Grundsicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mal gelesen, dass, wenn man eine Rente mit weniger als 700 Euro bekommt, noch zusätzlich Leistungen aus der Grundsicherung bekommen kann. Stimmt das so. In meinem Fall ist es so, dass ich eine Nettorente von 557 Euro habe, bekomme Mietbeihilfe. Hat bislang auch gereicht. Dennoch sagte man zu mir ich solle einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Die vom Amt sagten mir, dass dies nicht gehe, da ich eine so geringe Miete bezahle, dass ich über dem Satz liegt. Habe ich auch verstanden. Nur wird mir immer wieder gesagt, ich solle einfach einen Antrag stellen.
Jetzt kommt noch hinzu, dass ich aus meiner derzeitigen Wohnung ausziehe. Éine neue Wohnung ist natürlch nicht so günstig, wie meine jetzige. Ich muß aber aus der Wohnung raus, weil der Herbst ansteht. Keine Heizung, kein Badezimmer, nur Toil. und Waschbecken und keine Kochgelegenheit. Bislang konnte ich das immer gut überbrücken mit meinem lieben Nachbarn. Dort habe ich meinen Winterschlaf abgehalten. Nur der liebe Nachbar ist nicht mehr, als muß ich mir was anderes suchen und so eine Wohnung, ganz bescheiden, kostet eben mehr als 105,20 (derzeit). Noch habe ich keine Wohnung gefunden, die mir zusagt.
Habe ich Anspruch auf einen Zuschuß oder nicht?
Bedanke mich jetzt schon mal und hoffe, dass alle durchblicken, bei dem was ich geschrieben habe.
Marie S.

Hallo, Marie.
Das mit den 700,00 € ist zu pauschal und eher ein Durchschnittswert. Individuell können die Dinge dann - wie bei Ihnen - ganz anders liegen. Anspruch bsteht auf 359,00 € Regelsatz und die Miete. Davon wird dann die Rente abgezogen. (Sonderbedarf von 60,00 € wird noch anerkannt bei Schwerbehinderung mit Stempel „G“ - gehbehindert.) Bei Ihrer bislang niedrigen Miete ist also klar, dass kein Anspruch auf Grundsicherung mehr bestehen kann. Natürlich können Sie immer einen Antrag stellen. Das ist aber ein ziemlicher Aufwand, bis man alle Unterlagen beieinander hat. Und wenn absehbar ist, dass ohnehin nur eine Ablehnung rauskommt, kann man sich das ja auch klemmen.

Wenn es gute Gründe gibt, umzuziehen, dann müssen Sie sich vorher bei Ihrem zuständigen Grundsicherungsamt erkundigen, bis zu welcher Miethöhe die Miete als angemessen eingestuft wird. Das kann regional sehr unterschiedlich sein. Die Ausstattung Ihrer Wohnung kann man einer Seniorin eigentlich wirklich nicht zumuten.

Am Besten gehen Sie zum Sozialdienst Ihres zuständigen Grundsicherungsamtes, besprechen die Angelegenheit und bitte um eine zustimmende Befürwortung für die Leistungsstelle. Dann können auch Kosten für ggf. Abschlussrenovierung der alten Wohnung und Umzugskosten vom Amt übernommen werden. Aber wirklich wichtig ist, die Informationen vorher einzuholen, damit es keine böse Überraschung gibt, und das Amt die Miete dann evtl. nur teilweise anerkennt. Je nachdem, in welchem Ruf das Amt steht, empfehle ich, sich ggf. die Informationen schriftlich besätigen zu lassen.
Noch Fragen?

Viel Glück
Stephan

Zum einen schließt Wohngeld Leistungen nach dem SGB XII aus.

Zum zweiten bewißt sich ein Leistungsanspruch auf SGB XII Leistungen aus Regelleistung (359 € aktuell für alleinstehende, 329 für Ehepaare) + angemessene Kosten der Unterkunft (ist von Stadt / Kreis zu Stadt / Kreis unterschiedlich in den Sozialhilferichtlinien des Kreises / der Stadt festgelegt.

Die neue Wohnung sollte nicht teurer sein als von Deiner Stadt / Kreis vorgesehen, sonst geht nur das maximal zugebilligte in die Bedarfsberechnung ein. Bei uns beträgt die angemessene Miete und Heizkosten (ländlicher raum) Kaltmiete + Nebenkosten 300,00 € und 79 € für Heizung. Also wäre Dein Bedarf 359+379 = 738 € Leistungsanspruch somit 738-557 = 181 + eventuellem Mehrbedarf bei anerkannter Krankheit mit Mehrernährungsaufwand. Bei gleicher Berechnung stehen dann ca 120€ Wohngeld entgegen, so dass in diesem Falle die SGB XII Leistungen zu wählen wären (61 € mehr).

Jetzt kommt es darauf an, inwieweit eine unterhaltspflichtige Ehemann / Partner in eheähnlicher Beziehung oder Vermögen bzw weitere Einkünfte vorhanden sind. Und schlußendlich ist die angemessene Miethöhe für den Bereich zu berücksichtigen.

Hallo Marie,

grundsätzlich können Sie einen Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII stellen. Man wird prüfen, ob der Bedarf aus Regelleistung und Miete durch Ihr Eikommen gedeckt werden kann. Auch ein vorrangiger Leistungsanspruch auf Wohngeld wird geprüft werden. Sofern Sie mehr Wohngeld erhalten als der Anspruch nach dem SGB XII ist, müssen Sie Wohngeld in Anspruch nehmen. Kann der Bedarf durch Wohngeld nicht vollständig abgedeckt werden, erhalten Sie Leistungen nach dem SGB XII.
Sie sollten sich jedoch vor dem anmieten des neuen Wohnraums beim zuständigen Träger erkundigen, welche Miete incl. Neben- und Heizkosten max. übernommen wird. Sofern der neue Wohnraum nämlich über der Angemessenheit liegt, müssen Sie den Differenzbetrag selbst zahlen und das ist i.d.R. schwer möglich, wenn Sie schon am Existenzminium leben.

Hallo Stephan, da haben Sie mir mir wirklich weitergeholfen. Sehr ausführlich geschildert, dass sogar ich es verstehe. Die vom Amt haben da ein eigenes Deutsch und da blicke in nicht so durch.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Marie

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Hallo,
und vielen Dank für Ihre Bemühung. Sie haben mir wirklich weitergeholfen.
Schönes Wochenende
und eine lieber Gruß
Maris

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Hallo,
ja das hört sich für mich gut an. Ich habe mich informiert wie groß eine Wohnung sein darf und wieviel sie kosten kann. Ich komme wahrscheinlich an eine angemessene Wohnung. Das ist gut, wenn ich dann Mietbeihilfe erhalte und den Rest von der Grundsicherung. Wenn ich das richtig verstanden habe. Werde zu gegebener Zeit auf jeden Fall einen Antrag stellen. Aber zuerst muß ich mir ja das Wohngeld berechnen lassen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Mühe und ich wünsche Ihnen ein wunderschönes Wochenende.
Marie

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Hallo,

zuerst müssen Sie Grundsicherung beantragen. Diese müssen dann prüfen, ob ggf. ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte. Sobald Sie einen Antrag auf Wohngeld gestellt haben, liegt ein Leistungsausschluss für Grundsicherung vor.
Es gibt Landkreise, die eine Kalkulation bei der Wohngeldstelle erstellen lassen. D.h. Sie müssen zwar auch den Antrag auf Wohngeld ausfüllen, stellen diesen aber nur im Rahmen einer Kalkulation, so dass kein Leistungsausschluss eintritt. Wenn die Kalkulation vorliegt, kann dann der Grundsicherungsträger entscheiden, ob er Leistungen gewähren muss oder die Wohngeldstelle.
Erkundigen Sie sich bitte nachdem Verfahren in Ihrer Stadt/Landkreis

Schön, dass Sie sich nochmals gemeldet haben. Dann werde ich das so machen.
Vielen Dank
Marie

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Na ja, hihi, ich bin ja auch „vom Amt“. Aber das persönliche Interesse der Kollegen am Klientel fällt schon manchmal sehr unterschiedlich aus.

Ja, da kann ich ein Liedlein davon singen. Aber es gibt ja noch Leute wie Sie. Vielleicht treffe ich ein andermal auf nicht amtssprechende Sachbearbeiter.
Schönen Sonntag und nochmals vielen Dank.
Marie

Na ja, hihi, ich bin ja auch „vom Amt“. Aber das persönliche
Interesse der Kollegen am Klientel fällt schon manchmal sehr
unterschiedlich aus.

Hallo Marie,
war natürlich Urlaubszeit, daher erst jetzt meine
Antwort. Die genauen Summen sind von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich. Auszugehen sind jedoch von
rund € 350,00 für den Lebensunterhalt, zuzügl. Miete.
Für die Miete gibt es auch wiederum Höchstsätze. Bei
einer Rente von 550 blieben also noch € 200 für Miete.
Da dieses wohl nicht reichen wird, gibt es entweder
Mietzuschuss oder Grundsicherung. Ich würde die
Wohnsituation einfach mit der ARGE besprechen,
Hoffe geholfen zu haben.
Alles gute und eine schöne neue Wohnung…

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mal gelesen, dass, wenn man eine Rente mit

weniger

als 700 Euro bekommt, noch zusätzlich Leistungen aus

der

Grundsicherung bekommen kann. Stimmt das so. In meinem

Fall

ist es so, dass ich eine Nettorente von 557 Euro habe,

bekomme

Mietbeihilfe. Hat bislang auch gereicht. Dennoch sagte

man zu

mir ich solle einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

Die vom

Amt sagten mir, dass dies nicht gehe, da ich eine so

geringe

Miete bezahle, dass ich über dem Satz liegt. Habe ich

auch

verstanden. Nur wird mir immer wieder gesagt, ich

solle

einfach einen Antrag stellen.
Jetzt kommt noch hinzu, dass ich aus meiner

derzeitigen

Wohnung ausziehe. Éine neue Wohnung ist natürlch nicht

so

günstig, wie meine jetzige. Ich muß aber aus der

Wohnung raus,

weil der Herbst ansteht. Keine Heizung, kein

Badezimmer, nur

Toil. und Waschbecken und keine Kochgelegenheit.

Bislang

konnte ich das immer gut überbrücken mit meinem

lieben

Nachbarn. Dort habe ich meinen Winterschlaf

abgehalten. Nur

der liebe Nachbar ist nicht mehr, als muß ich mir was

anderes

suchen und so eine Wohnung, ganz bescheiden, kostet

eben mehr

als 105,20 (derzeit). Noch habe ich keine Wohnung

gefunden,

die mir zusagt.
Habe ich Anspruch auf einen Zuschuß oder nicht?
Bedanke mich jetzt schon mal und hoffe, dass alle
durchblicken, bei dem was ich geschrieben habe.
Marie S.

Hallo und erstmal vielen Dank.
Habe mich erkundigt und es sieht so aus, dass ich im Moment Wohngeld bekomme. Grundsicherung ist nicht drin, weil die anhand meiner Kontoauszüge Eingänge bemerkt haben, die ich nicht so richtig begründen konnte. Habe eine schöne und sehr günstige Wohnung gefunden und komme somit auch mit dem Geld klar.
Vielen Dank nochmal
Marie

Hallo Marie,
war natürlich Urlaubszeit, daher erst jetzt meine
Antwort. Die genauen Summen sind von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich. Auszugehen sind jedoch von
rund € 350,00 für den Lebensunterhalt, zuzügl. Miete.
Für die Miete gibt es auch wiederum Höchstsätze. Bei
einer Rente von 550 blieben also noch € 200 für Miete.
Da dieses wohl nicht reichen wird, gibt es entweder
Mietzuschuss oder Grundsicherung. Ich würde die
Wohnsituation einfach mit der ARGE besprechen,
Hoffe geholfen zu haben.
Alles gute und eine schöne neue Wohnung…