Hallo,
vielleicht kann hier jemand helfen?
Jemand ist seit Mitte 2009 arbeitslos. Während der Arbeitslosigkeit wurde diejenige immer wieder krank geschrieben und bekam am Schluss dauerhaft Krankengeld. Der Anspruch auf Alg I wurde voll erfüllt. Nachdem dann der volle Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft war, wurde die Person ausgesteuert.
Nun begann eine kleine Odyssee, bis klar war, dass die Person wieder Alg I beantragen muss, da sie länger als ein Jahr am Stück Krankengeld bezogen hatte. Die Amtsärztin hat Arbeitsfähigkeit diagnostiziert, was aber nicht so ganz richtig ist: Es gibt Einschränkungen.
Nun bekommt die Person ein halbes Jahr Alg I. Da sich das Krankheitsbild aber nach wie vor nicht wirklich verändert hat, wird sie wohl oder übel wieder krankgeschrieben.
Was passiert nach dem Alg I?
Krankengeld kann sie ja wohl nicht mehr beantragen.
Bleibt dann nur Alg II oder sogar Sozialhilfe?