… da ich nicht weiß ob meine Frage in die Rubrik Sozialrecht gehört, frage ich einfach mal ins Blaue hinein.
Ich beziehe Alg.II und habe mich dazu entschieden nach Hildesheim zu ziehen, da ich mir dort größere Chancen erhoffte auf einen Job. Leider habe ich noch keinen Job gefunden und beschloss mir eine eigene Wohnung zu suchen, da ich vorher ein Zimmer zur Untermiete bei den Eltern einer guten Freundin bezogen hatte. Ich hatte dann auch eine angemessene Wohnung gefunden und beim Amt die nötigen Papiere eingereicht und mein Zimmer zum 1.11. gekündigt, hinzu kammen noch Unstimmigkeiten mit besagter Freundin und ich freute mich darauf meine eigene Wohnung beziehen zu können. Als ich dann die Bestätigung vom Amt bekam die Wohnung anmieten zu dürfen machte ich mich gleich auf diese dem Vermieter vorzulegen, leider wurde mir dann gesagt das die Wohnung bereit anderweitig vermietet wurde. Wie verzweifelt versuchte ich eine andere Wohnung zu finden, leider stellten sich mir Vorurteile und besser gestellte Konkurenz in den Weg. Desweiteren wollte mein Arbeitsvermittler das ich ab dem 5.11. an einer Maßnahme teilnehme, diesem hatte ich dann erklärt das ich ab dem 1.11. obdachlos sein würde und mir die Wohnungssuche nun definitiv vorgeht. Ich erhoffte mir vom Amt Hilfe bezüglich Tipps zur Wohnungssuche, leider konnten mir keine brauchbaren Tipps zur Beseitigung meiner Notlage gegeben werden. Ich habe sämtliche Wohnungsbaugesellschaften im Raum Hildesheim abgeklappert, diese konnten mir leider keine Wohnung zu sofort anbieten sondern erst zum 1.12., ebenso habe ich mehrere Privatvermieter kosultiert und mußte leider feststellen das es zuviele mit Vorurteilen gibt gegenüber Hartz IV Empfängern.
Meine Frage wäre jetzt was ich noch tun kann und ob es da rechtliche Hilfen in irgendeiner Form gibt und wie diese aussehen würde?
Und ob mein Arbeitsvermittler mir eine Sperre von 30% aufdrücken kann jetzt wo ich obdachlos bin und wie verzweifelt eine Wohnung suche?
Mit freundlichem Gruß
Basti