Fahrkostenerstattung Vorstellungsgespräch ARGE

Hallo,
ich habe bei meinem zuständigen Sachbearbeiter bei der ARGE die Erstattung der Fahrkosten zu einem Vorstellungsgespräch beantragt.
Die Bewerbung erfolgte in Eigeninitiative und die einfache Strecke zum Ort des Vorstellungsgesprächs betrug 230 km, Fahrstrecke hin und zurück also insgesamt 460 km.

Mein Antrag kam postwendend zurück mit der Mitteilung der ARGE:

„Vorstellungskosten können nur im Nahbereich bzw. im Umkreis von 50 km erstattet werden. Weitere Fahrtstrecken können zu meinem Bedauern nicht genehmigt werden. Gleichwohl bin ich bereit die Kosten für Ihr Vorstellungsgespräch bis zu einer Entfernung von 50 km anzuerkennen, wenn von Ihnen der Nachweis geführt wird, dass Sie tatsächlich an dem Vorstellungsgespräch teilgenommen haben“.

Dass ich einen Nachweis erbringen soll, dass ich dort auch zum Vorstellungsgespräch erschienen bin, ist mir ja einleuchtend.

Aber kann mir jemand sagen, in welchem Gesetzestext steht, dass Vorstellungskosten nur im Nahbereich von 50 km erstattet werden?
Gibt es da irgendwo eine km-Höchstgrenze? Habe nirgendwo etwas dazu gefunden. Nur über einen Höchstbetrag von 130 € bin ich gestolpert, welcher ja noch dicke die Gesamtstrecke von 460 km abdecken würde.

Achso: Der potentielle Arbeitgeber hat die Übernahme der Fahrkosten in seiner Einladung von vornherein ausgeschlossen.

Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen.

LG kreatilda

So einen Gesetzestext gibt es leider nicht. Es ist „ERMESSEN des Sachbearbeiters“ und wenn der das doof findet, hast du erstmal keine Chance. Du kannst Widerspruch einlegen (schriftlich) und dort erklären wieso du soooo weit weg willst. Die chacnen eine Arbeit so weit weg vom Wohnort tatsächlich zu bekommen sind ind er tat sehr gering, (es sei denn man hat Verwandte in der Firma oder wenigstens Vorort, bei denen man sofort wohnen kann) da die meisten gerne ortsnähere Bewerber nehmen und keine Böcke auf die ganze Umzugschose am Anfang haben.
Insofern hat der Sachbearbeiter korrekt gehandelt. Es wird in Deinem Jobcenter eine „Dienstanweisung“ oder eine „Geschäftsanweisung“ vielleicht auch eine interne „ermessenslenkende Weisung“ dazu geben, wieviel da üblicherweise gezahlt wird. Das dürfen die Jobcenter nämlich unterschiedlich handhaben. Man kann sich z.B. die Fahrtkosten teilen, oder sagen „nur die 1. Fahrt wird bezahlt…“ alles Verhandlungssache, da es eben im ERMESSEN des Sachbearbeiters liegt. Hier ist Überzeugungskraft angesagt wie bei einer Gehaltsverhandlung.
Gruß Gwen

Hallo,
Beantragen Sie Übernahmekosten für Bewerbungskosten,Fahrkosten o. andere mit dem Vorstellungsgespräch verbundene Kosten immer im voraus bevor Sie entstehen. Denn sonst hat das Jobcenter das Recht die Erstattung abzulenen. Es sei denn u. das geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor, das der Vorstellungsterm unverhofft schnell stattfinden musste, so das ein Antrag der Kostenübernahme aus Zeit Gründen nicht möglich war. War das bei Ihnen so, rate ich in der vorgeschriebenen Frist einen Widerspruch an die Nächst höhere Instanz zu stellen. Dies darin zu erklären und Kopien über die Bewerbung so wie Kopien der Fahrbelege per Einschreiben o. persönlichbeim Jobcenter abzugeben aber bitte einen Beleg ausstellen lassen mit Namen der Mitarbeiterin, datum, das die Unterlagen eingereicht wurden. Nach § 45 Abs.1 SGB III neu -> Arbeit 2.2.2.1. werden diese Kosten aus dem dem sogenannten Vermittlungsbudget gezahlt. eine Begrenzung auf 50 km habe ich noch nie gehört u. ich konnte auch nichts in dieser Richtung finden, auch keiner von meinen Bekannten hat jemals etwas von dieser km Begrenzung gehört.
hoffe ich konnte helfen sollten noch Fragen offen sein,melde Dich.
by medealuna

@medealuna:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt also, wenn man den Antrag im voraus stellt, dann hat das Jobcenter nicht das Recht, diesen abzulehnen?

Nein, das Vorstellungsgespräch war nicht kurzfristig, von daher komme ich damit nicht durch.

Das Problem ist, dass einem niemand sagt, dass man die Fahrkosten im voraus beantragen muss, um diese erstattet zu bekommen und woher soll ich das sonst vorher wissen… Das nächste Mal bin ich natürlich schlauer, denn mein Vorstellungsgespräch war insoweit erfolgreich, dass ich dort einen Probearbeitstag absolvieren darf. Von daher habe ich den gleichen Weg noch einmal vor mir.

LG kreatilda

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Hier in der näheren Umgebung finde ich keinen Job. (bin alleinerziehend, gesundheitlich beeinträchtigt und kann nicht überall arbeiten; Nachmittagsbetreuung eines meiner Kinder nicht gesichert, da die Schule nur bis 14.00 Uhr betreut) Das weiß auch mein Sachbearbeiter.

Ich bin im Gesundheitswesen tätig, von daher stehen die Chancen sehr gut, dass ich den Job auch bekomme, zumal dort mehrere Stellen zu besetzen sind wegen Eröffnung einer neuen Sucht-Tagesklinik. Dort möchte auch nicht jeder arbeiten. Das Vorstellungsgespräch verlief insoweit positiv, dass ich dort jetzt stationär einen Probearbeitstag absolvieren darf. Mir wurde vorgeschlagen, dass ich mich dann im kommenden Jahr 3 Monate vor Eröffnung der Tagesklinik stationär einarbeiten kann und dann zur Tagesklinik mit Eröffnung wechsle.
Das würden die ja auch nicht machen, wenn ich null Chancen hätte. Nach meinem Umzugsvorhaben wurde ich im Vorstellungsgespräch natürlich auch gefragt (wann ich denn umziehen wolle). Sobald ich einen Arbeitsvertrag in den Händen halte, würde ich mich natürlich gleich um alles kümmern.

Dazu noch folgende Frage: Wie ist es mit der Übernahme der Umzugskosten? Wenn ich einen Arbeitsvertrag habe, muss dann das Jobcenter die Kosten übernehmen oder ist das auch im Ermessen des Sachbearbeiters? Von der Regelleistung kann ich einen Umzug schlecht bezahlen…Ich würde mit diesem Job komplett aus dem Leistungsbezug nach SGB II rausfallen, also kein Alg II mehr beziehen müssen.

Vielen Dank schon mal.

LG kreaperl

Hallo

ob und in welcher Höhe diese Kosten übernommen bzw. erstattet werden, liegt letztlich im Ermessen des jeweiligen Jobcenters. Schau mal hier rein:
http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

LG

Hey,
ich würde es trotzdem mit dem Widerspruch versuchen da Ihr SB Sie nie darauf hingewiesen hat das anfallende Reisekosten u. alle anderen damit verbundenen Kosten zu einem Vorstellungsgespräch im voraus zu beantragen sind. auch zu dem Probearbeitstag müssen Sie die Kostenübernahme eventuell auch Übernachtungskosten und Verpflegungskosten vorherbeantragen. Ich rate Ihnen dies schriftlich zu machen u. um eine schnellstmögliche ebenfalls schriftliche Antwort zu bitten. Beantragen Sie es mündlich nehmen Sie sich eine Person mit die das Gespräch bezeugen kann. Auch haben Sie ein Anrecht auf ein Gesprächsprotokoll (machen die SB´s ungern, sind Sie aber zu verpflichtet wenn Sie das möchten, auch lassen Sie ungerne 3. mit in den Raun Sie berufeb sich meist auf den Datenschutz. Sagen Sie Sie können Ihm schriftlich geben das Ihr Datenschutz für die Sie begleitende Person aufgehoben ist. Noch was ablehnen können Sie erstmal alles aber es muss ein driftiger Grund vorliegen. auf jede Ablehnung sofort einenWiderspruch einlegen. Ich schreibe ihnen noch ein paar Seiten auf wo Sie sich selbst sehr gut informieren können.
1.
http://www.erwerbslosenforum.de/
2.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
3.
http://www.sozialhilfe24.de/
hier stehen auch viele Tipps für Hartz IV Emphänger
Viel Glück
medealuna

Hallo,

in jeder ARGE gibts es bzgl. der Übernahme der Reisekosten individuelle Regelungen. Ich kenne das nur so, dass die Kosten erst ab 50 km erstattet werden können.
Sollten jedoch im Umkreis von 50km genügend Stellen zur Verfügung stehen, können die Fahrtkosten über 50 km dann natürlich nicht übernommen werden, da diese dann „unnötigerweise“ entstanden sind.

Gruß