FSJ kündigen, Probleme mit Jobcenter?

Ich habe vor einigen Monaten schon einmal eine Frage bezüglich einer EGV und eines freiwilligen sozialen Jahres, welches ich im September 2014 angefangen habe, gestellt und stehe jetzt aber leider vor neuen Problemen.
Ursprünglich war das FSJ für ein Jahr, also bis zum 31.August geplant, so war das dann auch in der EGV festgesetzt.
Ich arbeite jetzt seit fast 5 Monaten in meiner Einsatzstelle und muss mich im Grunde jeden Tag aufs neue dazu überwinden überhaupt das Bett zu verlassen. Mir war zwar bewusst, dass dieses Jahr kein Zuckerschlecken werden würde, jedoch war ich nicht auf dieses hohe Maß an physischer und psychischer Belastung vorbereitet. Der größte Teil meiner Kollegen ist freundlich und ich fühle mich dort einigermaßen wohl, werde aber vielleicht unbewusst als Arbeitskraft in allen möglichen Arbeitsfeldern eingesetzt und mit sehr viel Verantwortung konfrontiert, ohne das auf meine Bedürnisse und die Tatsache, dass ich mit der enormen Belastung nicht klarkomme eingegangen wird. Ein anderer Punkt ist der, dass ich vor dem Fsj den Wunsch hatte ein Studium im pädagogischen Bereich aufzunehmen und das deshalb überhaupt angefangen habe und jetzt erkennen muss, dass ich dafür nicht gemacht bin.
Zudem war ich in den letzten Monaten sehr oft krank, hatte eine Lungenentzündung und lag mehrmals wegen einer Bronchitis flach. Mir geht es also rundum schlecht und ich hab mich also entschlossen das Fsj vorzeitig zu beenden.
Jetzt wurde mir vor einigen Tagen eine EGV geschickt welche per Verwaltungsakt erlassen wurde, in der festgesetzt wurde, dass ich das Fsj plamäßig am 31.8. beenden soll. Ich hatte eigentlich vor wenigstens bis Juni durchzuhalten und dann zu kündigen, sodass es anstatt 12 nur 10 Monate sind, damit das JC mir keine Maßnahmen oder irgendwelche Zeitarbeitsjobs unterschieben kann oder wäre das dann immer noch möglich?
Außerdem habe ich Angst vor Sanktionen, da ich die EGV ja nicht eingehalten habe und die Befürchtung, dass ich das Fsj gar nicht so ohne Weiteres kündigen kann.
Ich stehe kurz vor der Verzweiflung und bin wirklich für jeden Rat dankbar.
Vielen Dank!

Zusatzinformation: Mein Vater bezieht Sozialleistungen, da sein Verdienst allein nicht aussreicht, ich bin als unter 25 jährige ohne Einkommen also in der Bedarfsgemeinschaft.
Nach dem Fsj ist ein Studium ab Oktober 2015 geplant.

Interessanter Fall: ich selbst halte die Festschreibung des FSJ in der EGV für rechtswidrig, da dadurch das Prinzip der Freiwilligkeit genau dieses Dienstes ausgehebelt und quasi ein Zwangsdienst verordnet wird.

Also einfach der EinV widersprechen und gut sollte es sein.

Wenn sich die physischen und psychischen Probleme belegen lassen, dann müsste m.E. eine Kündigung des FSJ aus wichtigem Grunde möglich sein ohne dass eine Sperrzeit eintritt.
Robby1

Erst mal danke für die Antwort!
Inwiefern belegen? Meinst du ein ärztliches Attest? Und wenn ja wie und woher bekomm ich das?

Vielen Dank für die schnelle Antwort?
Wie und Wo kann ich diesen Widerspruch denn einreichen?

Und was genau soll ich unter „Sperrzeit“ verstehen?

Und was genau soll ich unter „Sperrzeit“ verstehen?

Gar nix, das gibt es nur bei Alg I.

Wenn, dann können bei Alg II Sanktionen verhängt werden.

Danke! Muss ich denn da mit Sanktionen rechnen falls ich mich dazu entscheide das Fsj früher zu beenden?

Beim zuständigen Jobcenter - ganz allgemein, nicht bei deinem Vermittler.

Hallo

Muss ich denn da mit Sanktionen rechnen falls ich mich dazu entscheide das Fsj früher zu beenden?

Es geht da ja um diese EGV, die du dann nicht einhalten würdest. Wenn man eine EGV nicht einhält, können Sanktionen verhängt werden. Jetzt gab es aber einen Beitrag (hier, ziemlich weit unten, von VirtualSelf), in dem angezweifelt wurde, dass so eine EGV rechtmäßig ist, und dass du Widerspruch einlegen sollst.

Wenn du also einen Widerspruch eingereicht hast und ihm stattgegeben wird, dann musst du natürlich keine Sanktionen befürchten. Wenn dem nicht stattgegeben wird, dann müsstest du entweder Klage einreichen, oder nicht kündigen, oder mit Sanktionen rechnen.

Das Problem ist, dass das FSJ sowieso schon vorbei sein wird, bis das alles über die Bühne gegangen ist. Auf einen Widerspruchsbescheid kann man ohne weiteres schon mal 3 Monate warten, vielleicht auch länger. Und danach eine Klage dauert noch länger.

Ich würde zu einem Arzt, n.M. Psychiater gehen und versuchen, ein Gutachten darüber zu bekommen, dass du diese Arbeit nicht mehr aushalten kannst. Ich persönlich würde dieses Gutachten (in Kopie! Originale immer behalten!) erstmal dem FSJ-Träger zukommen lassen und eine leichtere Arbeit verlangen,und zwar schriftlich per Einschreiben. Da ja bisher auf deine Bedürfnisse nicht eingegangen wurde, kann man annehmen, dass sich das nicht so ohne weiteres ändert. Aber einen Einschreibebrief mit einem ärztlichen Gutachten können die nicht so ohne weiteres ignorieren.

Und auf die Weise müsste es eigentlich am schnellsten gehen, dass sich an der Arbeit was ändert. - Du könntest ja auch um Versetzung bitten, der Träger hat doch vermutlich noch andere Einrichtungen, oder nicht?

Noch eine Frage: Wie kommt es eigentlich zu dieser EGV? Wurdest du da gar nicht gefragt? Die muss man doch unterschreiben, oder nicht?

Viele Grüße

Vielen Dank erst einmal für die Antwort! Die Egv wurde mir per Verwaltungsakt eingeschickt und das ohne dass sie mir zuvor zum Unterschreiben vorgelegt wurde. Festgeschrieben ist dort die „Weiterführung des FSJs und die Aufnahme eines Studiums im Herbst 2015“.
Wie ich ein ärztliches Attest bekommen soll, dass mir bei der Kündigung weiterhilft weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ist es denn sicher, dass mir ohne ein solches bei einer fristgemäßen Kündigung und Bemühungen meinerseits bis zum Studium einen Job zu finden immer noch Sanktionen drohen?

Schon mit Widerspruch gegen den Verwaltungsakt versucht?

Selbstverständlich darf man dir weder ein Studium vorschreiben, noch dich in einen per se freiwilligen Dienst zwingen.

Mir wurde weiter oben von einem Widerspruch abgeraten, da es sich zu lange hinziehen würde. Das Studium liegt ganz in meinem Sinne, nur stellt sich immer noch die Frage ob mir/meinen Eltern Sanktionen bei einer Kündigung drohen.

Mir wurde weiter oben von einem Widerspruch abgeraten, da es
sich zu lange hinziehen würde. Das Studium liegt ganz in
meinem Sinne, nur stellt sich immer noch die Frage ob
mir/meinen Eltern Sanktionen bei einer Kündigung drohen.

Deinen Eltern nicht, dir ja, wenn der VA unwidersprochen hingenommen wird.

Wie lange sich die Widerspruchsbearbeitung hinzieht, ist nicht dein Problem. Einfach vorläufgen Rechtschutz beim SG beantragen - um eine aufschiebende Wirkung herzustellen - und gut ist.