Hallo
Wir haben vorher noch nicht zusammengelebt (ich bei meinen eltern), sind nicht verlobt - verheiratet oder haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft,:haben auch keine gemeinsamen Kinder o. Konten - also entsprechen wir auch nicht einer Bedarfsgemeinschaft oder?
Geteiltes Bett und Tisch sind irrelevant. Sofern Ihr (außer beim Teilen der Wohnkosten u.Grundlebensmittel , wie in einer normalen WG) getrennte Kasse macht, nicht finanziell/ wirtschaftlich füreinander einsteht , keine gemeinsamen Konten /Verträge etc habt und auch nicht über das Geld es Anderen verfügen könnt, seid Ihr als unverheiratetes Paar ohne gemeinsames Kind keine BG.
Dein Freund trägt dich in den Formularen lediglich ein als: „Eine weitere Person in der Wohnung wohnhaft; keine Verwandtschaft, keine Wirtschafts-/ Einstehensgemeinschaft“.
In dem Fall bleibt dein Freund auch in einer gemeinsamen Wohnung weiterhin eine 1-Mann-BG, hat weiterhin Anspruch auf den vollen Single-Regelsatz und (für seine „Hälfte“ Eurer Wohnung) Anspruch auf die örtlich angemessenen qm/Miete für 1 Person… so als würde er eine eigene Wohnung für 1 Person haben.
wie groß und wie teuer ist „angemessen“?
Zur angemessenen Wohnfläche für 1 Person / = für seinen hälftigen Anteil an Eurer Wohnung : http://hartz.info/index.php?topic=5597.0
Wie hoch sein Mietanteil für 1 Pers. maximal sein darf, weiss er ja vermutlich schon durch seine bisherige Wohnung . Ansonsten beim zuständigen Jobcenter erfragen, da die max. Miethöhen lokal teils sehr unterschiedlich ausfallen. Oder mal hier schauen; Angaben sind ohne Gewähr für Aktualität: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Also nur mal beispielhaft:
Angenommen, in seinem Bundesland gelten für 1 Person 45 qm Wohnfläche als angemessen , und die lokalen JC- Richtlinien vor Ort geben für 1 Person max. 250 Euro Kaltmiete an.
Dann sollte Eure gemeinsame Wohnung nicht größer als 90 qm sein und nicht mehr als 500 Euro kalt kosten - nur in diesem Rahmen wäre seine „Hälfte“ noch angemessen.
Wenn die Wohnung 85 qm hätte und z.B. 600 Euro kalt kosten würde, müsstest ggf. DU die Differenz/ = mehr als die Hälfte der Kosten tragen (denn er könnte nur seine angemessenen 250 € beisteuern, weil das JC nicht mehr bewilligt. Und du müsstest ggf. die restlichen 350 € übernehmen)
Wenn doch, wäre ich verpflichtet bei Netto 900 für Ihn und die Miete aufkommen zu müssen? Es besteht ja keine Unterhaltspflicht?!
Wenn Ihr keine BG seid, musst du „nur“ für deinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen und für den Anteil an den Wohnkosten, der nicht von deinem Freund bezahlt wird (also bei „normaler“ Miethöhe: für die Hälfte der Wohnkosten; die andere Hälfte trägt er… siehe oben „angemessen“).
Mit seinem ALG2-Bezug hast du nichts zu tun. Du musst auch keine Auskünfte zu deinem Einkommen oder Vermögen erteilen.
Im falle einer nicht Bestehenden Bedarfsgemeinschaft wird der Anteil von 50% der Miete & Nebenkosten von der Arge gezahlt?
Siehe oben. Er hat grundsätzlich Anspruch auf die örtlich angemessenen Unterkunftskosten für 1 Person. (Haushaltsstrom muss er aus seinem Regelsatz bezahlen).
„Grundsätzlich“ muss man allerdings ein wenig einschränken:
Als Leistungsbezieher sollte man vor Umzug (nachweislich schriftlich) die Zustimmung zum Umzug beantragen. Mit erfolgter Zustimmung des Jobcenters kann man dann (vorab) auch die Umzugs- und Renovierungskosten und ein Kautionsdarlehn beantragen. Allerdings erteilt das Jobcenter die Zustimmung zum Umzug nur dann, wenn der Umzug „erforderlich“ ist. Und das könnte bei deinem Freund das Problem werden. Wenn er mit dir zusammenziehen würde, um eine 2-Pers.-BG zu gründen, würde er die Zustimmung bekommen (weil das Jobcenter bei einer 2er-BG ja Geld spart). Er bekäme die Zustimmung auch bei einem anderen wichtigen Grund (z.B. Umzug wegen Arbeitsaufnahme, wegen Kündigung vom Vermieter o.ä.)
OHNE wichtigen Grund wird der Umzug aber als nicht erforderlich angesehen, und er bekommt keine Zustimmung zum Umzug.
Er kann dann natürlich trotzdem umziehen, aber: Ohne Zustimmung übernimmt das JC definitiv keine Umzugs-und Renovierungskosten, gewährt kein Kautionsdarlehn, übernimmt i.d.Regel auch keine Nebenkostennachzahlungen für die alte Wohnung, und: Für seine neue Wohnung wird ihm max. die Warmmiete seiner bisherigen Wohnung bezahlt.
(Außer, er zieht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JCs. In dem Fall gälten ganz regulär die Angemessenheitskriterein für 1 Person des neuen JC-Bereich.)
Alles dazu und zum Umzug allgemein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Nicht nur, damit dein Freund es beim JC vorlegen kann (als Nachweis über die Unterkunftskosten) , solltet Ihr -sofern Ihr es nicht über einen Mietvertrag regelt- auf jeden Fall eine Kostenbeteiligungsvereinbarung miteinander abschließen. Zum Einen schon grundsätzlich zur gegenseitigen Absicherung - aber auch als Nachweis für’s Jobcenter, dass Ihr „getrennt“ Eure Mietanteile zahlt (= keine BG).
Muster z.B. hier: http://hartz.info/index.php?topic=30027.0
LG