EU-Bürger kein HarzIV ?

Ich komme gerade vom Jobcenter und bin geschokt.

Ich bin spanier seit mein 11. lebensjahr in deutschland hier zur schule gegangen dann ausbildung gemacht und jahrelang gearbeitet. nun seit 01.01.2005 arbeitslos und arbeistlosengeld bekommen seit 01.01.2006 nun harz IV. Um harz IV beantragen zu können muste ich mir von der Ausländerbehörde eine sogenante Freizügigkeitsbeschinigung für Unionsbürger besorgen sei wohl für alle EU-Bürger pflicht seit 2005.
War mir neu das EU Bürger sowas brauchen aber wens so ist dann ist es so und hab mri das teil geholt. Harz 4 wurde dann soweit dann für 6 monate bezahlt. Nun war ich heute da um meine Verlängerung abzugeben und man sagte mir das ich eigentlich kein geld mehr zu bekommen hätte uf die frage warum nicht sagte man mir weil EU-Bürger keine berechtigung auf Harz IV hätten das würde die Freizügigkeistbescheinigung regeln man würde noch einmal eine ausnahme auf kulanz machen aber ich solle michd rauf einstellen das in 6 Monaten ich kein geld mehr bekommen würde.
Spanien sei doch ein schönes Land man verstehe sowieso nicht warum jemand wie ich noch freiwillig hier wäre.

Nun meine Frage: Muss ich in 6 Monate meine zelte in Germany abbrechen weil ich EU-Bürger bin und keine leistungen mehr bekomme obwohl ich mein lebenlang hier gearbeitet und eingezahlt habe ?

Ich hoffe das ganze war nur ein „Verstehen Sie Spass“ Gag und alles löst sich auf in ein riesen mißverständniss.

Ein Geschokter EU-Bürger

p.s.

Vielleicht ist hier jemand der sich mit den gesetzen auskennt und mir da wieder hoffnung geben kann.

Ich komme gerade vom Jobcenter und bin geschokt.

Ich bin spanier seit mein 11. lebensjahr in deutschland hier
zur schule gegangen dann ausbildung gemacht und jahrelang
gearbeitet. nun seit 01.01.2005 arbeitslos und
arbeistlosengeld bekommen seit 01.01.2006 nun harz IV. Um harz
IV beantragen zu können muste ich mir von der Ausländerbehörde
eine sogenante Freizügigkeitsbeschinigung für Unionsbürger
besorgen sei wohl für alle EU-Bürger pflicht seit 2005.
War mir neu das EU Bürger sowas brauchen aber wens so ist dann
ist es so und hab mri das teil geholt. Harz 4 wurde dann
soweit dann für 6 monate bezahlt. Nun war ich heute da um
meine Verlängerung abzugeben und man sagte mir das ich
eigentlich kein geld mehr zu bekommen hätte uf die frage warum
nicht sagte man mir weil EU-Bürger keine berechtigung auf
Harz IV hätten das würde die Freizügigkeistbescheinigung
regeln man würde noch einmal eine ausnahme auf kulanz machen
aber ich solle michd rauf einstellen das in 6 Monaten ich kein
geld mehr bekommen würde.
Spanien sei doch ein schönes Land man verstehe sowieso nicht
warum jemand wie ich noch freiwillig hier wäre.

Nun meine Frage: Muss ich in 6 Monate meine zelte in Germany
abbrechen weil ich EU-Bürger bin und keine leistungen mehr
bekomme obwohl ich mein lebenlang hier gearbeitet und
eingezahlt habe ?

Ich hoffe das ganze war nur ein „Verstehen Sie Spass“ Gag und
alles löst sich auf in ein riesen mißverständniss.

Ein Geschokter EU-Bürger

p.s.

Hi!
Also ich versuch mal dir zu helfen, kann allerdings nichts versprechen.

Gemäß § 7 (1) Nr. 4 SGB II erhalten Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, Leistungen nach dem SGB II.

Da du laut deiner Angaben seit dem 11. Lebensjahr in Deutschland lebst, hast du somit auch ein Anrecht auf Arbeitslosengeld II, wenn du die übrigen Voraussetzungen (Erwerbsfähig, Hilfebedürftigkeit) erfüllt hast.

(Ausländer haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und erhalten Leistungen nach dem SGB II, wenn die Voraussetzungen nach §8 (2) SGB II vorliegen. Dieser Paragraf besagt, dass das Ausländer nur erwerbstätig sein können, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt oder gestattet ist.

Da du oben angegeben hast, bereits in der BRD gearbeitet zu haben, gehe ich davon aus, dass du auch eine Arbeitsbescheinigung hast.

Somit würde ich annehmen, dass der Grund der Ablehnung des Folgeantrags für Arbeitslosengeld II nicht darin besteht, dass du aus Spanien kommst, sondern andere Gründe hat.

http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistunge…
(Link zur Freizügigkeit)

Ich hoffe dir ein bisschen geholfen zu haben, kann aber wie gesagt nichts garantieren, habe mich nur auf das Gesetz berufen, soweit ich es kenne.

Gruß, David

Hallo!

Also wenn nicht irgendetwas vorliegt, das du nicht geschrieben hast, dann ist das Unsinn, was da mitgeteilt wurde.

Nach der UnionsbürgerRL 2004/38/EG besteht ein sog. Bleiberecht und im Rahmen dieses Bleiberechtes darf kein Unterschied zwischen Inländer- und EG-Ausländer gemacht werden.

Gruß
Tom