Kindergeld für verheiratete Studenten

Hallo!

Nehmen wir mal an, ein Student ist 24 Jahre alt. Die Eltern beziehen für diesen Studenten also noch Kindergeld. Der Student heiratet jedoch noch vor der Vollendung des 25. Lebensjahres und der Ehepartner arbeitet Vollzeit und verdient eigentlich genug, um den Studenten zu unterhalten.
Der Student bezieht zusätzlich Bafög. Für dieses wird jedoch nach der Hochzeit nicht nur das Einkommen des Ehepartners herangezogen, sondern auch die Einkommen beider Eltern.
Die Eltern sollen also laut Bafög weiterhin für den Studenten zahlen, aber da der Ehepartner ja eigentlich genug verdient, sollen die Eltern kein Kindergeld mehr für den Studenten bekommen, da sie angeblich nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
Ist das ein Fehler im System oder müsste das Kindergeld für den Studenten eigentlich noch ausgezahlt werden?

Lg, Sarah

Hallo Sarah,

das ist ein Fehler im System.
Bei mir ist das damals auch so gewesen. Nach der Hochzeit (23) war der Kindergeldanspruch meiner Eltern weg, dafür wurde beim Bafög selbstverständlich das Einkommen des Ehemannes und der Eltern heranzgezogen.

Ich weiß bis heute nicht, warum das Bafög bei verheirateten Studenten nicht elternunabhängig berechnet wird. Oder wenigstens nur ein Einkommen (Ehemann oder Eltern) gezählt wird.

Liebe Grüße,
larymin

Hallo larymin,

vielen Dank für die Information.
Das Kindergeld würde wegen des nahenden 25. Geburtstags ohnehin nicht mehr lange ausgezahlt, das Nervige ist nur das, was da noch so dranhängt (Wegfall der Befreiungsmöglichkeit von den Studiengebühren z.B…).

LG, Sarah

Hallo,

das ist ein Fehler im System.

Das kann man villeicht subjektiv so empfinden. Objektiv sind Kindergeld und Bafög eben verschiedenartige staatliche Leistungen. Kindergeld bekommt man schließlich zunächst vollkommen unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes immer. Ab 18 wird dann immerhin das Einkommen des Kindes relevant. Daran wird ganz deutlich, dass es eben kein Ersatz für irgendeinen Bedarf ist, der nicht selbst gedeckt werden könnte. Beim Bafög ist die Systematik nunmal anders. Das ist eher eine Art Sozialhilfe für Studenten. Da geht es um einen Bedarf und ob der aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden könnte, wobei dazu nunmal auch die Zahlungen der zum Unterhalt Verpflichteten gehören. Und das sind dann eben der Ehegatte und bis zu einem bestimmten Alter immer auch die Eltern.

Grüße

Hallo!

Beim Bafög ist die Systematik nunmal
anders. Das ist eher eine Art Sozialhilfe für Studenten. Da
geht es um einen Bedarf und ob der aus eigenem Einkommen und
Vermögen bestritten werden könnte, wobei dazu nunmal auch die
Zahlungen der zum Unterhalt Verpflichteten gehören. Und das
sind dann eben der Ehegatte und bis zu einem bestimmten Alter
immer auch die Eltern.

Aber genau das IST doch der Fehler im System! Das Kindergeld ist bis zum Alter von 25 Jahren daran gekoppelt, dass seitens der Eltern eine Unterhaltspflicht für das betroffene Kind besteht. Die Familienkasse behauptet, dass die Unterhaltspflicht für das Kind NICHT MEHR BESTEHT, da der Ehepartner unterhaltspflichtig ist. Das BAFöG geht allerdings davon aus, dass die Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Wenn das aber so wäre, müssten sie auch weiter Kindergeld erhalten…

LG, Sarah

Hallo.

Aber genau das IST doch der Fehler im System!

Nein, das sind eben zwei verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Zielrichtungen und Anspruchsvoraussetzungen.

Wenn es einen Fehler im System gibt, dann den, dass es offensichtlich viele gibt, die immer schauen, wo sie noch staatliche Leistungen abgreifen können.

Es existiert kein Fehler und möglicherweise sind die Aussagen von der Kindergeldstelle auch falsch verstanden worden oder die haben sich dort falsch ausgedrückt. Schließlich kann für das verheiratete Kind durchaus noch Kindergeld gezahlt werden.

Kindergeld ab 18 ist allerdings nun mal die Ausnahme. Neben den besonderen Voraussetzungen, die in §2 (2) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BKKG angeführt werden, also etwa eine Ausbildung, stellt das verfügbare Einkommen von 8.004€ im Jahr ein K.O.-Kriterium dar. Und wenn nun der Mann soviel verdient, dass diese Ausnahme nicht erfüllt ist, dann gibt es eben auch keinen Kindergeldanspruch mehr.
Wenn dessen Einkommen nicht reicht, dann kann es durchaus Kindergeld geben.
Wie das dann berechnet wird, kann man sich hier aufdrösseln: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-K…

Mal interessehalber noch folgende Frage:
Wird man es auch als Fehler im System bezeichnen, dass sich die Studentin noch über das 25. Lebenjahr hinaus kostenlos in der GKV familienversichern kann, obwohl das Unverheiratete nicht mehr können?

Grüße

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Hallo!

Aber genau das IST doch der Fehler im System!

Nein, das sind eben zwei verschiedene Systeme mit
unterschiedlichen Zielrichtungen und Anspruchsvoraussetzungen.

Wenn es einen Fehler im System gibt, dann den, dass es
offensichtlich viele gibt, die immer schauen, wo sie noch
staatliche Leistungen abgreifen können.

Nunja, es geht hier nicht um das Abgreifen staatlicher Leistungen, es geht darum, dass eine Stelle sagt, die Eltern des Studenten seien unterhaltspflichtig, und eine andere sagt, sie seien es eben nicht mehr. Das ist das Fehlerhafte, weil es eben zwei unterschiedliche Aussagen sind.

Es existiert kein Fehler und möglicherweise sind die Aussagen
von der Kindergeldstelle auch falsch verstanden worden oder
die haben sich dort falsch ausgedrückt. Schließlich kann für
das verheiratete Kind durchaus noch Kindergeld gezahlt werden.

Ja, aber deswegen habe ich ja auch schon im Eingangspost geschrieben, dass der Ehepartner über die Mittel verfügt, für den Unterhalt des Studenten finanziell aufzukommen.

Kindergeld ab 18 ist allerdings nun mal die Ausnahme. Neben
den besonderen Voraussetzungen, die in §2 (2) Satz 1 Nr. 1 bis
3 BKKG angeführt werden, also etwa eine Ausbildung, stellt das
verfügbare Einkommen von 8.004€ im Jahr ein K.O.-Kriterium
dar. Und wenn nun der Mann soviel verdient, dass diese
Ausnahme nicht erfüllt ist, dann gibt es eben auch keinen
Kindergeldanspruch mehr.

Das wäre ja auch völlig gerecht, wenn nicht gleichzeitig noch von den Eltern des Studenten verlangt würde (vom BAFöG), noch finanziell für den Unterhalt aufzukommen, obwohl sie das ja eigentlich nicht mehr müssen. Es geht hier gar nicht unbedingt darum, das Geld noch zu bekommen, es wäre ja ohnehin nicht mehr viel. Es geht um zwei widersprüchliche Aussagen, noch dazu ist es ja völlig sinnlos, dass die Eltern nach der Bafögberechnung (zumindest nach dem Bafögrechner im Internet) noch einen dreistelligen Betrag (höher als das Kindergeld!) für den Unterhalt des Studenten aufwenden sollen, obwohl laut der Familienkasse gar keine Unterhaltspflicht mehr besteht.

Mal interessehalber noch folgende Frage:

Wird man es auch als Fehler im System bezeichnen, dass sich
die Studentin noch über das 25. Lebenjahr hinaus kostenlos in
der GKV familienversichern kann, obwohl das Unverheiratete
nicht mehr können?

Nein. Siehe oben, es geht ja nicht darum, dass das ungerecht erscheint, sondern darum, dass die Aussagen zur Unterhaltspflicht der Eltern widersprüchlich sind. Es geht nicht primär darum, dass die Befreiung von den Studiengebühren dadurch futsch ist, es ist halt nur irgendwie einfach unverständlich, dass die Eltern nach einer Regelung unterhaltspflichtig sein können und nach der anderen nicht…

LG, Sarah

Hallo,

auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt wiederhole, halten wir noch mal folgende Punkte fest:

  1. Möglicherweise war die Aussage der Familienkasse nicht ganz korrekt und sie wurde mißverstanden. Was genau steht den auf dem Bescheid? Bei mündlichen Aussagen deutscher Behördenmitarbeiter sind leider immer häufiger absichtlich oder aus Unwissenheit falsch. Es zählt ausschließlich der schriftliche Bescheid.
  2. Kindergeld für Kinder über 18 ist die Ausnahme und knüpft an die Kombination verschiedener Bedingungen mit dem K.O.-Kriterium, dass das verfügbare Einkommen 8.004€ im Jahr nicht übersteigt
    D.h. wer 18 Jahre alt ist, seine Schule abgeschlossen hat und einfach nur faul zu Hause rumliegt, bekommt auch kein Kindergeld, obwohl er kein Einkommen hat. Das zeigt vielleicht mal ganz plastisch, dass es nicht auf einen eventuellen Unterhalt ankommt.
  3. Es ist möglich, dass das Kind verheiratet ist und trotzdem ein Kindergeldanspruch besteht.
  4. Der Bafög-Anspruch ist nun mal regelmäßig elternabhängig. Hier ist die Elternunabhängigkeit die Ausnahme.

Der Tipp wäre eihgentlich gewesen, erstmal beides zu beantragen und zu sehen, was eigentlich dabei rauskommt. Möglicherweise kommt ja raus, dass auch kein Bafög-Anspruch besteht? Immerhin verfügt man bereits über ein Einkommen, welches über dem BaföG-Höchstsatz liegt. Letztlich ist dafür jedoch eine exakte Berechnung von Bedarf und Einkommensanrechnung inklusive aller Freibeträge an.

Grüße

Hallo!

auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt wiederhole, halten
wir noch mal folgende Punkte fest:

  1. Möglicherweise war die Aussage der Familienkasse nicht
    ganz korrekt und sie wurde mißverstanden. Was genau steht den
    auf dem Bescheid? Bei mündlichen Aussagen deutscher
    Behördenmitarbeiter sind leider immer häufiger absichtlich
    oder aus Unwissenheit falsch. Es zählt ausschließlich der
    schriftliche Bescheid.

Es gibt noch keinen, aber die Recherche des betroffenen Studenten (auf der Internetseite des Arbeitsamtes) hat ergeben, dass ein Anspruch nur dann besteht, wenn der Student 1. nicht über genug Einkommen verfügt, um selbst für seinen Unterhalt aufzukommen (diese Voraussetzung ist erfüllt), 2. deshalb weiterhin von den Eltern Unterhalt erhält (was ja laut BAFöG der Fall sein müsste) und 3. der Ehepartner nicht in der Lage ist, den Studenten finanziell zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist aber eindeutig nicht erfüllt, da der Ehepartner weit mehr verdient als den Grenzbetrag.

  1. Kindergeld für Kinder über 18 ist die Ausnahme und knüpft
    an die Kombination verschiedener Bedingungen mit dem
    K.O.-Kriterium, dass das verfügbare Einkommen 8.004€ im Jahr
    nicht übersteigt

D.h. wer 18 Jahre alt ist, seine Schule abgeschlossen hat und
einfach nur faul zu Hause rumliegt, bekommt auch kein
Kindergeld, obwohl er kein Einkommen hat. Das zeigt vielleicht
mal ganz plastisch, dass es nicht auf einen eventuellen
Unterhalt ankommt.

Ja das ist schon klar. aber die Person, um die es hier geht, studiert ja.

  1. Es ist möglich, dass das Kind verheiratet ist und trotzdem
    ein Kindergeldanspruch besteht.

Ja, aber dafür muss man ja die drei oben genannten Bedingungen erfüllen und dem ist definitiv nicht so.

  1. Der Bafög-Anspruch ist nun mal regelmäßig elternabhängig.
    Hier ist die Elternunabhängigkeit die Ausnahme.

Das stimmt schon. Aber der logische Schluss daraus ist doch, dass die Eltern zum Unterhalt des Studenten in der vom Amt berechneten Höhe verpflichtet sind, worauf doch wieder folgen müsste, dass sie Kindergeld erhalten. Also nach meiner Logik :wink:.

Der Tipp wäre eihgentlich gewesen, erstmal beides zu
beantragen und zu sehen, was eigentlich dabei rauskommt.
Möglicherweise kommt ja raus, dass auch kein Bafög-Anspruch
besteht? Immerhin verfügt man bereits über ein Einkommen,
welches über dem BaföG-Höchstsatz liegt. Letztlich ist dafür
jedoch eine exakte Berechnung von Bedarf und
Einkommensanrechnung inklusive aller Freibeträge an.

Da die Ehe noch nicht geschlossen ist, ging das mit dem Beantragen jetzt noch nicht. Es ist aber in Arbeit, die Formulare sind vorhanden etc. Außerdem wurden eben alle Daten mal durch den Bafögrechner gejagt, und da der normalerweise eine höhere Summe ausspuckt als das Amt hinterher, kann mit einem Betrag von 0 Euro so ziemlich gerechnet werden. Es ist halt ziemlich wichtig, jetzt möglichst bald bescheid zu wissen, da am 1.4. das neue Semester beginnt und die Befreiung von den Studiengebühren aufgrund des Kindergeldbezugs der Eltern für drei Kinder schon bewilligt ist. Der Hochzeitstermin war bei der Beantragung (die vor der Rückmeldung passieren muss) noch nicht bekannt, es ist aber jetzt definitiv so, dass bei einem Ausfall des Kindergeldes die Befreiung von den Studiengebühren auf dieser Grundlage nicht mehr gerechtfertigt ist. Selbstverständlich möchte man da keine Anzeige wegen Betrugs riskieren.
Die Familienkasse lässt sich allerdings Zeit, man wollte der Mutter des betroffenen Studenten am Telefon zunächst keine Auskunft geben und sich dann im Laufe der Woche melden. Das ist jetzt schon ein paar Wochen her… Und leider arbeitet die Mutter im Normalfall während der Sprechzeiten der Familienkasse und dem Studenten wird dort auch keine Auskunft gegeben, da ja die Eltern die Kindergeldbezieher sind.

LG, Sarah

Hallo,

Es gibt noch keinen, aber die Recherche des betroffenen
Studenten

Achso, also reden wir hier über Spekulationen.

(auf der Internetseite des Arbeitsamtes) hat ergeben, dass ein Anspruch nur dann besteht, wenn der Student 1. nicht über genug Einkommen verfügt, um selbst für seinen Unterhalt aufzukommen (diese Voraussetzung ist erfüllt)

Also jetzt habe ich ja schon gelesen, dass der Student noch nicht verheiratet ist. Dann ist diese Bedingung erfüllt. Ist er verheiratet und der Ehegatte verdient genug, dann ist sie nicht erfüllt. Diese beiden Realsachverhalte muss man dann schon unterscheiden.

  1. Es ist möglich, dass das Kind verheiratet ist und trotzdem ein Kindergeldanspruch besteht.

Ja, aber dafür muss man ja die drei oben genannten
Bedingungen erfüllen und dem ist definitiv nicht so.

Wenn sie ab dem Zeitpunkt der Heirat nicht erfüllt sind, dann ist das eben so. Das ist bei allen Leistungen, die an irgendwelche Anspruchsvoraussetzungen knüpfen so. Und es ist in Deutschland auch so, dass sich die unterschiedlichsten Leistungen nicht auf gemeinsame Voraussetzungen stützen.

  1. Der Bafög-Anspruch ist nun mal regelmäßig elternabhängig.
    Hier ist die Elternunabhängigkeit die Ausnahme.

Das stimmt schon. Aber der logische Schluss daraus ist doch, dass die Eltern zum Unterhalt des Studenten in der vom Amt berechneten Höhe verpflichtet sind, worauf doch wieder folgen müsste, dass sie Kindergeld erhalten. Also nach meiner Logik

Logisch klingt das schon. Die Frage ist eben, wieviel genau der Ehegatte verdient und wieviel davon nach allen Freibeträgen übrig bleibt. Wenn dieses Übrig größer als der Bedarf des Studenten gemäß dem BaföG ist, dann gibt es weder Unterhalt von den Eltern noch Kindergeld und natürlich auch kein BaföG.

Da die Ehe noch nicht geschlossen ist, ging das mit dem Beantragen jetzt noch nicht.

Also dann warten wir einfach mal ab, was dann nach einem Antrag rauskommt. Das Eingehen einer Ehe erfolgt ja freiwillig (also jedenfalls in dem Kulturkreis, dem gegenwärtig noch die Mehrheitsbevölkerung dieses Landes angehört).

Es ist aber in Arbeit, die Formulare sind vorhanden etc. Außerdem wurden eben alle Daten mal durch den Bafögrechner gejagt, und da der normalerweise eine höhere Summe ausspuckt als das Amt hinterher, kann mit einem Betrag von 0 Euro so ziemlich gerechnet werden.

Na dann ist doch alles klar.

Es ist halt ziemlich wichtig, jetzt möglichst bald bescheid zu wissen, da am 1.4. das neue Semester beginnt und die Befreiung von den Studiengebühren aufgrund des Kindergeldbezugs der Eltern für drei Kinder schon bewilligt ist.
Der Hochzeitstermin war bei der Beantragung (die vor der Rückmeldung passieren muss) noch nicht bekannt, es ist aber jetzt definitiv so, dass bei einem Ausfall des Kindergeldes die Befreiung von den Studiengebühren auf dieser Grundlage nicht mehr gerechtfertigt ist. Selbstverständlich möchte man da keine Anzeige wegen Betrugs riskieren.

Also die Befreiung ist aufgrund der gegenwärtigen Situation gerechtfertigt. Nach der Hochzeit muss diese Veränderung der persönlichen Verhätnisse ohnehin der Familienkasse mitgeteilt werden. Diese prüft dann, ob weiter ein Anspruch besteht. Und wenn man dann einen rechtskräftigen Bescheid hat, kann man das auch der Hochschule mitteilen. Bis dahin kann es kein Betrug sein.

Und der Vollständigkeit halber sei auch nochmal erwähnt, dass einem möglichen Verlust des Kindergeldes des Bafög-Anspruches die kostenlose Familienversicherung in der GKV und eine geringere Steuerbalstung des Ehegatten gegenübersteht. Insofern paßt das schon alles zusammen. Gleichwohl zeigt dieses Beispiel wieder mal, dass dieses Konglomerat an Sozialleistungen, umfangreichen Gesetzen und Verordnungen sowie einer ausufernden Bürokratie dazu führt, dass Menschen einen erheblichen Zeitaufwand betreiben, sich um solche Leistungen zu kümmern anstatt sich auf ihre Arbeit/-ssuche oder Ausbildung zu konzentrieren. Für mich nur ein weiteres Argument ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen und dafür im Gegenzug alle möglichen Formen von steuerfinantzierten Sozialleistungen abzuschaffen.

Grüße