Hallo ich bräuchte dringend Informationen zum

… „Persönlichen Budget“ für behinderte Menschen
im Land Brandenburg !!!
Habe einen Antrag beim Grundsicherungsamt gestellt und möchte bei Ablehnung,
mit stichsicheren Gegenargumenten mein Recht einfordern !!!

MhG

Astrid

… „Persönlichen Budget“ für behinderte Menschen

hallo Astrid,
also allgemein gilt dass es keine Ablehnung gibt bestenfalls eine Einschränkung, das ist gesetzlich bundesweit verankert .
die Zuständigkeiten sind wohl etwas unterschiedlich in den Ländern , hier in Bayern sind für Grundsicherung die sozialstellen der Landratämter zuständig und hier gibt es sehr viele ablehnungen, ein pers. budget ist hier beim Sozialdienst des Bezirks zu stellen und was ganz anderes als Grundsicherung, da gibt es eine Zielvereinbarung wo festgehalten wird in welchem Umfang die Hilfe gewährt wird , evtl. kannst du dich an eine Einrichtung der Lebenshilfe ev. oder andere Sozialdienste wenden, die beraten auch, ein Faktor ist auch dein Gdb und Merkzeichen, aber wenn dadurch zum Beispiel ein Pflegeheimaufenthalt vermieden werden kann, ist das schon ein gutes Argument denn das ist der regel 10 x so teuer wie zb. eine eigene Wohnungsmiete. natürlich spielt dabei auch eine Rolle was du brauchst um eigenständig zu bleiben, zb. Haushaltshilfe , Mobilität, Pflege …steht alles in den Vorschriften oder Infos der Sozialen Dienste und auch, ob es eine Einstufung in eine Pflegestufe gibt, also nicht ganz so einfach, am besten wäre deshalb eine Beratung die, wenn sie was kostet auch bezahlt wird
Infos dazu sind auch im net zu finden , es kommt sehr auf die pers. Situation und Verhältnisse an…
mfg
opa

Hallo Astrid,
da ich in Berlin arbeite und eventuelle Abweichungen nicht kenne, kann ich Dir leider nicht helfen.

Aus der gängigen Praxis in Berlin, weiß ich aber, dass das persönliche Budget in der Regel nicht abgelehnt wird, wenn Hilfe gebraucht wird.
LG Christina

Hallo,
also ich kenne es nur so, dass persönliches Budget beim Bezirk beantragt wird, aber das ist letztendlich nicht so wichtig, da jede Behörde verpflichtet ist, einen Antrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
Der Erfolg des Antrags hängt von Sozialbericht und Arztbericht ab. Warum glauben Sie, dass Ihr Antrag abgelehnt werden könnte?

Viele Grüße

Was meinst du mit Persönlichem Budget so etwas gibt es nicht den jeder Fall ist andererst.
Du mußt zuerst deinen Bedarf darlegen und dementsprechend wird dieser dann berechnet.Wenn du z.B eine bestimmte Kost benötigst kannst du eine Ernährung-
Zulage bekommen,wenn du bestimmte Erkrankungen mit vermehrtem Schwitzen hast kann dir evtl. eine Hygiene Zulage gewährt werden usw.aber das muß alles durch Atteste belegt sein. Hoffe das reicht dir fürs erste schreibe gerade mit dem Handy und das macht wenig Spaß.
Gruß

Hallo,

ich kann Dir leider nicht weiterhelfen ( Nicht mein Gebiet, sorry)

Gruß und viel Erfolg!

Hallo Astrid,

von einem "Persönlichem Budget"habe ich noch nie gehört.Da ich z.Z.im Rollstuhl sitze,haben Sie mir durch Ihre Frage selber sehr geholfen.Werde dort auch einen Antrag stellen.
Muß nachschicken,ich bin selber Laie-habe mir aber sehr viel Wissen durch meine Erfahrungen und Erkrankungen angeeignet.

Aber nun zu Ihrer Frage.

Bei Antrags-Ablehnungen handhabe ich es so,indem ich bis ins kleinste Detail schildere,warum ich einen Antrag gestellt habe/WARUM und DAS ICH Hilfe benötige.

Wenn ich ein Beispiel einbringen darf:smiley:as Versorgungsamt hat meinen Antrag auf Verschlimmerung 2009 abgelehnt.Bis Dato 40 %.Nach meinem Widerspruch bekam ich 50 % und das „G“.Nach der letzten Überprüfung 1/2011 bekam ich 70 % + „G“.
Also,kämpfen lohnt sich.

Vielleicht war ich jetzt nich DIE Hilfe,die Sie sich erhofft haben.Aber vielleicht hab ich Ihnen Mut gemacht zum Kämpfen und Durchhalten.

Wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
Liebe Grüße

Kerstin

Das tut mir leid,da kann ich dir auch nicht weiter helfen!LG Veronika

Hallo,
habe deine Anfrage heute erst erhalten, hoffe es ist noch nicht zu spät. Der Anspruch auf das persönliche Budget geht aus dem § 17 SGB IX Abs. 2, 3 und hervor.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html

Leistungsempfänger können demnach anstelle von Sach- und Dienstleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen und daraus die Aufwendungen , die zur Deckung des persönlichen Hilfsbedarfs erforderlich sind bezahlen. Das Budget muss so bemessen sein, das eine Deckung des festgestellten Bedarfs unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit möglich ist. Mit dem Budget soll der Forderung nach mehr Selbstbestimmung Rechnung getragen werden. Der Leistungsempfänger kann so selbst entscheiden welche Person, wann welche Hilfs- oder Dienstleistung erbringt.
Das Recht zur Selbstbestimmung ergibt sich schon aus dem Grundgesetz Art. 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

und zählt somit schon zu den Grundrechten jedes Deutschen
Ich hoffe ich habe dir mit meiner Ausführung ein bisschen helfen können
Gruß
Iggi_316

Hallo Astrid,
ich gebe deine Anfrage aus gesundheitlichen Gründen weiter. Bestimmt kann jemand anders helfen.
LG Michaela Bauer

Hier gibt es Infos zum tagesübergreifenden persönlichem Budget - hilft das weiter?
http://selfpedia.de/question/tragerubergreifendes-pe…