Hallo,
ich habe bei meinem zuständigen Sachbearbeiter bei der ARGE die Erstattung der Fahrkosten zu einem Vorstellungsgespräch beantragt.
Die Bewerbung erfolgte in Eigeninitiative und die einfache Strecke zum Ort des Vorstellungsgesprächs betrug 230 km, Fahrstrecke hin und zurück also insgesamt 460 km.
Mein Antrag kam postwendend zurück mit der Mitteilung der ARGE:
„Vorstellungskosten können nur im Nahbereich bzw. im Umkreis von 50 km erstattet werden. Weitere Fahrtstrecken können zu meinem Bedauern nicht genehmigt werden. Gleichwohl bin ich bereit die Kosten für Ihr Vorstellungsgespräch bis zu einer Entfernung von 50 km anzuerkennen, wenn von Ihnen der Nachweis geführt wird, dass Sie tatsächlich an dem Vorstellungsgespräch teilgenommen haben“.
Dass ich einen Nachweis erbringen soll, dass ich dort auch zum Vorstellungsgespräch erschienen bin, ist mir ja einleuchtend.
Aber kann mir jemand sagen, in welchem Gesetzestext steht, dass Vorstellungskosten nur im Nahbereich von 50 km erstattet werden?
Gibt es da irgendwo eine km-Höchstgrenze? Habe nirgendwo etwas dazu gefunden. Nur über einen Höchstbetrag von 130 € bin ich gestolpert, welcher ja noch dicke die Gesamtstrecke von 460 km abdecken würde.
Achso: Der potentielle Arbeitgeber hat die Übernahme der Fahrkosten in seiner Einladung von vornherein ausgeschlossen.
Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen.
LG kreatilda