Mietgesetz für ALG2 Empfänger

Vor ein paar Tagen ist mein mann plötzlich verstorben.
Unsere Wohnung ist ca. 75qm gross. Ich möchte sie gern behalten, weil unsere Kinder im gleichen Haus wohnen.Mein Vermieter ist bereit, die Miete für Einzelpersonen für die ARGE anzupassen, sodass ich dort bleiben könnte. Nun wollte ich gern wissen, es immer noch nach der quadratmeterzahl geht, oder nur nach dem Mietzins. Und vielleicht kennt ja jemand auch den Paragraphen dazu. Wenn es nach Höhe der Miete geht, könnte ich nämlich dort bleiben.

Mit freundlichen Grüssen

K. Deutschmann

Hallo,

das ist ja sehr traurig. Vielleicht kann dich die folgende Passage wenigstens etwas trösten:

„Angemessene Wohnungsgröße
Die Angemessenheit der Größe einer Wohnung spielt nicht die entscheidende Rolle wie die Angemessenheit der Höhe der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die größer als angemessen ist, deren Mietpreis aber einer in der Größe angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt in aller Regel hiermit zufrieden geben.
Zur Wohnungsgröße gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte:
45m² sind für eine, 60m² für zwei Personen angemessen. Jeder weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
Die angebenen Wohnunggrößen gelten nur für Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime des Arbeitslosengeld 2 Empfängers gelten für die Frage der Angemessenheit andere Werte.“ Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/ange…

Ich nehme an, die ARGE lässt da mit sich reden.

Gr.
Andreas

… da kann ich leider nichts dazu sagen. Aber das kann man doch bei der Arge nachfragen, oder?

Viel Kraft für die nächste Zeit und liebe Grüße!

Mein Beileid zu deinem Verlust.
Ich meine nicht, dass es nach qm geht, sondern nach Zimmeranzahl und Personenanzahl. Je nach Stadt oder Bezirk ist eine Höchstmiete angesetzt, den die ArGe zahlt. Bei mir war es in Lindau 395 Euro für 2 Personen. Alles was drüber war, musste ich zahlen. Ich denke nicht, dass du ausziehen musst, wenn du die Differenz zahlen kannst. Wie hoch die zulässige Grenze ist, erfährst du bei ArGe oder ruf die Wohngeldstelle an.

Gruss,

Andi

Hallo und erstmal mein Beileid!!!

Also ich kann dir kein Gesetz nennen, aber in der Regel ist nur die Miethöhe interessant. Wenn dein Vermieter also die Miete dementsprechend anpasst, dürfte es kein Problem geben. Soweit ich weiß, hast du sowieso einen geweisen Zeitraum dir eine „angemessene“ Wohnung zu suchen. Ich würde dir vorschlagen einfach bei der Arge vorzusprechen und deinen Fall schildern. Die werden dir dann sagen, wie hoch bei euch die Miete sein darf (ist Kreis-abhängig).

Hallo Frau Deutschmann,

es gibt eine individuelle Richtlinie sowohl für qm als auch für die Kaltmiete + KN. Diese ist jedoch bei jeder ARGE je nach Mietspiegel festgesetzt.
Solange die Mietkosten die festgelegte Höhe nicht übersteigen, ist es in der Regel egal, ob die Wohnung größer als vorgegeben ist.
Die Richtlinien können Sie bei Ihrer ARGE vor Ort nachfragen.
Sollten Sie jedoch alleine in der Wohnung leben, ist davon auszugehen, dass man Sie dazu auffordern wird, auszuziehen, da 75qm für eine Person „unangemessen hoch“ sind.

Viele Grüße
SweetAngel1801

Es gilt in der Regel so wohl als auch. Soll heißen das beim ALG2 Wohnungsgröße und Miete zählt. Aus mehrfacher Erfahrung liegt das Gewicht bei der Miete mehr als bei der Größe. Ist ja auch logisch. Weniger Miete heißt weniger Stütze. Im Allgemeinen kann aber beides egal sein. Hierzu muss man einmalig einen Schrieb Ausfüllen und Schriftlich erklären das man für die höheren Mietkosten selbst aufkommt. Das heißt Sie bekommen den Höchstsatz der Miete ausgezahlt und müssen den Rest selbst tragen. Sollte aber auch kein Problem sein da Sie die paar Euros abhungern können.

Vor ein paar Tagen ist mein mann plötzlich verstorben.
Unsere Wohnung ist ca. 75qm gross. Ich möchte sie gern
behalten, weil unsere Kinder im gleichen Haus

wohnen.Mein

Vermieter ist bereit, die Miete für Einzelpersonen für

die

ARGE anzupassen, sodass ich dort bleiben könnte. Nun

wollte

ich gern wissen, es immer noch nach der

quadratmeterzahl geht,

oder nur nach dem Mietzins. Und vielleicht kennt ja

jemand

auch den Paragraphen dazu. Wenn es nach Höhe der Miete

geht,

könnte ich nämlich dort bleiben.

Mit freundlichen Grüssen

K. Deutschmann

Hallo, da weiss ich leider auch nicht 100%
bescheid,normalerweise sollte es nach hoehe der Miete
gehen, aber dadurch das es in jeder region andere
vorschriften bzw, qm, hoehe der miete, bin ich mir
nicht sicher, deswegen kann ich auch keine genaue
antwort geben.
Mit freundlichen Gruessen