Besteht weiter Krankenversicherungsschutz seitens des Arbeitsamtes, auch wenn durch Sanktionen die Leistungen auf 0 sind inkl. Streichung der Miete?
Besteht weiter Krankenversicherungsschutz seitens des
Arbeitsamtes, auch wenn durch Sanktionen die Leistungen auf 0
sind inkl. Streichung der Miete?
JA!
Besteht weiter Krankenversicherungsschutz seitens des
Arbeitsamtes, auch wenn durch Sanktionen die Leistungen auf 0
sind inkl. Streichung der Miete?JA!
soweit ich weiss, brauchst du mindestens einen Bescheid über 1cent
LG
Mikesch
soweit ich weiss, brauchst du mindestens einen Bescheid über
1cent
Das gilt nur, wenn Alg II aufgrund vorhandenen Einkommens oder Vermögens abgelehnt wird. Da man auch bei einer „100%- Sanktion“ immer noch Anspruch auf Lebensmittelgutscheine hat, bezieht man weiterhin Alg II, so dass durchgängig Krankenversicherungsschutz gegeben ist!