Hartz iv

Liebe/-r Experte/-in,
ich erhalte ergänzend Hartz IV. Mein Sohn (23) studiert hier in Berlin und 2 x im Jahr müssen wir einen Semesterbeitrag von ca. 260 Euro zahlen. Die Summe beinhaltet 141,80 Euro für das Semesterticket (also reine Fahrkosten). Meine Frage ist: Gibt es eine Erstattung bzw. Zuschuss im Sinne des neuen sog. Bildungspaketes (Bildung und Teilhabe)? Ich habe dazu das hier alles nachgelesen:
Mit dem Bildungspaket können Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer
weiterführenden Schule bezuschusst werden.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien,
die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe,
Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen
und Jungen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur,
Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres
gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen.
Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind
und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule
werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für
andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss

Ganz herzlichen Dank im Voraus schon mal für die Mühe!
Gruß Martina

Hallo liebe Martina,

wie Sie schon ganz richtig erkannt haben, richtet sich § 28 Abs.4 SGB II an SCHÜLER die eine weiterführende SCHULE besuchen. Die sogenannte Sekundarstufe II umfasst die Schuljahre 10-12 bzw. 13. Da Ihr Sohn nach eigenen Angaben studiert besucht er keine Schule mehr, sondern eine Universität bzw. Fachhochschule. Somit befindet er sich nicht mehr in der Sekundarstufe II und kann daher das Bildungs- und Teilhabepakt nicht in Anspruch nehmen. Er kann lediglich StudienBaföG- hierzu gibt es meist eine Anlaufstelle in der Uni- oder einen Studienkredit (wird von Banken z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau- KfW- angeboten) beantragen. Eine weitere Alternative wäre vielleicht auch ein Minijob (400,-€ Basis) um sich während des Studiums ein wenig Geld dazu zu verdienen?

***

Tja, gut dass ich nachgefragt habe :wink:
Vielen Dank für die ausführliche und nette Antwort.
So kann ich mir den Antrag sparen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Rest-Sonntag!
Gruß
Martina

Hallo,Martina.Mit den neuen Regeln kenne ich mich leider nicht aus,aber immer alles versuchen.Viel Glück,Gr.Gudrun

Hallo Martina.
Leider kann ich auch keine Hilfe leisten, da ich keine Erfahrung zur Beantwotung der Frage habe. Aber ich kann ein sehr gutes Forum empfehlen, wo sich wirkliche Experten, Mentoren und sogar Rechtsexperten oder Anwälte tummeln.

http://hartz.info/

Auch unangemeldet kann man außer OFFTOPIC wohl auch alle Infos. und Empfehlungen nur nachlesen. Will man eine spezielle Frage beantwortet haben, muss man sich (kostenlos) anmelden. Lohnt sich aber auf jeden Fall, denn neben dem Bildungspaket gibt es ja unter H4 enorm viele Fragen und Probleme zu klären.
Ich hoffe,ich konnte ein bißchen weiterhelfen und wünsche viel Erfolg bei der Problemlösung.
LG

Hallo auch, trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe und vor allem für den interessanten Link.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche!
LG
martina

Herzlichen Dank, das werde ich.
Eine schöne Woche für Sie!
LG
Martina

Hallo,Martina.Mit den neuen Regeln kenne ich mich leider nicht
aus,aber immer alles versuchen.Viel Glück,Gr.Gudrun

Liebe Martina, leider bin ich ledig und habe keine ahnung über was Du mir Fragst. Sorry aber ich möchte keine falsche information geben.

Alles gute und viel erfolg

Ricardo

Trotzdem vielen Dank!!!
Gruß Martina

Bitte stelle einen Antrag auf

Hallo Regi,
danke noch für Deine Antwort, aber inzwischen ist klar, dass wir das nichts machen können.

  1. Mein Sohn gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft, da er Unterhalt von seinem Vater bekommt.
  2. Müssten die Kosten von ihm selbst getragen werden oder er könnte Bafög beantragen (was er aber nicht will).
    Trotzdem DANKE !! Alles Gute!
    LG
    Martina

Ich kann nur empfehlen beantragen und schauen was draus wird. Meine Erfahrungen sind die das beim Ticket die gleichen Gesetzestexte heran gezogen werden wie beim Schülerticket.
MfG