Gefängnisaufenthalt und Rente

Hallo Wissende,

wenn jemand im Gefängnis sitzt, erwirbt dieser Mensch dann Rentenansprüche?

DANKE

Hallo,

nein, in Haft werden keine Rentenansprüche gebildet, auch dann nicht, wenn man in Haft arbeitet.

Das ist höchstrichterlich bestätigt.

Selbst im Falle von Erwerbsminderungsrente kann man in Haft die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, wenn die Haftstrafe über 2 Jahre beträgt (BSG Urteil vom 24.11.2013 Az. B 13 R 83/11 R).

Anders sieht es bei Freigängern aus, die einer normalen Erwerbstätigkeit nachgehen. Deren Tätigkeit ist rentenversicherungspflichtig und damit auch rentenwirksam.

Letztendliche Aufklärung gibt die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Gruß

Hallo woandershin,

ich gebe kokomiko50 vollkommen Recht und empfehle Dir diesen Artikel, der Deine Frage noch etwas ausführlicher beantwortet. Denn eigentlich hat der Bundestag 1976 ein Gesetz, beschlossen, das die Einbeziehung von arbeitenden Häftlingen in die gesetzliche Rentenversicherung vorsah …
http://www.br.de/radio/bayern2/gesellschaft/notizbuc…

Viele Grüße
Stefanie