Erbschaft bei ALG-II-Bezug (Hartz IV)

Mal angenommen, ein 50-jähriger ALG II – Empfänger (Hartz IV) erhält eine Erbschaft in Höhe von 20.000 Euro, muss er die Höhe der Erbschaft beim Jobcenter anzeigen oder genügt es, wenn er mitteilt, dass er momentan nicht mehr bedürftig ist? Muss er beweisen, dass er nicht mehr bedürftig ist? Klar ist, dass er auch dann die Krankenversicherung aus eigenen Mitteln bezahlen muss, oder wird der erste Monat nach entfallener Bedürftigkeit noch vom JC bezahlt?

Hallo!

Das muss er sofort anzeigen, wenn er während laufendem ALG II Bezug zu Geld (woher auch immer kommt ,Erbschaft, Lotteriegewinn, Geschenk…)

Hier kann man das wichtigste nachlesen, auch wie die Erbschaft bewertet wird.

Sie zählt jetzt nämlich nicht als Vermögen, sondern als Einkommen (als einmaliges Einkommen).
Das ALG II entfällt nicht unbedingt ganz, deshalb kann auch die vom JC bezahlte Krankenkasse weiterlaufen.

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2…

Da man Erbschaften meist nicht richtig (zeitlich) vorhersagen kann, ist es schwierig den anderen möglichen Fall zu konstruieren.
Ist bekannt, man wird demnächst wohl erben, weil der Verwandte schwer erkrankt ist und man mit dem nahen Tode rechnen muss, dann kann man selbst ALG II beenden.
Man schreibt hin, „brauche es nicht mehr“- fertig- keine Begründung- nichts weiter.
Krankenkasse beachten, Mindestbeitrag kostet m.E. so um die 130-140 € /monatl.

Erbt man dann später, dann ist das Erbe Vermögen = man darf je Lebensalter einiges immer behalten. Beispiel 50-jähiger ca. 10.000 € als geschütztes Vermögen.
Entweder man stellt nun den ALG II Antrag und lässt sich die ungeschützen 10.000 € der 20.000 € Erbschaft in ALG II Zahlung einberechnen (muss man abklären was günstiger wird).
Oder man verbraucht auch die vorher und stellt Antrag erst danach.

MfG
duck313

Hallo,

dann kann man selbst ALG II beenden.

Davon kann man nur abraten.
Denn was relativ unbekannt ist, wer aus einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis kommt, dann nahtlos ALGI / ALGII bezieht, behält seine Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.
Also die wichtigen Zeiten für EM-Renten und für Reha/Kur!!!

Wenn man kein ALGII bekommt (wg. Einkommen oder Vermögen) fallen diese Zeiten auch nicht weg, denn auf Grund der Ablehnung des ALGII, wg. höherem Einkommen oder Vermögens, zählen diese Zeiten weiter.

VG

Hallo,

dann kann man selbst ALG II beenden.

Davon kann man nur abraten.
Denn was relativ unbekannt ist, wer aus einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis kommt, dann nahtlos ALGI / ALGII bezieht, behält seine Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.
Also die wichtigen Zeiten für EM-Renten und für Reha/Kur!!!

Das ist für Leute, die sich schon jahrelang in ALG-II befinden bzw. darin eingerichtet haben möglicherweise nur noch von untergeordneter Bedeutung.

Wenn man kein ALGII bekommt (wg. Einkommen oder Vermögen) fallen diese Zeiten auch nicht weg, denn auf Grund der Ablehnung des ALGII, wg. höherem Einkommen oder Vermögens, zählen diese Zeiten weiter.

Als Pflichtbeitragszeiten? Das sind doch schon länger nur noch Anrechnungszeiten?

Grüße

Das ist für Leute, die sich schon jahrelang in ALG-II befinden
bzw. darin eingerichtet haben möglicherweise nur noch von
untergeordneter Bedeutung.

Falsch!
Dies geschieht schon nach 2 Jahren ohne Lohn und Brot!

Als Pflichtbeitragszeiten? Das sind doch schon länger nur noch
Anrechnungszeiten?

Richtig!
Und nun denke bitte noch mal darüber nach, was Anrechnungszeiten sein können und wobei sie helfen können!

VG

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Hallo,

Das ist für Leute, die sich schon jahrelang in ALG-II befinden bzw. darin eingerichtet haben möglicherweise nur noch von untergeordneter Bedeutung.

Falsch!
Dies geschieht schon nach 2 Jahren ohne Lohn und Brot!

Also ist es für Leute, die sich schon jahrelang darin befinden oder darin eingerichtet haben nur noch von untergeordneter Bedeutung?

Als Pflichtbeitragszeiten? Das sind doch schon länger nur noch
Anrechnungszeiten?

Richtig!
Und nun denke bitte noch mal darüber nach, was Anrechnungszeiten sein können und wobei sie helfen können!

Nö, mache ich nicht. Du hattest behauptet, dass wer aus einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis kommt, dann nahtlos ALGI / ALGII bezieht, seine Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung behält. Also die wichtigen Zeiten für EM-Renten und für Reha/Kur!!!
Da ging es also um Pflichtbeitragszeiten, die wichtig für EM-Renten und Reha/Kur sind. Dass die einmal zurückgelegten Pflichtbeitragszeiten nicht verloren gehen, ist klar. Also wolltest Du andeuten, dass man bei einem Verzicht auf ALG II die wichtigen Pflichtbeitragszeiten verliert, die man während des Bezugs von ALG II ansonsten bekäme. Oder wie sollte man das verstehen?
Ansonsten bekommt man die Anrechnungszeiten auch schon, wenn man sich einfach bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet. Ein ALG-II-Empfänger kann sich somit anrechnungszeitenunschädlich aus dem Leistungsbezug abmelden, wenn er meint, dass sich das etwa wegen einer erwarteten Erbschaft irgendwie lohnen könnte, und meldet sich einfach bei der Agentur für Arbeit arbeitslos.

Grüße

Hallo,

Also ist es für Leute, die sich schon jahrelang darin befinden
oder darin eingerichtet haben nur noch von untergeordneter
Bedeutung?

Die meisten werden davon nichts wissen…leider.
Denn sonst käme man nie auf die Idee, sich beim Amt einfach mal abzumelden.
Vor allem nicht, wenn man vor 2010 schon ALG2 bezogen hat.

Also
wolltest Du andeuten, dass man bei einem Verzicht auf ALG II
die wichtigen Pflichtbeitragszeiten verliert, die man während
des Bezugs von ALG II ansonsten bekäme. Oder wie sollte man
das verstehen?

Richtig, denn es lautet „wer in den letzten 5 Jahren, mindestens 36 Pflichtbeiträge gezahlt hat…“

Schau mal hier rein, ab Seite 7 ist es erläutert:

Ein ALG-II-Empfänger kann sich somit
anrechnungszeitenunschädlich aus dem Leistungsbezug abmelden,
wenn er meint, dass sich das etwa wegen einer erwarteten
Erbschaft irgendwie lohnen könnte, und meldet sich einfach bei
der Agentur für Arbeit arbeitslos.

Warum sollte er sich erst abmelden, wenn das ALG2 auf Grund der Erbschaft eh abgelehnt wird?
Das ist ja das Gute, die Ablehnung ändert nichts an dem Status zur Rentenversicherung.

Also Erbschaft annehmen, die Aufhebung des ALG2 abwarten und den Aufhebungsbescheid schön aufheben.
Und nicht vergessen, wieder ALG2 zu beantragen nach dem „Bewilligungzeitrau“ (oder lt. es Ablehnungszeitraum??). Lückenlos muss es sein, dann ist alles ok.
Und ist das Erbe vertan, dann bekommt man ja wieder regulär Leistungen und hat seine Zeiten behalten.

VG

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Frage falsch verstanden?
Hallo

Das muss er sofort anzeigen, wenn er während laufendem ALG II Bezug zu Geld (woher auch immer kommt ,Erbschaft, Lotteriegewinn, Geschenk…)

Die Frage war doch, ob es reicht, dem Jobcenter zu sagen, dass man kein ALG II mehr benötigt. Dann gäbe es ja gar keinen laufenden ALG II Bezug mehr.

Meiner Meinung nach reicht sogar ein Anruf, dass bin mir aber nicht ganz sicher.

Viele Grüße

Ist bekannt, man wird demnächst wohl erben, weil der Verwandte
schwer erkrankt ist und man mit dem nahen Tode rechnen muss,
dann kann man selbst ALG II beenden.

Was ist hierbei der entscheidende Stichtag, der Tag des Todes oder die Eröffnung des Testamentes ?

mfg,
Werner

Was ist hierbei der entscheidende Stichtag, der Tag des Todes
oder die Eröffnung des Testamentes ?

Der Tag des Todes des Erblassers, denn mit dem Tod wird man qua Gesetz zum Erben.