Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur Gleichstellung mit Schwerbehinderten. Ich weiss, dass im Archiv reichlich zu finden ist, jedoch bin ich nicht auf die genau zutreffende Antwort gestoßen.
Folgendes:
Eine Person hat eine Behinderungsgrad von 40 Prozent aufgrund eines tauben Ohres, leichter Gleichgewichtsstörungen und einer geringgradig ausgeprägten Facialislähmung nach einem Verkehrsunfall.
Diese Person hat bisher keine Gleichstellung beantragt. Nun möchte sie ein Studium im Bereich der öffentlichen Verwaltung machen und sich gleichstellen lassen, denn: Bei gleicher Qualifikation werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt.
Auf der Homepage der Wunschbehörde ist vermerkt, dass Gleichgestellte den entsprechenden Bescheid der Bewerbung beilegen sollen.
Besagter Person wurde über das Arbeitsamt mitgeteilt, es könne keine grundsätzliche Gleichstellung geben, sondern nur auf ein konkretes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bezogen.
Weiterhin wurde gesagt, die Gleichstellung werde nur ausgesprochen, wenn eine Bestätigung vom möglichen zuständigen Arbeitgeber erfolge, dass nur im Falle der attestierten Gleichstellung eine Anstellung erfolgen könne.
Ist das so korrekt? Gibt es für die beschriebene Person eine Möglichkeit, den Schein für die Bewerbung zu erhalten?
Grüße
Logan