Lottogewinn > Grundsicherung zurückzahlen?

Hallo,

wie es die Überschrift schon sagt: Rein hypothetisch angenommen
ein dauerhaft erwerbsunfähig Erkrankter, der z.B. 42 Jahre alt
ist und seit 14 Jahren GruSi gem. SGB XII bezieht, gewinnt 231
Mio. EUR im Lotto. Muss er die bezogenen Leistungen zurückzahl-
en? Gibts dazu auch ggf. einen Gesetzestext?

Danke und Gruß,
Yedi386

Hallo,

wie es die Überschrift schon sagt: Rein hypothetisch
angenommen
ein dauerhaft erwerbsunfähig Erkrankter, der z.B. 42 Jahre alt
ist und seit 14 Jahren GruSi gem. SGB XII bezieht, gewinnt 231
Mio. EUR im Lotto. Muss er die bezogenen Leistungen
zurückzahl-
en?

so hohe Lottogewinne gibt es, glaube ich, nicht mal hypothetisch, aber ein hohes Einkommen und Vermögen bewirkt natürlich, dass die Bedürftigkeit wegfällt.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?..

Zurückzahlen muss man für die vergangenen Jahre nichts, es sei denn, man hat Leistungen als Darlehen erhalten.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?..

Für die Zukunft würde der Bewilligungsbescheid widerrufen.
Wenn der Vermögenszufluss nicht gemeldet wird, könnte natürlich das danach zu Unrecht erhaltene Geld zurückgefordert werden.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?..

Gruß
cosis

Danke, aber…
Hallo Cosis,

vielen Dank, aber die von Dir verlinkten Gesetzestexte sagen genau
nichts über die Rückzahlungsbefreiung von in der Vergangenheit er-
brachten Sozialleistungen bei GruSi gem. SGB XII aus.

Gruß,
Yedi386

Hallo,

vielen Dank, aber die von Dir verlinkten Gesetzestexte sagen
genau
nichts über die Rückzahlungsbefreiung von in der Vergangenheit
er-
brachten Sozialleistungen bei GruSi gem. SGB XII aus.

solche Gesetzestexte wirst du auch für deine Fallkonstellation nicht finden. Für eine Rückzahlungsbefreiung braucht es begriffsnotwendig
zunächst mal eine Rückzahlungspflicht. Ohne Pflicht kann es natürlich auch keine Befreiung von einer solchen geben.

Es gibt aber keine Pflicht zur Rückzahlung rechtmäßig erbrachter Sozialhilfeleistungen, ausser in Fällen von Darlehen, zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und noch einiger Fälle, die auf den von Dir skizzierten Fall aber nicht zutreffen. Häufigster Fall dürfte die Erbringung von Sozialleistungen trotz Einkommen und Vermögen sein, was aber erst nach Erhalt des Lottogewinns der Fall wäre. Vorher erbrachte Leistungen wären rechtmäßig erlangt und daher nicht zurückzuzahlen (= keine Pflicht, daher keine Befreiung erforderlich).

Warauf könnte sich denn Deiner Meinung nach eine Rückzahlungspflicht gründen? Vielleicht hast Du ja eine Konstellation im Kopf, die Du noch nicht beschrieben hast.

Gruß
cosis

3 Like

Für die Vergangenheit, in der man bedürftig war, muss aktuell nichts persönlich zurückgezahlt werden.

Mit einer Ausnahme: Wenn man morgen mit diesem Lottomillionengewin stirbt, dann müssen die Erben die erhaltenen Leistungen der letzen zehn Jahre daraus zurückzahlen.

Das deutsche Sozialrecht ist leider sehr kompliziert.

Gruß

Hallo,

mit 231 Millionen TEURO gibt es mich nicht mehr…:smile:))

Mit soviel Kohle ist man gerade in Staaten der Dritten Welt als
neuer Staatsbürger
hochwillkommen…somit sind solche Fragen obsolet…*grinz*…

Nachtrag
Wenn ein Erbe eines Sozialhilfeempfängers eine schwarze Zahl nach Abzug aller Unkosten wegen der Beerdiging oder Einäscherung, oder was auch immer, übrig bleibt schreibt, muss er damit zunächst mal alle vom Staat geleisteten Zahlungen der lezten zehn Jahre zurückzahlen. Aber nur soweit, dass er damit nicht in die roten Zahlen kommt. Er muss sein Erbe praktisch als Reparatur an den Staat abgeben, bis sein Konto wieder auf Null steht.

Das plus danach steht ihm zu. Und hat auch nur auf diesen Betrag die Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Gruß

1 Like

Hallo,

wie es die Überschrift schon sagt: Rein hypothetisch
angenommen

Wirklich eine sehr hypothetische Frage :smile:))))

ein dauerhaft erwerbsunfähig Erkrankter, der z.B. 42 Jahre alt
ist und seit 14 Jahren GruSi gem. SGB XII bezieht, gewinnt 231
Mio. EUR im Lotto. Muss er die bezogenen Leistungen
zurückzahlen?

Zurückzahlen: Hängt davon ab, wann er den Lottogewinn auf dem Girokonto erhalten hat. Ab dem Tag des Zuflusses müsste er dann was zurückzuzahlen, denn die Person ist ja reich und nicht mehr hilfebedürftig.

Gibts dazu auch ggf. einen Gesetzestext?

Ja, das SGB XII
Anrechnungen von Einkommen erfolgen analog wie im SGB II (hier: § 11 SGB II)

Danke und Gruß

Gerne

Yedi386

Hallo,

Zurückzahlen: Hängt davon ab, wann er den Lottogewinn auf dem
Girokonto erhalten hat. Ab dem Tag des Zuflusses müsste er
dann was zurückzuzahlen, denn die Person ist ja reich und
nicht mehr hilfebedürftig.

‚Was zurückzahlen‘? Was denn genau?

Bommel