HARZ 4, Kind, Bedarfsgemeinschaft,ABGABEN ? Ausziehen ?

Meine Situation :
Ich bin 20 Jahre alt. Meine Eltern beziehen Harz 4. Nun habe ich meine erste Ausbildungsstelle gefunden und den Vertrag unterschreiben. Mein Bruttogehalt beträgt ca 876 €.
Netto habe ich ca. 698 € raus.
Frage :
Kann mir jemand sagen, wie das Geld in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet wird ? Wieviel muss ich also „abgeben“ ?
Wieviel Geld habe ich am Ende für mich ?
Ist es sinnvoll auszuziehen und versuchen auf eigenen Beinen ohne Unterstütztung vom Jobcenter zu stehen ? Habe ich ein Recht dann auf Wohngeld ?

Sorry, von dieser Thematik habe ich keine Ahnung. Ich hoffe, es gibt in diesem Forum genügend Experten. In den Städten/Gemeinden müßte es im Bürgerbüro etc. Experten geben.
nordon

Kann ich leider nicht weiterhelfen. Ist m.E. auch Bundeslandabhängig.

Tut mir leid; dazu weiß ich leider nichts. :frowning:

Hallo,

da kann ich Dir leider nicht helfen. Im Internet müsste es aber entsprechende Tabellen geben.
Du bekommst nur Unterstützung für eine Wohnung, wenn Dein Ausbildungsplatz so weit entfernt liegt, dass pendeln unzumutbar ist.

Viel erfolg für Deine Ausbildung

Hallo,

tut mir leid, da muss ich passen.

Ggf. Kopie des Ausbildungsvertrages und der Berechnung des Nettoverdienstes beim Jobcenter einreichen (Werbungskosten nicht vergessen anzugeben: Fahrkosten, Schulbücher, Büromaterial etc.). Das Jobcenter schickt dann eine neue Berechnung des Arbeitslosengeldes II (oder ggf. Einstellung von Alg II).

Oder Arbeitslosenberatungsstelle einschalten.

Gruß

RHW

Keine Ahnung, am besten bei der Arge nachfragen.