Hartz 4, trotz untermiete?

Hallo

Eine frage: wenn man arbeitslos ist,und bei jemand in untermiete wohnt,der voll verdient bekommt man nach dem Arbeitslosengeld, Hartz 4, oder was vom Sozialamt? wer hat damit erfahrung?

Hallo

Eine frage: wenn man arbeitslos ist,und bei jemand in untermiete wohnt,der voll verdient bekommt man nach dem Arbeitslosengeld, Hartz 4, oder was vom Sozialamt?

Ja, selbstverständlich.
Es wird wahrscheinlich routinemäßig versucht, dem Arbeitslosen eine Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen, aber sein Vermieter ist ja nun ganz sicher nicht unterhaltspflichtig für ihn.

Zum Unterhalt für einen Arbeitslosen kann letzten Endes nur einer herangezogen werden, der unterhaltspflichtig ist. Und wenn niemand unterhaltspflichtig ist, dann muss das Amt bezahlen.

Viele Grüße
Simsy

Nun erinnere ich mich allerdings, daß die Dame die gleiche Frage schon in einem anderen Bereich gestellt hat und da von ihrem Freund sprach… In dem Fall wäre eine Bedarfsgemeinschaft gegeben.

Hallo

… und da von ihrem Freund sprach… In dem Fall wäre eine Bedarfsgemeinschaft gegeben.

Auch nicht unbedingt. Auch ein Freund ist nicht unterhaltspflichtig.

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Nicht unbedingt. Eine „Bedarfsgemeinschaft“ wäre ja nicht nur allein deshalb schon gegeben, weil die Dame einen Freund hat und mit ihm zusammen lebt.
Solange die beiden keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft und keine Wirtschaftsgemeinschaft bilden (d.h.solange sie einander nicht wirtschaftlich unterstützen, sondern getrennt wirtschaften, jeder sein eigenes Geld und Konto hat und nicht über das des anderen verfügen kann usw.), solange bilden sie nur eine Haushaltgemeinschaft.

Sie bekäme (Bedürftigkeit vorausgesetzt) grundsätzlich die anteiligen Unterkunftskosten für die (angemessene) gemeinsame Wohnung und ihren Regelsatz abzgl.anrechenbarer Einkommen.

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