Hinzuverdienst bei Alg II

Wie viele Stunden darf man arbeiten gehen, um zum Alg II 100 € dazuzuverdienen?
Hat irgendjemand eine Ahnung?

Hallo Peter1956,

[MOD] Vorposting wegen Verstoßes gegen FAQ:1129 gelöscht

mit dem Grundfreibetrag von EUR 100,– sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit bis EUR 400,– Einkommen abgegolten. In manchen Fällen kann Arbeit da zur Zuschusstätigkeit werden. Insofern stimme ich Dir zu, daß das geändert werden sollte. Oder habe ich Dich falsch verstanden?

Gruß

osmodius

[MOD] Vorvorposting wegen Verstoßes gegen FAQ:1129 gelöscht

mit dem Grundfreibetrag von EUR 100,– sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit bis EUR 400,– Einkommen abgegolten. In manchen Fällen kann Arbeit da zur Zuschusstätigkeit werden. Insofern stimme ich Dir zu, daß das geändert werden sollte. Oder habe ich Dich falsch verstanden?

Nein, schon verstanden. Hier wird ja nur eine Tätigkeit bis zu 100 € oftmals gesucht, bloß keinen Euro mehr, also die Sozialleistungen voll ausgenutzt. Und der, der 200 € dazuverdient, hat mit „doppelter“ Arbeit nur 20 % mehr. Das ist nicht GERECHT.
Wer nur 100 € dazuverdienen möchte, sollte nicht diesen Betrag in voller Höhe behalten dürften, und ich bin nicht der, der auf Hartz-IV-ler schimpft, sondern habe auch diese Zeit „genossen“; auch 400-Euro-Job und auch nur einmal sechs Monate 2-Euro-Job gemacht, nur um nicht auf Kosten Dritter leben zu müssen, und hatte das Glück – offensichtlich auch wegen dieser/dieses „in meinem Alter vermutlich nicht mehr zumutbaren Arbeit/Engagements“ – wieder in Vollzeit gekommen zu sein.

Oftmals wird sich hier mit ALG 2 arrangiert und gerechnet, dass man TZ oder geringeren Stundenlohn nicht annimmt, weil man ja „ohne Arbeit mehr oder fast so viel hat“ … brrr. ;-(

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[MOD] Teilthread abgeschlossen → ‚Innenpolitik‘!
Hallo!

Inwieweit die Alg-II-Einkommensfreibeträge sinnvoll oder nicht/angemessen oder nicht/etc. ist, bitte ich bei Interesse/Bedarf im Brett „Innenpolitik (weiter) zu diskutieren, da es im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ um konkrete Probleme mit oder aufgrund von gesetzlichen Regelungen geht (siehe UP; hier: Studenanzahl bei Nebentätigkeit bis 100 €), nicht um deren politische oder anderweitige Sinnhaftigkeit.

Ich bitte hierfür um Euer Verständnis.

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

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Antwort auf die Frage
Hallo

Wie viele Stunden darf man arbeiten gehen, um zum Alg II 100 € dazuzuverdienen?

So viel wie man will.

Kann nur sein, dass man zu irgendeiner Maßnahme oder zu einem 1-Euro-Job verpflichtet wird, und wenn das zeitlich nicht mehr hinkommt, dann wird da vermutlich keine Rücksicht drauf genommen.

Wenn man durch seinen Zuverdienst die Sozialkassen wenigstens ein bisschen entlastet, dann sieht das möglicherweise anders aus. Wenn man sozialversicherungspflichtig arbeitet, wäre ich mir schon fast sicher, dass das irgendwie berücksichtigt wird.

Viele Grüße

Wie viele Stunden darf man arbeiten gehen, um zum Alg II
100 € dazuzuverdienen?

Hat irgendjemand eine Ahnung?

Die Stundenzahl ist egal. Gerne wird in diesem Zusammenhang erwähnt,daß man bis zu 14,99h/Woche arbeiten darf, aber das hat einen rein verwaltungstechnischen Grund: ab 15h Wochenarbeitszeit zählt man offiziell nicht mehr als arbeitslos,auch wenn man seine normalen ALG2-Bezüge weierkriegt. Der Unterschied für den ALG2-Bezieher: Dadurch,daß man offiziell nicht mehr als arbeitslos gilt, wird man nicht mehr in unsinnige „Weiterbildungen“ oder in 1€-Jobs zugewiesen.

Durcheinanderschmeißen Alg I/Alg II bzgl. Std.zahl
Hi!

Die Stundenzahl ist egal.

Das ist richtig.

Gerne wird in diesem Zusammenhang erwähnt,

Von wem?

dass man bis zu 14,99h/Woche arbeiten darf,

Das ist falsch.

aber das hat einen rein verwaltungstechnischen Grund:

Und das hat weder einen verwaltungstechnischen noch einen anderen Grund:

ab 15h Wochenarbeitszeit zählt man offiziell nicht mehr als arbeitslos, auch wenn man seine normalen ALG2-Bezüge weiterkriegt.

Das ist falsch! Alleine das SGB III (Alg I) kennt eine Definition von „Arbeitslosigkeit“ (§ 16 SGB III bzw. § 119 SGB III; relevant hier insbesondere: § 119 (3) SGB III), nicht aber das SGB II (Alg II), weswegen die 15-Stunden-Grenze bei (reinem) Alg-II-Bezug keinerlei Bedeutung hat, weil schlicht nicht existent!

Der Unterschied für den ALG2-Bezieher:
Dadurch,daß man offiziell nicht mehr als arbeitslos gilt, wird man nicht mehr in unsinnige „Weiterbildungen“ oder in 1€-Jobs zugewiesen.

Wenn man tatsächlich weniger Weiterbildungen und Ein-Euro-Jobs „angeboten“ bekommen sollte, so kann das viele Gründe haben; keiner davon ist jedoch eine evtl. nicht mehr bestehende Arbeitslosigkeit! Denn Alg II wird niemals aufgrund von Arbeitslosigkeit gewährt, sondern insbesondere aufgrund von Hilfebedürftigkeit (im finanziellen Sinne)!

Gruß
Jadzia

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Interessant, da hat mir die Fallmanagerin meiner Schwester (war da kürzlich als Beistand dabei) wohl was falsches erklärt,als ich sie genau das gefragt hab,wie sich das mit den Stunden verhält: Nach ihren Aussagen ist die Zahl der Wochenstunden belanglos für den Leistungsbezug, es ändert sich lediglich der Status der Arbeitslosigkeit,wenn man 15h oder mehr pro Woche arbeitet. Ab 15h aufwärts zählt man nach ihren Aussagen nicht mehr als arbeitslos und wird vom Jobcenter nicht mehr in irgendwelche Maßnahmen zugewiesen.