Grundsicherung

Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt ab dem 01.01.2009 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Hartz 4

Dies war für meine Frau und für mich 1075,36 €
Meine Frau kann nicht arbeiten gehen weil sie seit drei Jahren ihre Demenzkranke Mutter und Tante die gemeinsam in einem Haus wohnen rund um die Uhr betreut.

Nun bin ich in dieser Zeit krank geworden und erhielt von der Deutschen Rentenversicherung:
Rente wegen voller Erwerbsminderung ! 859,11 € monatlich
Die Rente ist befristet und endet mit dem 31.12.2012
Dann kann die Rente auf neuen Antrag weitergezahlt werden.

Da wir nun mit der Rente nicht auskommen haben wir bei der Stadt einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.

Wir erhalten von der Stadt monatlich:
Meine Frau : Regelleistung ( § 20 SGB II ) 323,00 €
Und Ich : Sozialgeld ( § 28 SGB II ) 323,00 €
Nach allen Abzügen : 216,25 Grundsicherung, plus Rente von der Deutschen Rentenversicherung 859,11 € zusammen 1075,36 €
Unsere Miete beträgt 497,80 € kalt.

In dem Schreiben stand folgender Hinweis:
Hinweise
Die in dem vorangegangenen Bewilligungs- – Änderungsbescheid erteilten Hinweise und Vorbehalte gelten uneingeschränkt weiter. Insbesondere verweise ich jedoch auf folgende Mitwirkungspflicht:
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie alle Änderungen, die sich auf die Leistungen auswirken könnten, unverzüglich anzuzeigen haben. Hierzu gehören vor allem Änderungen in den Familien-, Einkommens -und Vermögensverhältnissen, jeder Wohnungswechsel und jede nur vorübergehende Abwesenheit von Ihrer Wohnung
( Krankenhausaufenthalt, Urlaubsreise usw. ) .
Ich verstehe das alles auch, nur das mit der Urlaubsreise nicht. Als Hartz 4 Empfänger bekam ich max. 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr zugesprochen. Ich musste jede Abwesenheit bei der Job – Com anmelden. Weil ich wegen der Erreichbarkeitsanordnung zur Arbeitsvermittlung immer zur Verfügung stehen musste.
Aber jetzt bin ich Rentner wegen voller Erwerbsminderung und nicht mehr vermittlungsfähig.
Warum will die Stadt jetzt weiterhin wissen wann ich abwesend bin. Ich verstehe das nicht.
Ich war froh das ich von Hartz 4 weg war und jetzt dieses. Ich fühle mich total überfordert. Oder ist Grundsicherung und Sozialgeld das gleiche.
Ich habe den Rentenbescheid auch bei der Job-Com eingereicht, die sagten mir genau das Gegenteil das ich keine Abwesenheitszeiten beantragen muss. Diese Aussagen widersprechen sich doch.
Können sie uns in diesem Fall weiter helfen,
für jede Hilfe währen wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Arno Rufledt

Hallo Arno,
ich kann Dir nur sagen das ich Erwerbsminderungsrente auch bekomme aber mich nicht wenn ich in den Urlaub fahren sollte extra bei der Rentenanstalt abmelde

Liebe Grüße Herzblatt

Grundsicherung und Sozialgeld ist das gleiche.
Wenn Sie sich bitte schriftliche geben lassen, dass sie als Rentenempfänger nicht die Abwesenheit angeben müssen, wäre das sinnvoll.
Ihre Frau bekommt eigentlich von der Krankenkasse der Kranken- oder Pflegefälle eine anteilsmäßige Aufwandsentschädigung, die sie bitte beantragen sollte. Sie erwirbt damit auch Rentenansprüche.
Sie kann dann möglicheweise auf das Sozialgeld verzichten. Sie melden Ihre Frau dann bei sich als familienversichert in Ihrer Krankenkasse mit an, dann sind sie beide weg vom Amt.
Wäre das dann besser? Ich denke ja, das wäre es.
Alles Gute
Karin

ich erhielt ab dem 01.01.2009 Leistungen zur Grundsicherung
für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB
II) Hartz 4

Dies war für meine Frau und für mich 1075,36 €
Meine Frau kann nicht arbeiten gehen weil sie seit drei Jahren
ihre Demenzkranke Mutter und Tante die gemeinsam in einem Haus
wohnen rund um die Uhr betreut.

Nun bin ich in dieser Zeit krank geworden und erhielt von der
Deutschen Rentenversicherung:
Rente wegen voller Erwerbsminderung ! 859,11 € monatlich
Die Rente ist befristet und endet mit dem 31.12.2012
Dann kann die Rente auf neuen Antrag weitergezahlt werden.

Da wir nun mit der Rente nicht auskommen haben wir bei der
Stadt einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.

Wir erhalten von der Stadt monatlich:
Meine Frau : Regelleistung ( § 20 SGB II ) 323,00 €
Und Ich : Sozialgeld ( § 28 SGB II ) 323,00 €
Nach allen Abzügen : 216,25 Grundsicherung, plus Rente von
der Deutschen Rentenversicherung 859,11 € zusammen 1075,36 €
Unsere Miete beträgt 497,80 € kalt.

In dem Schreiben stand folgender Hinweis:
Hinweise
Die in dem vorangegangenen Bewilligungs- – Änderungsbescheid
erteilten Hinweise und Vorbehalte gelten uneingeschränkt
weiter. Insbesondere verweise ich jedoch auf folgende
Mitwirkungspflicht:
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie alle
Änderungen, die sich auf die Leistungen auswirken könnten,
unverzüglich anzuzeigen haben. Hierzu gehören vor allem
Änderungen in den Familien-, Einkommens -und
Vermögensverhältnissen, jeder Wohnungswechsel und jede nur
vorübergehende Abwesenheit von Ihrer Wohnung
( Krankenhausaufenthalt, Urlaubsreise usw. ) .
Ich verstehe das alles auch, nur das mit der Urlaubsreise
nicht. Als Hartz 4 Empfänger bekam ich max. 15 Arbeitstage pro
Kalenderjahr zugesprochen. Ich musste jede Abwesenheit bei der
Job – Com anmelden. Weil ich wegen der
Erreichbarkeitsanordnung zur Arbeitsvermittlung immer zur
Verfügung stehen musste.
Aber jetzt bin ich Rentner wegen voller Erwerbsminderung und
nicht mehr vermittlungsfähig.
Warum will die Stadt jetzt weiterhin wissen wann ich abwesend
bin. Ich verstehe das nicht.
Ich war froh das ich von Hartz 4 weg war und jetzt dieses. Ich
fühle mich total überfordert. Oder ist Grundsicherung und
Sozialgeld das gleiche.
Ich habe den Rentenbescheid auch bei der Job-Com eingereicht,
die sagten mir genau das Gegenteil das ich keine
Abwesenheitszeiten beantragen muss. Diese Aussagen
widersprechen sich doch.
Können sie uns in diesem Fall weiter helfen,
für jede Hilfe währen wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Arno Rufledt

Hallo Arno,

Dir geht es danach nur um die Abwesenheitsanzeige.
Sie ist meiner Kenntnis nach Plicht und kann im Falle der Nichtanzeige zur Kürzung führen. Allerdings dürfte es kein Problem sein evftl. längere Abwesenheiten dem Amt mitzuteilen.

Hallo Herr Rufledt,

im Bereich Grundsicherung (GSi) kenne ich mich leider nicht aus, dadurch kann ihnen dazu leider nichts schreiben.

Ein Bekannter hatte mir wegen eines anderen Falls zur GSi vor längerer Zeit mal zu diesem Thema ein sehr gutes Buch empfohlen. Vielleicht finden Sie dort die von Ihnen gewünschten Informationen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Broschiert)
Nomos Verlag
ISBN: 978-3832932138 Buch anschauen

Sorry, das ich Ihnen nicht mehr weiterhelfen kann,

Mit freundlichen Grüßen

R. Ott

Hallo Herr Rufeldt,

da Sie zur Zeit lediglich eine befristete EU-Rente beziehen, erhalten Sie Sozialgeld (für nicht erwerbsfähige Mitglieder der BG) und Ihre Ehefrau erhält eine Regelleistung (für erwerbsfähige Mitglieder der BG).
Da Ihre Frau erwerbsfähige ist und lediglich auf Grund der Pflege keinen Erwerbstätigkeit nachgeht, gelten für die Bedarfsgemeinschaft die Regelungen nach dem SGB II. Ihre Ehefrau hat also bei Abwesenheit diese anzuzeigen, da diese Leistungen nach dem SGB II bezieht. Der Bescheid enthält den Hinweis, da sie als Sozialgeldempfänger keinen gesonderten Bescheid erhalten.

Mfg

Sie sind an sich nicht mehr bei der Arge zuständig. Beim Sozialamt müssen Sie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen. Ihre Frau wird weiter SGB II Leistungen erhalten. Die Arge müsste das eigentlich merken und die Leistungen für Sie einstellen. Erst dann können Sie beim Sozialamt den Antrag stellen.