Kindesunterhalt

Mein Bruder hat eine Tochter, die im März 2011 26 Jahre alt wird. Sie macht eine Ausbildung zur Automobilkauffrau.
Sie ist vor einem halben Jahr durch die Prüfung gefallen und hat ihren Vater auf Kindesunterhalt per Rechtsanwalt verklagt. Mein Bruder musste dann die Zahlung wieder aufnehmen.
Im Januar 2011 ist sie das 2. x durch die Prüfung gefallen.
Meine Frage:
Ist mein Bruder weiter verpflichtet, seiner fast 26-jährigen Tochter Unterhalt zu zahlen.
Wenn ja, wie lange muss er Unterhalt zahlen??
Gibt es rechtskräftige Urteile darüber???
Vielen Dank für die Hilfe.
M.f.G.

I.Bremser

Bis zur Vollendung der Erstausbildung ist das Kind unterhaltsberechtigt.
Eine generelle Altersgrenze auf Unterhaltsanspruch gibt es so nicht. Hier spielen die Lebensumstände schon eine Rolle.
Aber:
Wenn es an „vorsätzlicher Faulheit“ lag, das Ausbildungsziel nicht zu erreichen, dürfte eine gute Möglichkeit bestehen, den Unterhalt deutlich zu kürzen.
Allerdings ist es eine letztlich der richterlichen Beurteilung unterliegende Frage, wie die Umstände die zum Nicht-Bestehen geführt haben, unterhaltsrechtlich zu bewerten sind.
Wenn der Unterhaltsverpflichtete ausreichende Beweise, zumindest aber starke Indizien dafür haben sollte, dass der U-Berechtigte mehr oder weniger fahrlässig (oder gar vorsätzlich) die Prüfung verpatzt hat, sollte er den Unterhalt kürzen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.