Hallo,
Es gibt noch keinen, aber die Recherche des betroffenen
Studenten
Achso, also reden wir hier über Spekulationen.
(auf der Internetseite des Arbeitsamtes) hat ergeben, dass ein Anspruch nur dann besteht, wenn der Student 1. nicht über genug Einkommen verfügt, um selbst für seinen Unterhalt aufzukommen (diese Voraussetzung ist erfüllt)
Also jetzt habe ich ja schon gelesen, dass der Student noch nicht verheiratet ist. Dann ist diese Bedingung erfüllt. Ist er verheiratet und der Ehegatte verdient genug, dann ist sie nicht erfüllt. Diese beiden Realsachverhalte muss man dann schon unterscheiden.
- Es ist möglich, dass das Kind verheiratet ist und trotzdem ein Kindergeldanspruch besteht.
Ja, aber dafür muss man ja die drei oben genannten
Bedingungen erfüllen und dem ist definitiv nicht so.
Wenn sie ab dem Zeitpunkt der Heirat nicht erfüllt sind, dann ist das eben so. Das ist bei allen Leistungen, die an irgendwelche Anspruchsvoraussetzungen knüpfen so. Und es ist in Deutschland auch so, dass sich die unterschiedlichsten Leistungen nicht auf gemeinsame Voraussetzungen stützen.
- Der Bafög-Anspruch ist nun mal regelmäßig elternabhängig.
Hier ist die Elternunabhängigkeit die Ausnahme.
Das stimmt schon. Aber der logische Schluss daraus ist doch, dass die Eltern zum Unterhalt des Studenten in der vom Amt berechneten Höhe verpflichtet sind, worauf doch wieder folgen müsste, dass sie Kindergeld erhalten. Also nach meiner Logik
Logisch klingt das schon. Die Frage ist eben, wieviel genau der Ehegatte verdient und wieviel davon nach allen Freibeträgen übrig bleibt. Wenn dieses Übrig größer als der Bedarf des Studenten gemäß dem BaföG ist, dann gibt es weder Unterhalt von den Eltern noch Kindergeld und natürlich auch kein BaföG.
Da die Ehe noch nicht geschlossen ist, ging das mit dem Beantragen jetzt noch nicht.
Also dann warten wir einfach mal ab, was dann nach einem Antrag rauskommt. Das Eingehen einer Ehe erfolgt ja freiwillig (also jedenfalls in dem Kulturkreis, dem gegenwärtig noch die Mehrheitsbevölkerung dieses Landes angehört).
Es ist aber in Arbeit, die Formulare sind vorhanden etc. Außerdem wurden eben alle Daten mal durch den Bafögrechner gejagt, und da der normalerweise eine höhere Summe ausspuckt als das Amt hinterher, kann mit einem Betrag von 0 Euro so ziemlich gerechnet werden.
Na dann ist doch alles klar.
Es ist halt ziemlich wichtig, jetzt möglichst bald bescheid zu wissen, da am 1.4. das neue Semester beginnt und die Befreiung von den Studiengebühren aufgrund des Kindergeldbezugs der Eltern für drei Kinder schon bewilligt ist.
Der Hochzeitstermin war bei der Beantragung (die vor der Rückmeldung passieren muss) noch nicht bekannt, es ist aber jetzt definitiv so, dass bei einem Ausfall des Kindergeldes die Befreiung von den Studiengebühren auf dieser Grundlage nicht mehr gerechtfertigt ist. Selbstverständlich möchte man da keine Anzeige wegen Betrugs riskieren.
Also die Befreiung ist aufgrund der gegenwärtigen Situation gerechtfertigt. Nach der Hochzeit muss diese Veränderung der persönlichen Verhätnisse ohnehin der Familienkasse mitgeteilt werden. Diese prüft dann, ob weiter ein Anspruch besteht. Und wenn man dann einen rechtskräftigen Bescheid hat, kann man das auch der Hochschule mitteilen. Bis dahin kann es kein Betrug sein.
Und der Vollständigkeit halber sei auch nochmal erwähnt, dass einem möglichen Verlust des Kindergeldes des Bafög-Anspruches die kostenlose Familienversicherung in der GKV und eine geringere Steuerbalstung des Ehegatten gegenübersteht. Insofern paßt das schon alles zusammen. Gleichwohl zeigt dieses Beispiel wieder mal, dass dieses Konglomerat an Sozialleistungen, umfangreichen Gesetzen und Verordnungen sowie einer ausufernden Bürokratie dazu führt, dass Menschen einen erheblichen Zeitaufwand betreiben, sich um solche Leistungen zu kümmern anstatt sich auf ihre Arbeit/-ssuche oder Ausbildung zu konzentrieren. Für mich nur ein weiteres Argument ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen und dafür im Gegenzug alle möglichen Formen von steuerfinantzierten Sozialleistungen abzuschaffen.
Grüße