Hallo zusammen,
folgende Fallstellung:
Ein AN ist seit weniger als 9 Monaten in seiner ersten festen Anstellung seit Jahren.Er ist ausserdem einem getrennt lebenden Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Der AN möchte die Anstellung aufösen obwohl er keine Folgeanstellung hat. Er wäre nach der Kündigugn Hartz 4-Empfänger.
Wie unterscheidet sich nun eine Kündigung die durch den AG ausgesprochen wurde zu einer die vom AN ausgesprochenen wird im Bezug auf die späteren Leistungen der ARGE und der Unterhaltspflicht für das Kind ?
Gruß
xrax