlage der Fahrkarte). Wird ein KFZ genutzt, so ist für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung anzunehmen und der Freibetrag dann entsprechend zu erhöhen.

VG
flottebiene110

Hallo,
ich danke Ihnen für Ihre Hilfe und Infos. Jetzt bin ich einen Schritt weiter.
Einen schönen Tag und Gruß