Jobcenter Umzug

Hallo, ich möchte ohne Zustimmung des Jobcenters in ein anderes Bundesland umziehen. Welche Nachteile können mir entstehen.

[MOD Volker]kursiven Text aus dem DP übernommen und eingestetzt

Hallo!
http://www.gegen-hartz.de/umzug-bei-hartz-iv-alg-ii…

Hallo,

Hallo, ich möchte ohne Zustimmung des Jobcenters in ein
anderes Bundesland
umziehen.

Man benötigt dazu keine Zustimmung des JC. Guck dazu Artikel Artikel 11 Grundgesetz.

Welche Nachteile können mir
entstehen.

Keine. Auch das JC deiner Wahl wird daran interessiert sein, deine Bedürftigkeit zu beenden.

Gruß
Otto

Hallo,

ich weiß, dass eine Zustimmung innerhalb der gleichen Zuständigkeit notwendig ist und dass das JC dann darauf achtet, das die neue Wohnung möglichst nicht mehr kostet als die jetzige.
Ausnahmen gibt es, wenn der Umzug notwendig ist z.B. psychische Belastung im „Kietz“, da der Exfreund Drohungen ausspricht o.a.
Bei dem Umzug in ein anderes Bundesland wüste ich nicht, warum das JC ablehnen sollte, du wärst ja dann nicht mehr in dessen Leistungsbezug, sondern von dem anderen Bundesland.

Tut mir leid, wenn ich nicht weiter helfen konnte
Gruß Martina

Hallo,

das JobCenter im neuen Bundesland rollt den roten Teppich aus, denn die freuen sich, einen zusätzlichen ALG-2ler ernähren zu dürfen, es gibt ein Willkommensgeschenk und das Geld wird ausbezahlt, bevor der Antrag gestellt ist.
Ich hoffe, die Ironie kann man lesen?

Warum sollte das JC nicht alle Möglichkeiten nutzen, den Zuziehenden abzuschrecken und wer vor 2 Wochen RTL und Wallraff gesehen hat, kann sich dazu eine eigene Meinung bilden.

Grundsätzlich gilt: wer einen Mietvertrag unterschreibt, ohne sich diesen vorher vom JC genehmigt zu haben, wird die Erfahrung machen müssen, dass das JC die Mietkosten nicht übernehmen wird, wenn die Wohnung bei Single größer als 45 qm ist und zudem die Miete und Nebenkosten über den Mietspiegel liegen.
Das bedeutet, dass man ggf. nur 399 € Regelsatz erhält (Single) und keine Mietkosten.

Und zum Schluß: wenn man beim „alten“ JobCenter sich noch nicht abgemeldet hat, also dort noch im Leistungsbezug steht, muss das neue JC nichts bezahlen und das alte JC wird die Zahlung einstellen.

Da bleibt dann die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht, wobei hier die Rechtsanwälte „Schlange stehen“, sich dieses „lukrative Mandat“ zu sichern (IRONIE).
Klagedauer zwischen 6 - 30 Monate.

Ich würde „keinen Schritt außerhalb meines JC tun“ ohne dies vorher nicht abgeklärt zu haben.

lG

Grundsätzlich gilt: wer einen Mietvertrag unterschreibt, ohne
sich diesen vorher vom JC genehmigt zu haben, wird die
Erfahrung machen müssen, dass das JC die Mietkosten nicht
übernehmen wird, wenn die Wohnung bei Single größer als 45 qm
ist und zudem die Miete und Nebenkosten über den Mietspiegel
liegen.
Das bedeutet, dass man ggf. nur 399 € Regelsatz erhält
(Single) und keine Mietkosten.

Nööö … einfach nochmal googeln … Grundsätzlich gilt in Deutschland Freizügigkeit auch für Alg2-Bezieher. Es besteht keinerlei Pflicht, sich einen Mietvertrag vom JC genehmigen zu lassen. (Einzige Ausnahme, die rechtlich auf tönernen Füßen steht, betrifft U25-Jährige).

Für alle anderen gilt: auch wenn der Umzug nicht genehmigt und nicht notwendig ist, darf und wird das JC wegen der grundgesetzlich garantierten Freizügigkeit die KdU nicht einfach einstellen dürfen.

Auswirkungen hat die fehlenden Zustimmung allenfalls auf die Umzugskostenübernahme sowie eine mögliche Deckelung der Miete, die nur dann greift, wenn der Umzug innerhalb einer kommunalen Zuständigkeit erfolgt.

Umzug über kommunale Grenzen hinweg bedeutet: das neue JC muss die volle angemessene Miete tragen. (verkürzt geschrieben)

Mehr Wissen, weniger Moralgetrolle.

3 Like

Moin,

ich weiß, dass eine Zustimmung innerhalb der gleichen
Zuständigkeit notwendig ist

Echt? Wo steht das und wie verträgt sich das mit dem GG und freien Wahl des Wohnortes und so?

Gruß

TET