Krankengeld oder Arbeitslosengeld

Guten Tag,
bis zum 31.03.2011 bin ich noch bei meinem AG beschäftigt und habe mich zum 1.4.2011 korrekt arbeitslos gemeldet.

Mein Arzt hat mich vom 25.3. bis 22.4.2011 krankgeschrieben.

Erhalte ich ab dem 1.4. Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Wie wird das ALG nach der AU berechnet, vom letzten Lohn oder von der Höhe des KG.

Für eine Antwort bedanke ich mich schon heute.

Trotzkopf

Hallo Trotzkopf,

bin kein Reachtsanwalt und kann keine verbindlichen Auskunfte erteilen. Ich meine Folgendes, wobei ich unterstelle, dass die 6-wöchige Lohnfortzahlungsfrist spätestens zum 31.3. endet und ab 1.4. Anspruch auf Krankengeld besteht.

Während der Zahlung des Krankengeldes ruht der Anspruch auf ALG 1, d.h. während dieser Zeit erfolgt auch kein Abzug auf die Anspruchsdauer (Beispiel: Arbeitslos ab 1.4.; Anspruchsdauer 12 Monate dies bedeutet, dass der Anspruch am 31.3. des Folgejahres endet; bei Krankengeldbezug z.B. vom 1.4. - 30.4. endet der Anspruch dann am 30.4. des Folgejahres).
Bitte unbedingt das Arbeitsamt auf die Krankengeldzahlung hinweisen (auch mit Blick auf die Sozialversicherung).

Das ALG 1 wird nach der Entgeldbescheinigung des Arbeitgebers berechnet -soweit ich weiss für die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit-. Der AG ist zur Ausstellung verpflichtet.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

knuffel 1958

Hallo,

ab 01.04. bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. Da du nicht arbeitsfähig bist, hast du bis einschließlich 22.04.2011 keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Solltest du ab 23.04.2011 wieder gesund sein, erhältst du Arbeitslosengeld.

Das Arbeitslosengeld wird nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate sowie dem Krankengeld bemessen.

Gruß

P. S.: Rechtzeitige Arbeitslosmeldung nicht vergessen!!

Hallo Trotzkopf,
ab dem 1.4. hast du Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld wird erst bei Arbeitsfähigkeit gezahlt. Füt die Höhe des Arbeitslosengeldes zählt der letzte Lohn, und zwar die letzten zwölf abgerechneten Monate.
Aber dran denken, Arbeitslosengeld gibt es dann erst bei erneuter Meldung (z. B. bis 22.4. arbeitsunfähig, dann muss die Meldung spätestens am 23.4. erfolgen, da dies ein Samstag ist, also spätestens am 25.4.)

Viel Glück und gute Besserung.

Hallo,
Krankengeld wird nach dem letzten Gehalt berechnet. Bei der Berechnung des ALG wird die Zeit des Krankengeldbezuges entsprechend berücksichtigt.

hallo trotzkopf,
also in den ersten 6 wochen der krankmeldung bekommt man noch volles gehalt vom arbeitgeber, hm in deinem fall bin ich ehrlich gesagt auch überfragt, also in meinem fall ist es so das ich so lange ich krankgeschrieben bin Krankengeld bekomme, erst wenn keine Krankmeldung mehr erfolgt bekommt man Arbeitslosengeld