Künstlersozialkasse und Hartz 4 (ALG II)

Verbleibt ein freischafender Künstler - der durch die Künstlersozialkasse pflege- kranken und rentenversichert ist - der zeitweise Hartz IV beziehen muss (aufstocken), in der Künstlersozialkasse, wenn sein Jahreseinkommen - nach Abzug der Kosten - über 3900 € beträgt?

Hallo!

Lies mal hier rein :  http://www.bbk-berlin.de/con/bbk/front_content.php?i…

MfG
duck313

Hallo!
Danke für Deine Antwort. Das ist ein sehr interessanter Beitrag. Leider wird meine Frage nicht ganz geklärt, denn ein Künstler kann jährlich ein Einkommen von etwas mehr als 3900 € erwirtschaften und dennoch Anspruch auf ALG II haben. Kann er in diesem Fall langfristig in der Künstlersozialkasse verbleiben?

Gruss

MiroMiro

Hallo

Leider wird meine Frage nicht ganz geklärt, denn ein Künstler kann jährlich ein Einkommen von etwas mehr als 3900 € erwirtschaften und dennoch Anspruch auf ALG II haben.

3900 Euro im Jahr, das sind doch nur 325,- im Monat. Wie kommen die darauf, dass man da kein Alg II bekommt? Man kann sogar - je nach Miethöhe - deutlich mehr als 3900 im Jahr einnehmen und trotzdem Alg II erhalten, zumal es für Erwerbseinkommen ja auch Freibeträge gibt.

Hier http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Kuens… steht Folgendes
„Künstler und Publizisten, die … bereits auf andere Weise sozial abgesichert sind, werden nicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert.“

Ich würde sagen, krankenversichert ist man ja durch Alg II, aber weder renten- noch arbeitslosenversichert.

Weiter unten steht unter der Frage: "Was ist, wenn ich nur nebenher etwas als selbständiger Künstler/Publizist hinzuverdiene? ", dass man dann durch die KSK unter bestimmten Umständen rentenversicherungspflichtig sei. - Wenn man hauptberuflich arbeitslos ist, müsste meiner Meinung nach das gleiche gelten.

So würde ich jedenfalls argumentieren und nicht so leicht locker lassen.

Viele Grüße