Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt ab dem 01.01.2009 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Hartz 4
Dies war für meine Frau und für mich 1075,36 €
Meine Frau kann nicht arbeiten gehen weil sie seit drei Jahren ihre Demenzkranke Mutter und Tante die gemeinsam in einem Haus wohnen rund um die Uhr betreut.
Nun bin ich in dieser Zeit krank geworden und erhielt von der Deutschen Rentenversicherung:
Rente wegen voller Erwerbsminderung ! 859,11 € monatlich
Die Rente ist befristet und endet mit dem 31.12.2012
Dann kann die Rente auf neuen Antrag weitergezahlt werden.
Da wir nun mit der Rente nicht auskommen haben wir bei der Stadt einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.
Wir erhalten von der Stadt monatlich:
Meine Frau : Regelleistung ( § 20 SGB II ) 323,00 €
Und Ich : Sozialgeld ( § 28 SGB II ) 323,00 €
Nach allen Abzügen : 216,25 Grundsicherung, plus Rente von der Deutschen Rentenversicherung 859,11 € zusammen 1075,36 €
Unsere Miete beträgt 497,80 € kalt.
In dem Schreiben stand folgender Hinweis:
Hinweise
Die in dem vorangegangenen Bewilligungs- – Änderungsbescheid erteilten Hinweise und Vorbehalte gelten uneingeschränkt weiter. Insbesondere verweise ich jedoch auf folgende Mitwirkungspflicht:
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie alle Änderungen, die sich auf die Leistungen auswirken könnten, unverzüglich anzuzeigen haben. Hierzu gehören vor allem Änderungen in den Familien-, Einkommens -und Vermögensverhältnissen, jeder Wohnungswechsel und jede nur vorübergehende Abwesenheit von Ihrer Wohnung
( Krankenhausaufenthalt, Urlaubsreise usw. ) .
Ich verstehe das alles auch, nur das mit der Urlaubsreise nicht. Als Hartz 4 Empfänger bekam ich max. 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr zugesprochen. Ich musste jede Abwesenheit bei der Job – Com anmelden. Weil ich wegen der Erreichbarkeitsanordnung zur Arbeitsvermittlung immer zur Verfügung stehen musste.
Aber jetzt bin ich Rentner wegen voller Erwerbsminderung und nicht mehr vermittlungsfähig.
Warum will die Stadt jetzt weiterhin wissen wann ich abwesend bin. Ich verstehe das nicht.
Ich war froh das ich von Hartz 4 weg war und jetzt dieses. Ich fühle mich total überfordert. Oder ist Grundsicherung und Sozialgeld das gleiche.
Ich habe den Rentenbescheid auch bei der Job-Com eingereicht, die sagten mir genau das Gegenteil das ich keine Abwesenheitszeiten beantragen muss. Diese Aussagen widersprechen sich doch.
Können sie uns in diesem Fall weiter helfen,
für jede Hilfe währen wir dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Rufledt