Hartz 4 trotz Selbständigkeit

hallo ihr lieben,

ich habe folgendes problem bzw. fragen und hoffe sehr hier rat zu finden und tipps zu bekommen.

ich bin 28 jahre und seit circa 3 jahren krank, so dass ich kein bafög mehr bekomme und mich als teilzeitstudent eingetragen habe. dadurch bin ich dann zum alg II gekommen. erwähnenswert wäre auch noch dass ich seit beginn meines studiums selbständig bin und diese selbständigkeit weiter (sofern es mein Gesundheitszustand zu lässt) gelegentlich ausüben möchte, laut arzt und amt bin ich circa 3 stunden pro tag arbeitsfähig zur zeit.

nun meine fragen:

  1. kann es sein, wenn ich weiterhin länger krank bin, dass ich in die Sozialhilfe abrutsche und demnach sozialgeld und kein alg II mehr beziehen muss? falls ja, was würde sich dann für mich ändern?

  2. ich muss aus meiner jetzigen wohnung raus, da schimmelbefall und zudem viel zu teuer. ich habe leider 2 schufa einträge so dass ich bei einigen wohnungen die kostentechnisch gepasst hätten nicht genommen wurde. wie sieht es aus wenn meine mutter eine wohnung anmieten würde und mir einen untermietvertrag schreibt? da meine mutter natürlich keine vergünstigte sozialwohnung bekommt ohne § 5 schein, wird die miete vermutlich tendenziell zu hoch sein, sie würde aber die differenz tragen, also im untermietvertrag 450 € warm (max.) verlangen.

  3. evtl hätte ich eine wohnung in aussicht. aber komplett ohne waschkeller (keine waschmaschine) und küche - könnte ich da einen zuschuss bekommen?

  4. welche ausgaben kann ich beim amt als selbständige geltend machen? ich habe kein eigenes auto, leihe mir aber ab und an das auto meiner schwester für geschäftliche fahrten (abnutzung, spritgeld), ich habe auch ein kleines büro mit 2 arbeitsplätzen (das hatte ich schon vor meinem alg II Antrag, wurde aber nie danach befragt) kann ich das komplett angeben als ausgaben? ich habe 2 handys (eine privat und eines geschäftlich), wie verhält es sich damit?

  5. darf ich - da ich ja auch beim amt als selbständig gemeldet bin - eine praktikantin haben die ich jetzt bereits einarbeite so dass sie mich ersetzen kann wenn ich meine kur/therapieplatz bekomme (da warte ich bereits 6 Monate drauf). es ist ein unentgeltliches praktikum.

ich wäre euch sehr dankbar für die beantwortung meiner fragen … liebe grüße

Guten Tag!
Es ist sehr schwer, von hier aus einen Rat zu erteilen, da ich aus dem Bericht entnehme, dass mehrere Faktoren aufeinander treffen. In diesem Fall würde ich eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen, und da den Fall exakt schildern. Unter Umständen ist zu empfehlen, einige Dokumente vorzulegen. Gegebenenfalls sollten Sie einen Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht ansprechen.

Mit freundlichem Gruß
Hartmut König

hallo ihr lieben,

Hallo,

nun meine fragen:

  1. kann es sein, wenn ich weiterhin länger krank bin, dass ich
    in die Sozialhilfe abrutsche und demnach sozialgeld und kein
    alg II mehr beziehen muss? falls ja, was würde sich dann für
    mich ändern?

Sofern Du dem Arbeitsmarkt weiterhin für 15 Std. zur Verfügung stehst, wird ALG II unbefristet gewährt.
Zwischen ALG II und Grundsicherung („Sozialgeld“) besteht prinzipiell kein materieller Unterschied.

  1. ich muss aus meiner jetzigen wohnung raus, da
    schimmelbefall und zudem viel zu teuer. ich habe leider 2
    schufa einträge so dass ich bei einigen wohnungen die
    kostentechnisch gepasst hätten nicht genommen wurde. wie sieht
    es aus wenn meine mutter eine wohnung anmieten würde und mir
    einen untermietvertrag schreibt? da meine mutter natürlich
    keine vergünstigte sozialwohnung bekommt ohne § 5 schein, wird
    die miete vermutlich tendenziell zu hoch sein, sie würde aber
    die differenz tragen, also im untermietvertrag 450 € warm
    (max.) verlangen.

Der Vermieter muß der Untervermietung zustimmen.
Deine Mutter bekommt evtl. Probleme mit dem Finanzamt wegen der negativen Differenz zwischen den Mieten.

  1. evtl hätte ich eine wohnung in aussicht. aber komplett ohne
    waschkeller (keine waschmaschine) und küche - könnte ich da
    einen zuschuss bekommen?

Grundsätzlich können Zuschüsse für notwendige Anschaffungen beantragt werden, die konkrete Praxis ist aber vom Bundesland abhängig.

  1. welche ausgaben kann ich beim amt als selbständige geltend
    machen? ich habe kein eigenes auto, leihe mir aber ab und an
    das auto meiner schwester für geschäftliche fahrten
    (abnutzung, spritgeld), ich habe auch ein kleines büro mit 2
    arbeitsplätzen (das hatte ich schon vor meinem alg II Antrag,
    wurde aber nie danach befragt) kann ich das komplett angeben
    als ausgaben? ich habe 2 handys (eine privat und eines
    geschäftlich), wie verhält es sich damit?

Ausgaben für die Selbstständigkeit kannst Du als ALG II-Bezieherin nicht geltend machen. Gewinne - auch nur gelegentlich anfallend - mußt du melden.

  1. darf ich - da ich ja auch beim amt als selbständig gemeldet
    bin - eine praktikantin haben die ich jetzt bereits einarbeite
    so dass sie mich ersetzen kann wenn ich meine
    kur/therapieplatz bekomme (da warte ich bereits 6 Monate
    drauf). es ist ein unentgeltliches praktikum.

Keine Ahnung

ich wäre euch sehr dankbar für die beantwortung meiner fragen
… liebe grüße

&Tschüß

Hallo. Da habe ich leider keine Ahnung. Erkundige dich doch mal bei tacheles eV. LG Conny

Wenn du als Selbständige AlG 2 beantragst (aufstockend) ist die Bemessungsgrundlage deines Einkommens die Einnahme-Überschussrechnung. Nicht etwa der Gewinn ! Wenn du allerdings weiterhin immatrikuliert bist, kannst du kein AlG 2 erhalten. Das schließt sich gegenseitig aus.

Hallo Celine83,

ich denke, dass ich Dir einige Fragen beantworte nkann und Dir insg. wertvolle Hilfe leisten kann.

Aber ich will keinen Roman schreiben müssen. Bitte rufe mich einfach mal an. Du kannst mich googeln unter z. B. „Werner Pühringer, DOWAS, Würselen“.

Du kannst mich auch privat anrufen, aber dann habe ich Dein Mail nicht zur Hand und auch nicht die Ruhe am Telefon, die wichtig wäre. Aber wir könnten dann einen telefontermin vereinbaren. Meine Private Nummer hat die gleiche Vorwahl aber dann 72804.

Bin aber Freitag erst spät erreichbar, kannst auch ruhig spät versuchen. Merke: Unter der Büronummer störst Du auch um 23:00 nicht, da ich entweder da bin, und wenn nicht, störts auch nicht. Als Selbstständiger arbeite ich teilw. oft noch sehr spät …

MfG
werner Pühringer

Hallo celine, in diesem Bereich mich nicht gut genug aus um dir wirklich einen Rat geben zu können. Gruß Claudia

Hallo,

so lange Sie mind. 3 Stunden täglich arbeiten können, rutschen Sie nicht in das Sozialgeld. Wenn irgendwann mal weniger als 3 Stunden dann ja. Eine neue Wohnung muss vorher vom Jobcenter genehmigt werden, wenn Sie die kompletten Kosten gewährt bekommen möchten. Also vorher mal nach der max. angemessenen Kaltmiete fragen. Bezüglich der Selbstständigkeit müssen Sie eh regelmäßig eine G+V einreichen, wo dann auch alle notwendigen Kosten, welche für die Selbstständigkeit anfallen mit aufgeführt werden können.

MfG

Hallo

  1. „Sozialgeld“ nach SGB II erhalten nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in (ALG2-)Bedarfsgemeinschaft leben (-> § 23 SGB II); in der Regel sind das minderjährige oder voll erwerbsgeminderte Angehörige.

Du meinst wahrscheinlich „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach SGB XII (=laufende Sozialhilfe für über 65Jährige und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte zwischen 18 und 65 Jahren.)
Bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit von mind. 3 Std. täglich besteht grundsätzlich ALG2-Anspruch. Bei längerer Krankheit wird die Erwerbsfähigkeit überprüft und festgestellt : http://de.wikipedia.org/wiki/Verminderte_Erwerbsf%C3…
Wird eine entsprechende Rente bezogen und deckt den Mindestbedarf nicht (oder: bei entsprechender Erwerbsminderung ohne Rentenanspruch) kann (ergänzend) Grundsicherung der Sozialhilfe nach SGB XII beantragt werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter…

2.) Bei ALG2/ SGB II-Leistungsbezug: Auch bei Vermietung unter Verwandten sind die örtlich angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen; die Wohnung muss nach den örtlichen Richtlinien angemessen sein (qm/ Kosten).

Bei Grundsicherung/ SGB XII-Leistungsbezug (ist im Detail nicht ganz „mein“ Wissensbereich) dürfte das genauso sein; dabei aber grundsätzlich zu beachten: http://www.tarneden-inhestern.de/leistungen_familien…

3.) Anspruch auf notwendige Erstausstattung hat man auch, wenn man nicht im laufenden Hilfeleistungsbezug steht, sofern man den Bedarf nicht mit eigenen Mitteln decken kann ; siehe § 24 SGB II (Jobcenter) und § 31 SGB XII (Sozialamt) .

Wichtiges zum Umzug und unter Punkt „Erstausstattung“ die verlinkte pdf-Datei ab Seite 35: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Anträge sind (nachweislich) im Voraus zu stellen; schriftlichen Bescheid verlangen.

4.) Bei ALG2-Bezug ist immer ein wesentlicher Punkt, ob die Ausgaben betriebs-/ gewerbebedingt „notwendig“ sind. Siehe hier , Punkt "Berechnung Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ": http://hartz.info/index.php?topic=17.0

und der dazu relevante Paragraf der ALG II-V: http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__3.html

5.) Ganz so einfach ist es mit dem Anvisieren kostenloser Arbeitskraft zum Glück noch nicht. Und als ALG2-Bezieher würdest du eine Mitarbeiterin nicht bezahlen können. http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbe…

LG

Hallo Celine,
damit würde ich zu einem guten Anwalt für Sozialrecht gehen. Das ist mir zu kompliziert, und ich möchte keine falschen Auskünfte geben.
Grüße
Almut

Hallo Celine83,
ich kann Dir dabzu keine klare Auskunft geben, da ich spezialisiert auf Fragen der Kosten im Bereich SGBXI bin. Zu Angelegenheiten von Harz V usw. bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Ich denke Es gibt dafür Experten, die Dir qualifizierte Auskunft gebn können.
Gruß Fritz

Hallo Celine83,
ich kann Dir dabzu keine klare Auskunft geben, da ich spezialisiert auf Fragen der Kosten im Bereich SGBXI bin. Zu Angelegenheiten von Harz IV usw. bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Ich denke Es gibt dafür Experten, die Dir qualifizierte Auskunft gebn können.
Gruß Fritz

(:wink: