Heimplatz, Schonvermögen, schuldrechtl. Erklärung

Nehmen wir mal an, Oma soll ins Heim (Pflegestufe 1). Kostet derzeit günstige 600 Euro Zuzahlung + diverse kleine Nebenkosten. Dafür reicht die geringe Rente kaum. Bei Sozialhilfe HartzIV dürfen ja einige Tausend Euro Spargroschen behalten werden, in diesem Falle aber nur 1600-3200 Euro? Ist das richtig? Und einen Eigenanteil über einen gewissen Prozentsatz ihres Einkomens könnte die Oma zwar von der Steuer absetzen, müßte ihn aber trotzdem voll selbst zahlen oder gibts da eine Grenze?

Oma ist außerdem noch mit Opa verheiratet(Zugewinn). Muß der jetzt mit seinem Einkommen und Sparguthaben über der Grenze von 1600-3200 Euro voll oder nur teilweise für Oma haften?

Müssen beide den Antrag beim Sozialamt stellen, kurz bevor sich das Guthaben der kritischen Grenze nähert oder schon vor Abschluß des Pflegevertrages? Das Heim verlangt übrigens eine „Schuldrechtliche Erklärung“ von einem Dritten, falls Oma die Pflegestufe doch nicht hat oder nicht zahlen kann. Ist so etwas üblich und zulässig?
Wenn Opa ohnehin schon haften muß, sollte Oma zweckmäßig Opa einsetzen, da sich so ohnehin nichts verschlechtern kann? Der eingesetzte Bevollmächtigte (z.B. Enkel etc.) dürfte zwar vermutlich den Heimvertrag unterschreiben ohne für etwas zu haften, aber keinsfalls die schuldrechtliche Erklärung. Richtig?

Schade, daß sich hier wirklich niemand mit der Sozialgesetzgebung auskennt. So muß ich mir nach umfangreicher Recherche inzwischen selbst antworten. So hilft das vielleicht jemandem weiter, der über die Sucmaschinen auf diesen Beitrag stößt.
Oma und Opa haben wirklich zusammen nur noch einen Freibetrag von 3214 Euro an Sparguthaben(wenn sie verheiratet sind).
Ausnahmen gibt es nur nach SGB XII, §90. Wenn Opa z.B. selbst pflegebedürftig ist und in seinem Haus wohnt, kann man ihn nicht zwingen, sein Haus zu verkaufen.
Der Antrag ist zweckmäßig zu stellen, wenn man absehen kann, daß das Sparguthaben sich in den nächsten 2-3 Monaten der Grenze nähern wird. Dann sollte ab diesem Zeitpunkt das Sozialamt einspringen. Natürlich haben Opa und Oma bis zur Antragstellung auch jede Menge Ausgaben und können Monat für Monat Geld in kleinen Häppchen verleben bzw. für ihre Pflege verwenden. Es ist zweckmäßig, sich dafür (sofern vorhanden)die Quittungen aufzubewahren. Dann kann man dem Sozialamt gegenüber zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Nachfrage viel nachweisen…