Existenzgrünung ohne handwerkliche Ausbildung

ZurZeit befinde ich mich in einer sehr misslichen Lage, da ich Harz vier beziehe, keine Ausbildung und auch keinen Führerschein habe.
Vor knappzwei Monaten ist mein Vater verstorben, verebt hat er alles meiner Mutter.
Seit Jahren hab ich nur einen Wunsch, endlich weg von Harz,aber auf meinen jetzigen Niveau.
Endlich möchte meine Mutter mir unter die Arme greifen, da die Arge eine Ausbildung, genaus wie einen Kurs zur Qualifizierung immer ablehnte.
Mein Traum ist ein kleiner Änderungsdienst,notfalls erst mal von zu Haus aus.
Frage:
Kann die Arge die Sozialleistungen rückwirkend der letzten Jahre zurückfordern, bzw. habe ich ein Anrecht, im Erbfall wenigsstens eine Ausbidlung, Kurs ect. von meinem Erbe zu machen?
Ich möchte mehrere Nähkurse machen, kann damit einen Änderungssdienst eröffnen, oder eine Ich AG, ect.
Derezeit ist das Testament noch nicht eröffnet, wenn ja,muss der Pflichtteil ausgezahlt werden?

Hallo,
ich würde mal bei der Industrie- und Handelskammer nachfragen, wegen Harz IV und evtl. einen Steuerberater, den du ja sowieso bei einem Gewerbe benötigst. - Aber ganz ehrlich: Ich würde an Deiner Stelle eine Ausbilung zur Näherin machen, und dann Selbständig, denn wenn das mit dem Gewerbe vielleicht nicht so läuft, wie du es dir vorstellst, kannst du dich immer wieder wo bewerben. Es gibt einem eine gewisse Sicherheit. Ich hoffe ich hab dir ein wenig weiter helfen können. Ansonsten kannst du dich jederzeit nochmal melden.
Viele Grüße
liro80

Guten Tag und vielen Dank für die Anfrage.

In Ihrer Anfrage stehen viele verschiedene Sachen drin:

  1. Erbschaft und Anrechnung auf Hartz IV
  2. Selbständigkeit
  3. " Missliche Lage"

Beim Lesen Ihrer Anfrage hatte ich keine rechte Vorstellung davon, was Sie eigentlich möchten -
Möchten Sie sich wirklich, wirklich, WIRKLICH selbständig machen?
Oder möchten Sie weiterhin die Sicherheit von Hartz IV und/oder Ihrem Erbe?

Die Leistungen von Hartz IV, also das Einstiegsgeld für Gründer, werden immer weiter zusammengestrichen und es handelt sich um eine freiwillige Leistung - Dafür, dass das JobCenter Ihnen dieses Einstiegsgeld zahlt, wollen die aber auch sehen, ob Sie wirklich motiviert sind, sich selbständig zu machen - ansonsten sagen die einfach NEIN.
Und meines Wissens müssen alle Gelder, die Sie haben, auf Hartz IV angerechnet werden, also auch, wenn Sie jetzt erben. Ich verstehe aber Ihre Frage nicht ganz:
Wenn Sie JETZT erben, können Leistungen aus der Vergangenheit wohl nicht zurückgefordert werden - oder?
Denn in der Vergangenheit hatten Sie ja noch kein Erbe, oder?
Hier verstehe ich den Zusammenhang nicht ganz.

In Ihrer Anfrage ist mir noch aufgefallen, dass Sie einige Sprach- und Rechtschreibfehler haben - daran müssen Sie arbeiten, wenn Sie selbständig sein wollen. Wenn Sie Kunden erreichen wollen oder wenn Sie das JobCenter davon überzeugen möchten, dass Sie tatsächlich selbständig sein können, so wird das nur mit korrektem Deutsch gehen.
Eine ICH-AG gibt es nicht mehr, der Zuschuss zur Gründung heißt Einstiegsgeld.
Wenn Sie das JobCenter wirklich überzeugen wollen, müssen Sie sich selbst erst einmal gut informieren, über das Internet z. B., auf der Seite der Bundesarbeitsagentur finden Sie so ziemlich alle Informationen und können sich auch Formulare ausdrucken, die Sie dann ausgefüllt vorlegen können.
Wenn Sie jetzt erben, warum sollten dann die Sozialleistungen der letzten Jahre zurückgefordert werden???
Wenn Sie einen bestimmten Betrag erben, als Beispiel: 20.000 Euro, dann erhalten Sie sofort kein Hartz IV mehr. Sie müssen dann diese 20.000 Euro erst aufbrauchen, erst dann würden Sie wieder Sozialleistungen erhalten.
Beides geht nicht: Hartz IV und eine große Summe Erbschaft, was ja auch logisch ist, denn Sie wären dann ja nicht mehr „hilfsbedürftig“, verstehen Sie?

Die Frage, ob bei Testamentseröffnung der Pflichtteil ausgezahlt werden muss, kann ich nicht beantworten, das ist eine Frage an einen Juristen.

Ich glaube, Ihr Problem ist, dass Sie nicht genau wissen, was Sie wollen und wie eine Selbständigkeit tatsächlich wäre. Sie verlassen Sich noch zu sehr auf Hartz IV.
Wenn Sie erben:
Nutzen Sie die Gelegenheit, alles für Ihren Traum von einem Änderungsdienst zu tun, hängen Sie sich richtig rein und suchen Sie sich gute Beratungsmöglichkeiten. Entweder im Rathaus, oder über das JobCenter oder die IHK oder auch bei Frauenberatungsstellen (ich kann leider nicht wissen, ob Sie Frau oder Mann sind, das geht aus Ihrer Anfrage nicht hervor).
Klar ist, Sie werden Sie anstrengen müssen, es wird vielleicht kein Hartz IV mehr geben, Sie werden Verantwortung für sich und Ihren neuen Beruf übernehmen müssen.

Ich hatte bei meiner Gründung auch Kontakt mit dem JobCenter und weiss daher sehr gut, wie hart es sein kann, mit denen zu verhandeln.
Das einzige, was hilft, selbst von sich überzeugt zu sein und zu wissen, was man will.
Ansonsten geht die Gründung schief, weil man keine Lust hat, sich wirklich reinzuhängen und sich durchzusetzen.
Ohne Arbeit geht das nicht. Für Ihren Traum müssen Sie einfach etwas mehr tun als bisher.

Und kommen Sie weg von den Gedanken, wie misslich Ihre Lage ist: Keine Ausbildung, kein Führerschein.
Na und?
Was geht denn? Was können Sie denn machen? Das ist doch wichtig: Was wollen Sie wirklich machen? - Dann machen Sie es auch!
Es bringt gar nichts, sich immer wieder zu sagen, wie schlimm die Lage ist, denn dadurch ändert sich ja nichts, oder?

Viel Erfolg,

M.R.

Hallo tansii,

danke für Deine Anfrage. Ich habe mich hier im Forum als Anfänger für Existenzgründung angemeldet.
Leider kann ich als Anfänger nicht die Verantwortung übernehmen für eine Sachkundige Antwort.
Sorry und alles gute
Gruß
Ivo

Hallo Tansil,
Erbrecht ist nicht meine Stärke, jedoch gibt es üblicherweise einen Pflichtteil für die Kinder.
Mit einer ERbschaft enfällt üblicherweise die Bedürftigkeit, damit auch Hartz 4. Jedoch nicht rückwirkend, es sei denn Hartz 4 wäre als Darlehen gewährt worden, dann muss man selbstverständlich zurück zahlen. Wenn man mit der ERbschaft rumprasst, kann es sein, dass es anschließend nicht direkt weiter Hartz 4 gibt - denn es wird errechnet, wie lange die Erbschaft reicht, wenn man weiter etwa wie mit Hartz 4 leben würde. Ob man da Ausbildungskosten gegenrechnen kann, weiß ich nicht. Am besten fragst du mal bei einer Arbeitsloseninitiative nach. Die es hoffentlich bei Dir vor Ort gibt.
Beste Grüße, Birgitt Torbrügge

Hallo,

Vor knappzwei Monaten ist mein Vater verstorben, verebt hat er
alles meiner Mutter.

So weit ich weiß, kann man dieses sog. „Berliner Testament“ (das zwischen Ehegatten häufig gewählt wird) anfechten und seinen Pflichtteil einklagen. Das würde ich mir aber gut überlegen!

Seit Jahren hab ich nur einen Wunsch, endlich weg von
Harz,aber auf meinen jetzigen Niveau.
Endlich möchte meine Mutter mir unter die Arme greifen, da die
Arge eine Ausbildung, genaus wie einen Kurs zur Qualifizierung
immer ablehnte.
Mein Traum ist ein kleiner Änderungsdienst,notfalls erst mal
von zu Haus aus.
Frage:
Kann die Arge die Sozialleistungen rückwirkend der letzten
Jahre zurückfordern,

Da habe ich leider keine Ahnung. Ich würde mal beim Arbeitsamt fragen.

bzw. habe ich ein Anrecht, im Erbfall

wenigsstens eine Ausbidlung, Kurs ect. von meinem Erbe zu
machen?
Ich möchte mehrere Nähkurse machen, kann damit einen
Änderungssdienst eröffnen, oder eine Ich AG, ect.
Derezeit ist das Testament noch nicht eröffnet, wenn ja,muss
der Pflichtteil ausgezahlt werden?

Siehe oben.

Wie wäre es denn mit einer Ausbildung zur Näherin? Da verdient man etwas Geld (im Gegensatz zu den Nähkursen - die kosten Geld) und lernt auch was.

Leider kann ich dir ansonsten nicht weiterhelfen. Viel Glück und Erfolg!

Sonja

Hallo Tansii,
das sind sehr spezielle Fragen, die ich dir nicht beantworten kann. Die Fragen mit der Arbeit kann dir nur die Arbeitsagentur beantworten und im Erbrecht kenne ich mich nicht aus. Ansonsten gibt es auch Existenzgründungsberater, die ganz unabhängig sind. Meistens kosten sie aber auch. Wenn du aus Arbeitslosigkeit gründest, dann kannst du Gründungszuschuss beantragen. Das hilft schonmal sehr weiter. Auch bei Arge. Im Internet kannst du auch viel erfahren. z.B. Gründerinnenconsults. Oder Gründungswerkstatt, hannoverimpuls. Das hat uns alles gut weitergeholfen. Es gibt vom Arbeitsamt auch Tage der offenen Tür für Existenzgründer. Bei uns ist das zweimal im Jahr. Erkundige dich mal.
Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.
Grüße von Kruschel

Hallo tansii,
na nun muß mal etwas Glück her für dich nach soviel
… in deinem Leben.
leider kenne ich mich in diesen Sachen nicht aus.
dir wünsche ich alles gute für die Zukunft.
liebe grüße aus dem Norden Stefan

Hallo,

ich würde Dir empfehlen, diese Angelegenheit mit einem Rechtsbeistand zu besprechen. Es gelten Vermögensfreigrenzen, es gibt Schonvermögen. Allerdings sollte ein HartzIV Empfänger(in) eine Erbschaft nicht ausschlagen -sonst kann es zu Leistungskürzungen kommen. Mit dem Fallmanager solltest Du auf jeden Fall über Deine beruflichen Wünsche ein Gespräch führen und gesuchte Ausbildungsplätze bzw. Kursangebote (an denen Du zur beruflichen Eingliederung teilnehmen möchtest) vorlegen. Internetquellen: www.hatz-4-empfaenger.de , www.gegen-hatz.de
Peckhardt

Hallo Tansil,
du fragst viele Sachen, die ich dir nicht beantworten darf, da sie in den Bereich Rechtsberatung fallen.
Such die Rechtsabteilung der Arge auf, ist umsonst und erkundige Dich bitte dort.
Hampfrie

Liebe/r tansii,
leider kann ich Ihre Fragen nicht wirklich beantworten, da ich mich in Sachen ERBEN nicht gut auskenne. Ich denke schon, dass Sie einen Pflichtteil erhalten, weiß es aber nicht genau.
Leider weiß ich auch nicht, ob die ARGE Sozialleistungen zurückfordern kann und aus welchem Grund sie dieses machen sollte.
Was ich aber genau weiß und nachgelesen habe ist, dass es die ICH-AG seit 2006 nicht mehr gibt. Es gelten nun andere Förderungen für Gründer - ich empfehle Ihnen, dass Sie sich beraten lassen. Wenn es möglich ist und Sie das Vertrauen haben, fragen Sie Ihren Sachbearbeiter bei der ARGE oder an der Stelle, von der Sie Hartz IV beziehen oder auch im Bekanntenkreis, eventuell haben Sie jemand, der sich mit juristischen Dingen auskennt - vielleicht in der Verwandtschaft oder Bekanntschaft.
Es tut mir ganz arg Leid, Ihnen nicht wirklich helfen zu können, ich wünsche Ihnen, dass Sie Jemanden finden, der Ihnen wirklich weiterhilft und Sie gut informiert und unterstützt.
Viele Grüße, Petra

Hallo,

beim Harz4 gilt das Zuflußprinzip, d.h. eine Erbschaft wirkt nicht schädigend auf bereits in der Vergangenheit liegende Sozialleistungen. Allerdings sieht es ganz anders aus ab dem Ztpkt., wo Sie erben…
Natürlich können Sie eine Ausbildung aufnehmen, wenn Sie gepolstert sind. Aber ALG2 bekommen Sie in der Zeit dann nicht.
Daß das Amt Ihre Qualifikationswünsche ablehnt, ist normal - urspünglich hieß es mal Fordern und Fördern, aber von Zwotem ist schon lange nix mehr übrig…

Also ich bin da kein Proffi. Ich denke daß Der Pflichtteil augezahlt werden muß.Das Vermögen dürfen Sie auch nicht abschlagen. Und die Arge will sich das vermögen anschauen.Wenn es über dem Selbstbehalt liegt, dann stellt sie einfach die Leistungen ein.Es müssen keine empfangenen Leistungen zurückgezahlt werden.Was Sie mit dem Geld machen wollen steht Ihnen frei.Wenn es verbraucht ist,dann melden Sie sich wieder bei der Arge.Ich hoffe es reicht Ihnen um Ihre wünsche erfüllen zu können.Viel erfolgt!Wenn Sie den Laden erstmal aufgemacht haben und selbstständig sind,fals dann die Kohle ausgeht und es noch nicht so gut läuft,bekommen Sie unterstützung wieder von der Arge.Es gibt auch noch Wohngeld.Dies können Sie auch mit Vermögen beantragen.Selbstbehalt liegt bei 60000 euro.Zinsen gelten als Einkommen.Zum erreichen des Mindesteinkommens wird Vermögen eingesetzt.Ich hoffe ich konnte helfen.

Der Pflichtteil ist nur ein Anspruch, der -wie alle anderen- geltend gemacht werden k a n n. Wie er sozialrechtlich zu behandeln ist, weiss ich leider nicht. Sorry.