Person A braucht dringend Hilfe…
Person A ist seit 2010 Arbeitsunfähig hat Krankengeld, Alg 1 und nun am Freitag Hartz 4 beantragt bzw. ist noch dabei die Formulare auszufüllen. Nun hat Person A folgendes Problem. Person A war gestern beim Arzt und hat gemeinsam mit dem Arzt beschlossen das Person A ab dem 17.6 eine Wiedereingliederung nachdem Hamburger Modell starten möchten ( 2.Versuch). Nun hat Person A folgende Fragen:
- Erhält Person A in dieser Zeit weiter den Bezug vom Harzt 4?
- Hat Person A noch irgendwelche Möglichkeiten irgendetwas zu beantragen zur finanziellen Unterstützung?
- Wie informiert Person A das Jobcenter darüber?
- Welche Vor- und Nachteile können enstehen?
- Kann der Arbeitgeber, sollte der 2. Versuch scheitern, Person A die Kündigung aussprechen? (Wurde vom Betriebsrat so beiläufig erwähnt)
Auf Nachfrage bei der Krankenkassee wurde Person A gesagt, dass Sie kein Anspruch auf Krankengeld sowie Übergangsgeld beim RVT habe. (Erschöpft)
Lt. Anfrage beim Jobcenter kam die Aussage :
Person A sollte die Gehaltsabrechnung einreichen und das Jobcenter prüft ob Sie evtl. Anspruch auf eine Rückzahlung hat.??? Nachdem Gespräch ist Person A aber eingefallen das Sie während der letzten Wiedereingliederung gar keine Abrechnung erhalten habe !!! Person A blickt überhaupt nicht mehr durch und benötigt dringend einen Rat bzw. Hinweise an wem Sie sich da wenden kann. Beim VDK ist Person A ebenfalls abgewiesen worden, denn die kommen nur zum Einsatz wenn irgendetwas abgelehnt werden wurde. Person A hofft auf zahlreiche Antworten.