Hartz IV - Eigentumswohnung durch Scheidung Aufteilung zwangsläufig kein Schonvermögen mehr?

Hallo zusammen…Bei aktuellem Bezug von Hartz IV wurde die bereits vor Antragstellung vollständig abbezahlte Eigentumswohnung als Schonvermögen anerkannt und bei Ermittlung des Hartz IV Satzes entsprechend um die sonst fälligen Mietkosten reduziert. Soweit so gut. Was passiert allerdings nach der Scheidung, bei der der Ex Partner nach gut 3 Jahren auf den Verkauf der Eigentumswohnung drängt? Wird dann automatisch der Verkaufserlös (durch 2) als Einkommenszufluß bewertet und schließt den Hartz IV Bezug (durch Verrechnung) bis auf Weiteres aus?
Oder gibt es eine legale Möglichkeit (z.B. durch Schenkung der eigenen Hälfte an den Sohn und Zukauf der anderen Hälfte des Vaters), durch die das weiterhin unveränderte Bewohnen der ETW als Schonvermögen bewertet wird? - Falls dies nicht möglich ist, wird dann der Verkaufserlös abzügl. bis dato bezogener Hartz IV Leistungen als Kapital zum Kauf einer kleineren Wohnung ohne weitere Verrechnung akzeptiert? Oder wird alles aus dem Erlös der alten Wohnung mit zukünftigen Hartz IV Leistungen verrechnet, so dass der Kauf einer neuen Wohnung zum eigenen Verbleib nicht / nur schwer möglich ist? Vielen Dank vorab für Eure Antworten :smile:

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen. Ich hoffe, dass Ihnen ein anderer weiterhelfen kann.

Im grunde braucht man doch zur Benantwortung der Frage nur seinen gesunden Menschenverstand einzusetzen!

Was ist denn Harzt IV ?
Richtig, eine vorrübergehende NOTHILFELEISTUNG des Staates für Menschen die in wirtschaftliche Not geraten sind.

Wenn Mensch kapital in Form von immobilienvermögen besitzt und dieses frei macht durch verkauf, ist er dann danach noch in einer akuten wirtschaftlichen NOTLAGE !?

NEIN!

Braucht er also dann Harzt IV ? NEIN!

Es muss in der tat der Vermögenszufluss ersteinmal aufgebraucht werden, bevor ein neuer Anspruch Alg II entsteht.

Stell dir mal folgendes Szenario vor: Es gibt in diesem Staat menschen, die Kein eigenheim haben und nicht von Hartz IV leben.
Weißt du wie sie das machen ? Sie nehmen den erstbesten Job an und belasten nicht die Staatskassen um sich einen eigenen Vorteil auf Kosten der Gemeinschaft der Steuerzahler zu zu verschaffen.

Menschen die einfach nur Sozialleistungen abgreifen wollen, sind daran schuld, dass das Not-System bald nicht merh funktionieren wird.
Häuser besitzen wollen sie trotz alg II, aber nachdenken irgendwie nicht!

Erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Sicherlich haben Sie sich etwas im Ton vergriffen, was aber wohl daran liegen mag, dass Sie vielleicht nicht genau zwischen den Zeilen gelesen haben. Sie dürfen davon ausgehen, dass HARTZ IV „als Nothilfeleistung“ sicherlich nicht grundlos mit der Anerkennung der selbst bewohnten Eigentumswohnung als Schonvermögen einhergeht. Die Betonung liegt aber darauf, dass die Wohnung DURCH SCHEIDUNG ZWANGSLÄUFIG veräußert wird. Sie würde unter Voraussicht auf die Arbeitslage der betreffenden Person durch Behinderung & hohes Alter etc. niemals freiwillig zum Verkauf angeboten und könnte demnach weiterhin bewohnt werden.
Ich bitte zukünftig alle anderen darum, von pauschalen Beleidungen Abstand zu nehmen und nur ernstgemeinte Hilfestellungen zu posten. Dankeschön !

@InsideOut,
Ich glaube, dass man hier nicht ohne Fachanwalt die nötige Rechtssicherheit bekommt.
Ich würde meinen Teil weiterhin behalten und versuchen, dass die andere Hälfte der Vater kauft, wenn der Sohn auch noch in Hartz IV ist.
Bedenke dass das keine Rechtsberatung ist, sondern meine Meinung.
Ich habe erst diese Woche von einem § gehört, leider habe ich mir darüber keine Notizen gemacht.
Der soll eindeutig besagen, höchst richterlich, dass man der verkauf von einem Auto zum Beispiel nicht zur aufrechnen von Hartz IV Leistungen verwenden darf. Das müsste dann auch für das Schonvermögen zur Altersicherung auch so sein. Ich meine das dies von www.Hartz IV Info war.

http://hartz.info/
Du dürftest hier in sehr guten Händen sein.
Lies mal das durch, dass kann auch zum Teil bei dir zum tragen kommen.
http://hartz.info/index.php?topic=64203.0

Das dürfte auch eine sehr gute Infoquelle sein.
http://www.ra-kotz.de/diskussi.htm
mfg falkoo

Tut mir leid, aber davon habe ich keine Ahnung.

LG

Martin

Guten Morgen,

sorry, aber das ist mir jetzt auch zu hoch. Aalso bei Verkauf würde ich sagen, dass es durch 2 geht und der Erlös somit auch vom Amt angerechnet wird. Bei dem Rest was du schreibst weiß ich es nicht, wünscht man zwar jeden aber ich würde nen Familienanwalt fragen, wegen der 3 Jahre schon, ob es da irgendwelche Klauseln gibt. Schenkung dürfte nicht das Problem sein, da kommt denn aber wieder das Amt dazu denke ich mal. Aber 100% weiß ich es alles nicht. Sorry

Gruß Andreas

Zum „Schonvermögen“ zählt ein selbstgenutztes Familieneigenheim/ETW.

Sobald diese Selbstnutzung nicht mehr existiert entfällt natürlich der Status des Schonvermögens.

Die Immobilie jetzt zu verschenken, würde ja bedeuten, dass du dich selbst „arm rechnest“. Das soll natürlich verhindert werden. Eine solche Vereinbarung würde sogar 10 Jahre rückwirkend wieder aufgehoben.

Hallo, InsideOut !
Ich kann Dir nicht helfen, da ich damit keine Erfahrung habe. Ich hoffe, Du findest woanders die für Dich wichtigen Infos.
Viel Glück, Wed

sorry, kann da nicht helfen

Sorry aber ich kann dir da nicht helfen, wie sich das mit Eigentum und Hartz4 verhält.
MfG

Hallo,
die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet. Gefühlsmäßig meine ich schon, dass das Vorhaben, den Verkaufserlös in eine kleine Eigentumswohnung zu investieren, möglich wäre. Doch das Jobcenter sieht das sicherlich anders und verlangt den Verbrauch des Barvermögens. Dann steht vermutlich noch ein Kampf bevor.
l.G.