Kindergeld: Gesamtbrutto oder Steuer-Brutto

Folgendes wird häufig diskutiert:

Wenn sich Gesamtbrutto und Steuer-Brutto unterscheiden:
Welches Bruttogehalt ist dann beim Kindergeld für die Einkommensgrenze des Kindes entscheidend?

Gruß JoKu

Hallo JoKu!

Maßgebend sind meines Wissen die Einkünfte laut Steuerbescheid, also das Steuerbrutto!

Viele Grüße
Florian

Maßgebend sind meines Wissen die Einkünfte laut
Steuerbescheid, also das Steuerbrutto!

Und die Differenz zwischen Gesamtbrutto und Steuer-Brutto wird nicht angerechnet?
Wo die Familienkassen sonst so scharf auf jeden Euro achten?
*grübel*

Gruß JoKu

Hallo,

na, wenn ich nur den Steuerbescheid einreiche, woher soll die Familienkasse denn wissen, dass es auch noch einen anderen Bruttobetrag gibt?

Ich würde einfach den Steuerbescheid oder z. B. bei Bezug einer Ausbildungsvergütung das vom Arbeitgeber bestätigte Forumular hinschicken.

Viele Grüße
Florian

Das Steuerbrutto ist das zu versteuernde Einkommen.
Die Differenz zwischen Besamtbrutto und Steuerbrutto sind steuerfreie Einnahmen.

Die Kondergeldkasse interessiert sich aber wohl für Beides?

Gruß JoKu