Hartz IV bei JVA?

Hallo zusammen,

wenn jemand eine 6-wöchige Haftstrafe (Geldbuße) abitzen würde - bekäme er dann seinen Hartz-IV-Bezug weiterhin ausgezahlt? Bekäme er für diese Zeit auch weiterhin sein Hartz-IV bezahlt, oder würde das gekürzt/gestrichen werden?

Danke und LG

Hallo,

wenn jemand eine 6-wöchige Haftstrafe (Geldbuße) abitzen würde

  • bekäme er dann seinen Hartz-IV-Bezug weiterhin ausgezahlt?
    Bekäme er für diese Zeit auch weiterhin sein Hartz-IV bezahlt,
    oder würde das gekürzt/gestrichen werden?

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html Absatz 4

Kein Anspruch auf ALG2 bei Absitzen einer Haftstrafe.

Ist ja auch irgendwie nachvollziehbar. Zum einen steht er in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, zum anderen genießt er dort Vollpension.

Gruß

S.J.

das klingt einleuchtend - vielen Dank!

LG

KdU

das klingt einleuchtend - vielen Dank!

Nicht so schnell sockentraeger. Auch in 6 Wochen JVA wird der H4 vielleicht nicht beim Einzug seine Wohnung kündigen (können) und danach eine neue beziehen wollen. Was unsinnig und auch unzumutbar wäre. Also Kosten der Unterkunft nicht vergessen.
Auch an ggf. entstehende Mehraufwendungen denken. Da sind je nach Entfernung noch zwei Fahrten zu machen. Klingt eigentlich ungerecht, wenn der Knacki noch das Ticket zum Knast bezahlt bekommt, aber letztlich: „Wovon soll er es denn bezahlen?“.
Übrigens sind 6 Wochen Knast weit teuerer als 6 Wochen Hartz4. Er sollte eine Wandlung beantragen in gemeinnützige Arbeit. Wenn es eine 6-Wo-Knast-Strafe ist, kann er ohnehin keine wirklich „schwerer Junge“ sein.

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dafür gibt es keine Rechtsgrundlage
Hallo,

Er sollte eine Wandlung beantragen in gemeinnützige Arbeit.
Wenn es eine 6-Wo-Knast-Strafe ist, kann er ohnehin keine
wirklich „schwerer Junge“ sein.

dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Nach dem Jugendstrafrecht gibt es zwar so genannte Erziehungsmaßnahmen, „6 Wochen Knast“ kann aber kein Jugendstrafrecht sein. Aber selbst bei Jugendstrafrecht wird eine Haftstrafe nicht auf Antrag umgewandelt.

Im Erwachsenenstrafrecht gibt es „gemeinnützige Arbeit“ gar nicht.

Also ist der Tipp Nonsens.

Gruß

S.J.

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Im Erwachsenenstrafrecht gibt es „gemeinnützige Arbeit“ gar
nicht.

Völliger Blödsinn. Frag mal bei der Bewährungshilfe an Gerichten nach, da erfährst was von gemeinnütziger Arbeit die auch erwachsene Straftäter abarbeiten! Oder frag mal gemeinnützige Vereine, ob da auch erwachsene Straftäter zum Stunden abarbeiten kommen.

Also ist nicht mein Tipp Nonsens, sondern deiner!

Der Antrag kann vom Fragesteller sehr wohl gestellt werden, wenn er ordentlich begründet ist. Die Staatsanwaltschaft befürwortet das oder nicht. Der Richter ordnet dann an.

Quellen? Rechtsgrundlagen? Irgendwas?

Völliger Blödsinn. Frag mal bei der Bewährungshilfe an
Gerichten nach, da erfährst was von gemeinnütziger Arbeit die
auch erwachsene Straftäter abarbeiten! Oder frag mal
gemeinnützige Vereine, ob da auch erwachsene Straftäter zum
Stunden abarbeiten kommen.

Also ist nicht mein Tipp Nonsens, sondern deiner!

Der Antrag kann vom Fragesteller sehr wohl gestellt werden,
wenn er ordentlich begründet ist. Die Staatsanwaltschaft
befürwortet das oder nicht. Der Richter ordnet dann an.

Da Du das ja so genau zu wissen meinst, kannst Du ja sicher auch die Rechtsgrundlagen dafür nennen. Ich kenne keine. Das deutsche Recht sieht im Erwachsenenstrafrecht keine gemeinnützige Arbeit vor.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafe#Strafarten

Gruß

S.J.

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Während sich andere Autoren bald um Kopf und Kragen reden… Folgendes:
Nein, während des Gefängnisaufenthalts gibt’s keine Regelleistung. Sollte die Regelleistung bereits für den Monat überwiesen worden sein (Zahlungslauf), muss die Regelleistung für die Zeit der Haft an das Jobcenter zurückgezahlt werden.
Während des Aufenthalts zahlt entweder das Jobcenter oder das örtliche Sozialamt die Miete, vorausgesetzt, es wurde auch beantragt und es bestehen keine Mietschulden.
Zwar gibt es eine Änderung in den Vorschriften, dass während der Inhaftierung das Sozialamt zuständig ist, aber wegen der sechs Wochen machen sich manche Jobcenter nicht in die Hosen und zahlen die Miete weiter. Der Aufwand für’s Sozialamt wäre zu groß. Also, mal nachfragen lassen über den Sozialarbeiter im Gefängnis!