Hi!
Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit wird man krank geschrieben und begibt sich unmittelbar in eine Klinik zur psychischen Behandlung.
Bekommt man nun Arbeitslosengeld oder Krankengeld?
War man am 1. Tag der Alokeit persönlich bei der AA und bekam erst NACH dieser Vorsprache die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt? Dann bekommt man ganz normal für sechs Wochen Alg-Fortzahlung und erst anschließend KRG.
(Diese Rechtsauslegung steht auch in den Durchführungsanweisungen, ist aber leider nicht jedem Kollegen bekannt, so dass hier die Alg-Zahlung ggf. mühsam erstritten werden muss… Es kann aber auch durchaus sein, dass alles reibungslos verläuft.)
Hatte man das mit der Alokeit bereits vor dem 1. Tag mit der AA geklärt, so dass man am 1. Tag nicht mehr vorsprechen musste, oder war man zwar am 1. Tag der Alokeit bei der AA, aber DAVOR schon beim Arzt und wurde krankgeschrieben, dann ist es rechtlich so, dass die Alokeit gar nicht erst eingetreten ist (also die Meldung erlischt) und Anspruch auf KRG besteht.
Gegenüber wem muss man seinen Anspruch gegebenenfalls durchsetzen?
?? Alg natürlich gegenüber der AA und KRG gegenüber der KK. Die frage verstehe ich irgendwie nicht ganz.
LG
Jadzia