Fragen zur Gleichstellung

Hallo zusammen,

jemand hat einen GdB von 40.

Die Person übt den Job eines Kurierfahrers aus.

Die Person stellt einen Antrag auf Gleichstellung.

Sie erhält die Bewilligung:

„Nach Ihren Angaben im Antrag und den von mir getroffenen Feststellungen werden Sie den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, weil Sie infolge Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung - bezogen auf die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit als Kurierfahrer - in Ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber nicht behinderten Menschen benachteiligt und auch die übrigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 SGB IX erfüllt sind.“

Die Person wechselt den Job und ist nicht mehr als Kurierfahrer tätig, sondern hat jetzt einen Bürojob.

Hat die Gleichstellung nach wie vor Gültigkeit oder galt die Gleichstellung nur in Bezug auf den Job als Kurierfahrer?

Wenn die Gleichstellung nach wie vor gültig ist, hat die Person Anspruch gegenüber der Agentur für Arbeit, dass aus dem Bewilligungsbescheid der Nebensatz „- bezogen auf die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit als Kurierfahrer -“ entfernt wird? Wenn ja, was muss sie dafür tun und wie begründet sie diesen Anspruch (evtl. mit Gesetzesgrundlagen, Gerichtsurteilen …!)?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

galt die
Gleichstellung nur in Bezug auf den Job als Kurierfahrer?

ja, weil es im Bescheid so steht.

Wenn ja, was muss sie dafür tun

erneut einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
Frage: ist die Person in dem Bürojob auch im arbeitsmarktlichen Wettbewerb benachteiligt? Der AG hat sie doch mit dieser Behinderung eingestellt.

Gruß
Otto

Hallo zusammen,

jemand hat einen GdB von 40.

Hallo.

Hat die Gleichstellung nach wie vor Gültigkeit oder galt die
Gleichstellung nur in Bezug auf den Job als Kurierfahrer?

Eine Gleichstellung nur für einen AG ist nach allen mir vorliegenden Kommentaren unzulässig.

Wenn die Gleichstellung nach wie vor gültig ist, hat die
Person Anspruch gegenüber der Agentur für Arbeit, dass aus dem
Bewilligungsbescheid der Nebensatz „- bezogen auf die von
Ihnen ausgeübte Tätigkeit als Kurierfahrer -“ entfernt wird?
Wenn ja, was muss sie dafür tun und wie begründet sie diesen
Anspruch (evtl. mit Gesetzesgrundlagen, Gerichtsurteilen
…!)?

War die Gleichstellung als solche unbefristet, sollte der AN bei der zuständigen AA eine entsprechende Feststellung beantragen, daß die Beschränkung ungültig war. Argumentationshilfe bieten z. B. die Folgenden AA-Unterlagen (Nr. 4e):
[http://www.schwbv.de/pdf/workshop__gleichstellung__f…](http://www.schwbv.de/pdf/workshop gleichstellung fragen__antworten.pdf)

Bitte um eure Antworten.

Bitte sehr

Vielen Dank im Voraus.

Scho’ recht

Schöne Grüße

&Tschüß
Wolfgang