Hartz 4 wohneigentum

Hi

Ich bin seit 2 Jahren Arbeitslos und habe Geld um mir eine kleine Wohnung zu kaufen. Danach wäre natürlich das Geld weg und ich müßte Hartz 4 beantragen. Geht das, das ich Wohneigentum erwerbe und einen Monat später Hartz 4 beantrage. Wie lange muss ich Wohneigentum schon besitzen um Hartz 4 beantragen zu können

Hallo,
schau mal hier rein. Könnte hilfreich sein.

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/archive/index.p…

Gruß
Herbert

Hallo,
schau mal hier rein. Könnte hilfreich sein.

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/archive/index.php/

t-79185.html

Gruß
Herbert

Danke für den Hinweis. Beantwortet leider meine Frage
nicht.

Gruß

Bodoeladio

Hi

Ich bin seit 2 Jahren Arbeitslos und habe Geld um mir

eine

kleine Wohnung zu kaufen. Danach wäre natürlich das

Geld weg

und ich müßte Hartz 4 beantragen. Geht das, das ich
Wohneigentum erwerbe und einen Monat später Hartz 4

beantrage.

Wie lange muss ich Wohneigentum schon besitzen um

Hartz 4

beantragen zu können

ob die arge nun die miete für eine wohnung übernimmt
oder dir letztlich nur den lebensunterhalt sichert
macht im prinzip keinen unterschied.ich würde das aber
klugerweise vorher mit der arge klären, damit du keine
böse überraschung erlebst.rede am besten gleich mit dem
dienststellenleiter.

Hallo
leider kann ich dir keine rechtliche Auskunft geben. Zumal ich mich auch als Experte abgemeldet habe.
Vielleicht kann jemand anderes die Wohnung kaufen und du ziehst zur Miete dort ein?
Diese muss dann nach den Vorgaben der ARGE ( Gr. Mietkosten usw. passen) das erfährst du bei der ARGE, die das wohl nich überall einheitlich gestalten. Ein Bekannter der Hartz 4 beantragt hat, sollte zunächst sein Haus verkaufen, vom Gewinn leben…es würde ihn auch vorgeschrieben werden, wie lange man davon leben kann und dann erst Hartz 4.
Also eine schwierige Frage. Ich wünsche dir dass du eine aussagekräfigere Antwort von anderer Seite bekommst.
Alles Gute
Silvia

Dann rate ich dir einen Anwalt für Sozialrecht zu fragen, da deine Frage etwas kompliziert ist.
Gruß
Herbert

Hallo…guten Abend,

das sieht für Dich nicht gut aus!! :frowning: :frowning:

Weiß garnicht wie ich anfangen…ich bin bis vor kurzem seit 5Jahren arbeitslos gewesen,wegen meines Alters hatte ich auch die ersten 2Jahre Arbeitslosengeld bekommen und dann fing es mit dem Amt (Hartz4) an…die wollten alles,alles wissen:

1.) Kontoauszüge von den letzten 3Monaten
2.) Eine Bankauskunft über sämtliche Konten
3.) Nachweise (wenn vorhanden) über Nebeneinkünfte
jeglicher Art (auch Privatverkäufe über Ebay)
4.) Wertsachen angeben (z.B.Auto darf nicht teurer
sein als 7.500,00 Euro)
5.) …und noch vieles mehr.

Ich selber habe auch ein kleines Häuschen (Eigentum),
zum Glück aber noch lange nicht bezahlt…denn wäre es bezahlt, hätte ich es verkaufen müssen und müßte dieses Geld zum Leben nehmen.Auf jeden Fall…wie auch immer der ganze Kram berechnet wurde,habe ich eine monatliche Zahlung von 745,00 Euro bekommen.

Nun zu Dir,ich weiß ja nicht wieviel Bares Du hast… aber sagen wir mal eine Bankzahl: 80.000,00 Euro. Wenn Du jetzt den gleichen Satz bekommen solltest wie ich, dann kannst Du dir ja so ungefähr ausrechnen wie lange Du von diesen Geld leben kannst/mußt…bis dahin zahlt Dir das Amt nichts!!

Ein kleiner Rat…richte Dir ein neues Konto ein (ganz andere Bank) und zeige nachher dem Amt diese Kontoauszüge vor und erzähle dem Amt nichts von Deinem Geld bei der anderen (Deine Hausbank) Bank. Wenn Du allerdings erst in (Beispielsweise) 4-5 Monaten Hartz4 anmeldest, dann hole das Geld weg und bunker es zu Hause…vor allem keinen etwas davon erzählen…es gibt immer irgendwelche Leute die Dich vor Neid beim Amt anscheissen.

Ich hoffe das ich Dir ein bißchen helfen konnte, vielleicht bekommst Du ja noch bessere Tipps von anderen Leuten, was Du am besten mit Deinem Geld anstellen kannst…ohne dass das Amt das spitz kriegt.

Ich wünsche Dir für Deine weitere Zukunft alles Gute und viel Glück.

Gruß aus Weyhe bei Bremen
Peter.

Hallo Bodoeladio,
also das ist ein schwierige Frage - da musst du bitte noch andere Leute zu löchern.
Also: Problematisch! Wenn du jetzt eine Wohnung kaufst und 3 mOnate slpäter Hartz4 beantragen möchtest, sagen die dir ganz klar, dass das Betrug sei. Das kann verdammt ins Auge gehen!
Sinnig wäre es, wenn du diese Frage an einen Anwalt stellst - den wirst dann besstimmt auch brauchen, denn das Amt ist hinter jedem Pfennig her.
Die Größe der Wohnung darf besstimmte Grenzen nicht überschreiten.
Und du darfst die Wohnung nicht ganz zahlen! Du musst da was offen lassen und Belastungen drauf haben! Nicht höher, als eine niedrige Miete ! Gezahlt wird die Zinsbelsatung nicht die Tilgung. ABer das müsste man ja nicht verschenken.
Somit könntest du auch die Dauer vom Kauf bis Antragstellung dehnen, denn du bekämst vom Amt ja den Zuschuss zur „Miete“ .
Also ich wage mal ganz vorsichtig die These, dass es auf jeden Fall sechs Monate sein müssen - eher mehr!
Und wie willst du erklären, dass du so lange ohne Hartz4 gelebt hast etc? Da musst du dich noch ganz arg wasserdicht machen!
Schaffst du es wirklich nicht, eine Arbeit zu finden - selbst ein 400Euro job…

Hartz4 kannst du natürlich jederzeit beantragen. ABer wie gesagt, frag bitte einen Anwalt. Die 100 Euro für die Beratung sollten es dir wert sein!
Ich wünsche dir alles Gute und viel Glück!
Liebe Grüße zaubermaus

Hallo,
in einem Antrag auf H4 wird nach deinem derzeitigen Vermögen gefragt, also zum Zeitpunkt der Antragstellung. Kauf die Wohnung jetzt und du bist erst mal sicher. Es werden dann die NK der Wohnung übernommen. Musst du noh an die Bank zahlen, so werden die Zinsen übernommen, nicht der Abtrag.

Also grundsätzlich sind Gelder solange für den Lebensunterhalt zu verwenden solange diese zur Verfügung stehen. Daher geht es nicht das Geld irgendwo zu investieren und damit die Hilfebedürftigkeit zu erzwingen. Es bringt auch nichts Eigentum zu erwerben um das Geld „loszuwerden“, denn die Wohnung wird als Vermögen gewertet also wenn dies den Freibetrag übersteigt kann ggf. von der Arge / Jobcenter der Verkauf verlangt werden. Oder es wird nur auf Darlehen bewilligt und dann zurückgefordert. Bei Mieteinnahmen werden diese als Einkommen berücksichtigt.

Die Investition lohnt dann nicht wirklich.

Ich hoffe ich konnte helfen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Prinzess6
Danke für deine Antwort.
Wie lange muss man den im Besitz einer Wohnung sein, damit
man Hartz4 beantragen kann. Es muss ja ein Limit geben.
Wenn nicht 3-4 Monate, dann vielleicht ein Jahr oder zwei
oder…???.

Gruß

bodoeladio

Hallo,

es ist egal wie lang man ein Eigentum besitzt. Wenn die Wohnung / das Haus nicht selbst bewohnt wird ist es Vermögen. Und es wird dann wie bereits beschrieben vorgegangen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Bitte mitteilen, ob Sie bereits überhaupt Geld vom Staat beziehen.
Hi

Ich bin seit 2 Jahren Arbeitslos und habe Geld um mir eine
kleine Wohnung zu kaufen. Danach wäre natürlich das Geld weg
und ich müßte Hartz 4 beantragen. Geht das, das ich
Wohneigentum erwerbe und einen Monat später Hartz 4 beantrage.
Wie lange muss ich Wohneigentum schon besitzen um Hartz 4
beantragen zu können

Hi Tempest

Danke für deine Antwort. Ich beziehe noch kein ALG
II/Hartz 4. Ich suche seit kanpp 2 Jahren einen Job als
Sozialpädagoge. Ich bereite mich nur schon auf Hartz 4
vor falls ich nichts finde. Ich möchte übrigens in der
zu kaufenden Wohnunng selbst wohnen. Mal angenommen ich
kaufe im Juni 2010 ne Wohnung und zieh sofort ein. Kann
ich dann ein halbes Jahr später, sagen wir mal im Dez
2010 oder Jan 2011 Hatz 4 beantragen und muss die
Wohnung nicht verkaufen??

DAnke für eine Antwort

Liebe Grüße

Bodoeladio

Bitte mitteilen, ob Sie bereits überhaupt Geld vom

Staat beziehen.

Hi

Ich bin seit 2 Jahren Arbeitslos und habe Geld um mir

eine

kleine Wohnung zu kaufen. Danach wäre natürlich das

Geld weg

und ich müßte Hartz 4 beantragen. Geht das, das ich
Wohneigentum erwerbe und einen Monat später Hartz 4

beantrage.

Wie lange muss ich Wohneigentum schon besitzen um

Hartz 4

beantragen zu können

Eine bestimmte Frist ist mir nicht bekannt. Eine selbsgenutzte Immobilie muss nicht verwertet werden. Ich würde bei der Beantragung Alg insbesondere auf die Kosten, die die Immobilie verursacht, hinweisen. Das JC muss diese Kosten bezahlen. Ich meine damit, die laufenden Kosten, die auch bei einer EW entstehen!