Guten Tag,
dto.,
Frage 1: Droht eine ALG I,oder II-Sperre, weil man bis zum
letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig
geblieben ist?
Nein, absolutes falsche Denken; nach Beendigung des befristeten AV wird, falls dann immer noch AU, die Krankenkasse Krankengeld zu zahlen haben; ALG-2 kommt hier ja nicht zum tragen, weil man als arbeitsunfähig ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Krankengeld ist zudem wesentlich höher als ALG 2-, sofern natürlich auch entsprechendes Nettoeinkommen gegeben ist.
(Zu beachten: man wäre dann insgesamt für das Jahr für 6 Wochen od. etwas mehr arbeitsunfähig krankgeschrieben, aber nicht am Stück.)
Frage 2: Wenn eine Sperre eintritt,
könnte nur eintreten wenn man massiv/vorsätzlich gegen Gesetze verstößt; ein befristetes AV und hierbei eine Arbeitsunfähigkeit ist keine Seltenheit, da verstößt man ja nicht gegen Gesetze.
hat man während der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Krankengeld od.ähnliches, obwohl man zum Arbeitslosigkeitsbeginn nicht mehr krankgeschrieben sein wird?
Entweder man ist krank geschrieben und dann gilt dies auch nach Beendigung des AV oder man ist gesund; wenn man vor ALG 1/2 bereits erkrankt ist , das AV aber beendet, gibt es so lange Krankengeld, bis der Arzt dies dann beendet; nach dem krankengeld gibt es dann ALG 1/2.
Wenn man schon ALG 2 ist gibt es dann bei Erkrankung kein Krankengeld, sondern weiterhin ALG 2.
Schönen Tag noch.