Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

… da ich nicht weiß ob meine Frage in die Rubrik Sozialrecht gehört, frage ich einfach mal ins Blaue hinein.

Ich beziehe Alg.II und habe mich dazu entschieden nach Hildesheim zu ziehen, da ich mir dort größere Chancen erhoffte auf einen Job. Leider habe ich noch keinen Job gefunden und beschloss mir eine eigene Wohnung zu suchen, da ich vorher ein Zimmer zur Untermiete bei den Eltern einer guten Freundin bezogen hatte. Ich hatte dann auch eine angemessene Wohnung gefunden und beim Amt die nötigen Papiere eingereicht und mein Zimmer zum 1.11. gekündigt, hinzu kammen noch Unstimmigkeiten mit besagter Freundin und ich freute mich darauf meine eigene Wohnung beziehen zu können. Als ich dann die Bestätigung vom Amt bekam die Wohnung anmieten zu dürfen machte ich mich gleich auf diese dem Vermieter vorzulegen, leider wurde mir dann gesagt das die Wohnung bereit anderweitig vermietet wurde. Wie verzweifelt versuchte ich eine andere Wohnung zu finden, leider stellten sich mir Vorurteile und besser gestellte Konkurenz in den Weg. Desweiteren wollte mein Arbeitsvermittler das ich ab dem 5.11. an einer Maßnahme teilnehme, diesem hatte ich dann erklärt das ich ab dem 1.11. obdachlos sein würde und mir die Wohnungssuche nun definitiv vorgeht. Ich erhoffte mir vom Amt Hilfe bezüglich Tipps zur Wohnungssuche, leider konnten mir keine brauchbaren Tipps zur Beseitigung meiner Notlage gegeben werden. Ich habe sämtliche Wohnungsbaugesellschaften im Raum Hildesheim abgeklappert, diese konnten mir leider keine Wohnung zu sofort anbieten sondern erst zum 1.12., ebenso habe ich mehrere Privatvermieter kosultiert und mußte leider feststellen das es zuviele mit Vorurteilen gibt gegenüber Hartz IV Empfängern.
Meine Frage wäre jetzt was ich noch tun kann und ob es da rechtliche Hilfen in irgendeiner Form gibt und wie diese aussehen würde?
Und ob mein Arbeitsvermittler mir eine Sperre von 30% aufdrücken kann jetzt wo ich obdachlos bin und wie verzweifelt eine Wohnung suche?

Mit freundlichem Gruß
Basti

Hallo Basti,
für solche Situationen gibt es mit Sicherheit ja keine gesetzliche Bestimmung oder Richtlinien. Dazu kommt noch, dass diese Situationen i.d.R. recht schnell geregelt werden müssen. Da muss man auch das „Amt“ verstehen,zaubern können die auch nicht. M.E. ist das eine Ermessenssache wie der SB entscheidet. Wenn alles so stimmt, denke ich müsste der SB`(in)durchaus soviel Verständnis haben und die Maßnahme aussetzen, bis das mit der Wohnung geregelt ist. Wenn das Amt vorher mit dem Umzug einverstanden war, müssten sie jetzt auch weiter behilflich sein und sich auch bemühen. Eine Unterbringung irgendwo müsste doch möglich sein und die Kosten auch im Rahmen des AloG II übernommen werden. Eine Patentlösung gibt es sicher nicht, aber wenn beide Seiten guten Willens sind, ist auch dieses Problem zu lösen. Gruß Bernd

  1. kommt darauf an, ob du schon ber 25 Jahre alt bist, erst dnn steht dir eine eigene Wohnung überhaupt zu, vorher müßtest du notfalls bei deinen Eltern wieder einziehen.2. Maßnahme geht immer vor Wohnungssuche, denn auch wirklich Obdachlose sind dazu verpflichtet, als Obdachloser gibt es ja Obdachlosenunterkünfte, in die man auch vorübergehned ziehen kann.3. städtische Wophnungsunternehmen wären dein Anspreechpartner, denn die sind verpflichtet, auch ALG II-Beziehern eine Wohnung anzubieten, 4. wo wohnst du derzeit, es ist ja heute schon der 6.11.?

Hallo deine Basti,
deine Frage gehört in diese Rubrik.
Ich würde versuchenda du mittellos bist die Behörde für Soziales also das Sozialamt aufsuchen und das Armenrecht einfordern das du dir Anwaltliche Hlfe holen kannst du kommst ohne diese Person nicht gegen den behörden Wahnsinn an in deutschland.

Es ist schon traurig genug das man sich damit rumschlagen muss, und ich weiß das ich dir da nicht ganz so stark helfen kann, aber das ist erstmal so für mich der gedanke dieses zu tun.

Ich wünsche dir viel erfolgt und werde mich umhören ob es ev noch eine andere regelung gibt.

bis dahin erstmal viel Erfolg ich drücke dir die Daumen.

gruß
Michael

Hallo und guten Morgen!

Wenn ich mir die Frage genau durchlese, scheint ein besonders schweres Problem vorliegen, das sich nicht so einfach lösen läßt. Daher empfehle ich, sich an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege zu wenden (beispielsweise Diakonisches Werk oder Caritas. Dort sitzen Sozialarbeiter, die täglich mit solchen Problemben beschäftigt sind und die sie auch notfalls bei den Verhandlungen mit der ARGE unterstützen.

Leider kann ich sonst keinen anderen Rat geben.

Mit freundlichen Grüßen
H. König

Hallo Basti,

ich bin zwar kein Profi auf dem Gebiet, hatte aber genug mit der ARGE zu tun.

Zunächst mal, in deiner Situation im Bezug auf die Wohnung war ich kürzlich selbst. Zwar nicht auf Hartz4, aber ohne Job.
Sie dich um wo du kannst. Es gibt viele Pensionen, die eine Monatspauschale anbieten, oder Wohnen auf Zeit, teilweise auch möbliert oder WG Zimmer, zumindest vorrübergehend. Ich hatte z.B. das große Glück, das mir eine Wohnung auf Zeit ohne Job vermietet wurde, ohne Kaution, und ohne Nachweise. Ich hatte dem Vermieter allerdings gesagt, das ich in kürze anfange zu arbeiten. Also ab ins Internetcafe oder zu jemand der nen PC hat, und mach dich auf die Suche.

Zur ARGE könnt ich jetzt übelst maulen, aber mal zum Wesentlichen.
Das die Arge häufig dazu neigt, sich gegenüber den Hilfebedürftigen aufzuspielen, als müssten sie die Regelsätze aus eigener Tasche finanzieren, ist nichts neues. Tatsächlich handelt es sich um ein Dienstleistungsunternehmen, und der Hilfeempfänger ist ein Klient, auch wenn die ARGE gern mehr wäre.
Daraus resultiert, das dein SB dafür da ist, dich zurück ins Arbeitsleben zu integrieren, und ohne Wohnung geht das nicht. Die ARGE muss die bei der Wohnung helfen, und dir steht auch eine zu. Allerdings muss die ARGE dir in einer neuen Stadt nicht helfen, bzw. deinen Umzug sponsern. Frag am besten bei der ARGE in Hildesheim nach.
Zu guter letzt noch ein Tipp, die ARGE ist NICHT die höchste Instanz. Du hast immer ein Recht drauf Wiederspruch einzulegen, oder Beschwerde über die jeweilige ARGE oder deinen SB. Zudem gibt es rechtlichen Beistand, Sozialarbeiter, oder andere Organisationen, die dir sagen können, was die ARGE darf und was nicht.
Die CARITAS oder die MLTESER, haben viel Ahnung und zudem können sie evtl. auch bei der Wohnung helfen. Frag dich da mal durch.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

LG aus BW

p.S.: Lass dich nicht unterkriegen, die schikanieren die Leute im Allgemeinen, und wehr dich !!!
Und es ist keine Schande zur CARITAS zu gehn.

Hallo Basti,
zu kannst von Glück reden, dass du überhaupt eine Zustimmung bekommen hast, nach Hildesheim zu ziehen.

Nun zu deinem Problem.
Ja, man darf dir eine Sperre aufbrummen, den du hast dich in sofern falsch verhalten, dass du das Zimmer gekündigt hast, bevor zu einen neuen Mietvertrag hast.
Damit hat du nach Ansicht des Staates grob fahrlässig gehandelt.
Außerdem kannst du die Wohnungssuche trotz Maßnahme machen.
Wenn du einen Besichtigungstermin hast, kann du diesen auch wahrnehmen.
Allerdings musst du beleben, dass du auch wirklich so einen Termin hattest.

Du hast die Möglichkeit, dich an die Wohnungsvermittlung zu wenden.
Ob in Hildesheim eine ist, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Dort bekommst du eine Unterkunft zugewiesen.
Hamburg hat dafür die Containeransammlungen.

Gruß
sydney

hallo basti in jeder gemeinde gibt es ein bürgerbüro,
dahin gehen und deinen wohnungswusch mit den problemen
sagen, die sollten dir helfen können gruß reinhard

sorry dass ich erst jetzt reagiere, aber durch den tod meines vaters hatte ich einige termine.
also
eine gegenfrage wie lange dauert die massnahme ?
ansonsten folgende punkte

  1. jeder hat bei sozialrechtsfragen einen anspruch auf einen beratungsschein, der durch jeden anwalt ausgefüllt werden kann, auch für weitergehende aktionen sozialrechtsklagen sind in der ersten instanz kostenfrei
    im diesem speziellen fall geht es bei sperre/abzug von leistungen nach dem sozialgesetzbuch.

2)der sachbearbeiter dürfte soweit mir bekannt ist , nur dann kürzen, wenn bei der massnahme eine andere unterkunftsmöglichkeit angeboten wird, diese aber abgelehnt wird. wohnung geht vor schulung
3)wenn der sachbearbeiter keinen widerspruch anerkennt, müßte dann der anwalt eventuell über eine einstweilige verfügung die sperre/kürzung von alg II verhindern können
4)für die anmietung eines zimmers ist es sehr sinnvoll, die miet/kautionszahlungen direkt vom sozialamt an den vermieter zu veranlassen, so dass sich der vermieter auf einen zahlungseingang verlassen kann
im schlimmsten fall müßte geklagt werden… was aber wegen der drohenden obdachlosigkeit zunächst über die einstweilige verfügung beschleunigt werden müßte
ich hoffe , das hilft etwas weiter
hubert rigot