… so wärst Du ein Philosoph geblieben.
Hallo Mikesch.
Um unterhaltspflichtig gegenüber den Kindern zu sein, müßte
der neue Ehemann die Kinder schlicht adoptieren.
Das trifft aber nicht bei Hartz IV zu,
Warte, ich muß eben meine Augen wieder vom Boden aufsammeln, weil die nämlich schlicht rausgefallen sind, als sie gelesen haben, daß Hartz IV das Familienrecht außer Kraft setzt!!!
So, Augen wieder drin.
Mikesch, gib doch hier mal bitte einen ernstzunehmenden link preis, der deine Aussage stützt, ja? Ach ja, hatte ich vergessen, Du behauptest ja immer nur und bleibst den Nachweis schuldig…
ich empfehle dir mal
ab und an "Escher " zu gucken
Warum nur, dachte ich, da stünde statt „Escher gucken“ besser „B.ld zu lesen“… *grübel*
Gruß,
LeoLo