Mietvertrag zusammen oder Untermiervertrag

Hallo liebe Leute,
mein Mitbewohner und ich + Kind müssen aus unserer WG Wohnung ausziehen wegen Eigenbedarf.

Nun nach langem suchen und nur noch wenig Zeit haben wir wieder eine Wohnung gefunden.
Jetzt muss das alles schnell gehen, da die Frau schnellstmöglich vermieten möchte, da es viele Interessenten gab.

Mein Mitbewohner und ich sind seit 5 Jahren in einer WG.
Ich beziehe Hartz 4 und arbeite Minijobbasis.

Jetzt da alles schnell gehen muss, habe ich das Jobcenter telefonisch informiert, dass ich heute unterschreiben muss. Diese sagte mir, ich sollte doch einen Untermietvertrag nachträglich machen, und diesen zur Bearbeitung einreichen.
Doch ich wollte, dass wir gemeinsam im Mietvertrag stehen da der Vermieter denkt, wir seien ein Paar. (Ist wirklich nicht so, nur leben wir auf dem Land und für die Menschen hier ist es undenkbar, in einer WG als Mann und Frau zu leben)

Was kann mir Jobcenter mäßig passieren wenn ich jetzt einfach unterschreibe (die können gerne kontrollieren kommen)?
Muss man einen Untermiervertrag besprechen-kommt das den Vermietern nicht komisch vor?

Ich bitte um Antwort- hab schon Kopfweh vor denken.

Liebe Grüße Minka

Hallo,

warum solltest du dich auf einen Untermietvertrag einlassen? Ihr mietet die Wohnung zu gleichen Teilen und somit haftet ihr auch beide gleichermaßen dafür. Bei einem Untermietvertrag sieht das schon wieder ganz anders aus. Sag denen der Vermieter erlaubt keine Untermieter und somit steht das gar nicht zur Debatte.
Und wozu soll das überhaupt gut sein?

Nachträglich einreichen nützt dir im Zweifelsfalle gar nichts. Du brauchst die Zusage VOR Abschluss des Mietvertrages. Bearbeiten können die ja gerne hinterher soviel sie wollen. Also lass dich bitte nicht von solchen unsinnigen Vorschlägen verunsichern.

Sag deinem SB du brauchst umgehend die schriftliche Zusage, sonst ist die Wohnung weg! Am besten du nimmst alle notwendigen Unterlagen mit und fährst damit direkt beim JC vorbei. Sag denen, dass du umgehend aus der alten Wohnung raus musst und dir sonst Obdachlosigkeit droht. Mach denen noch mal deutlich klar, dass es eh schon schwierig genug ist, mit Kind eine geeignete Wohnung zu finden und das diese die einzige verfügbare ist. Schliesslich gibt es eh kaum Wohnraum der beim JC als „angemessen“ gilt. Fertig!

Und nimm unbedingt jemanden als Begleitperson mit!!

Wenn es bisher keine Probleme wegen eures Zusammenlebens gegeben hat, warum sollte sich daran was ändern? Ihr seid eine gemischte WG und nicht mehr. Basta!

Weitere Infos zum Thema findest du hier:

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm

Insbesondere (4) und (6) dürften für dich relevant sein.

Viel Erfolg!

Hallo,

ich habe keine Zeit mehr.

Heute soll der Vertrag unterschrieben werden. Diese Zusicherung der Vermieter haben wir seit Freitag abend und heute hat das JC telefonisch von mir bescheid bekommen- doch die schien etwas uninteressiert und nicht begeistert davon, dass ich den Vertrag unterschreiben möchte auch ohne derens Einverständnis.

Ich sehe das wir du doch hab ich etwas bammel…

LG

Es geht hier nicht um Blutgruppen sondern um tatsachen. Hier gibt es kein AB sondern nur A ODER B. Seid ihr ein paar, dann unterschreibt ihr beide den MIetvertrag und gebt es dem Amt ao an. Seid ihr kein Paar, sollett ihr bei der wahrheit bleiben.
Habt ihr beide unterschrieben kann das Amt Euch als Bedarfsgemeinschaft ansehen, das heisst wenn einer arbeitet kommt er mit für den anderen auf, wenn Ihr definitiv KEIN paar seid, und den Vermieter nicht belügen wollt, dann macht bitte einen Untermietvertrag. Wenn ihr den Vermieter unbedingt anlügen wollte, müsst ihr gegenüber dem Amt aber nachweisen, dass ihr nicht zusammen wirtschaftet, also getrennte Kühlschrankfächer habt, in getrennten Zimmern schlaft, getrennte Konten besitzt und definitiv nicht zusammen einkauft oder kocht oder wirtschaftet! kauft euch das amt die GEschichte mit dem „Kein-Paar-sondern-Mitbewohner-sein“ ab. und das müsst ihr schriftlich erklären und damit rechnen das man euch diesbezüglichen Angaben mal besuchsweise überprüfen kommt.

Wenn ihr dagegen in Wirklichkeit ein Paar seid, dann ist es Erschelichung von Sozialleistungen durch vortäuschen falscher Tatsachen und das ist ein Straftatbestand, wenn ihr das verheimlicht! In einer normalen Partnerschaft kommt schließlich auch einer für den Anderen aufund nicht der Staat für beide!

Also dann mal viel Glück, wie immer ihr euch auch entscheidet.

Hallo,

wir sind wirklich kein Paar. Wir wohnen ja schon seit 5 Jahren in einer WG weil die Mieten bei uns zu teuer sind oder man in unschöne Ecken gesteckt wird und das will ich meinem Sohn nicht antun.

Die jetztige Wohnung verfügt über 4 Zimmer also alles Räumlich trennbar.
Wir haben auch nicht vor wen zu betrügen.

Was unser eigentliches Problem war, ist den Mietvertrag ohne die Erlaubnis des Jobcenters zu unterschreiben.

Ein Untermiervertrag ist erst dann möglich (haben wir uns noch erkundigt), wenn einer der Bewohner zu einem späteren Zeitpunkt dazuzieht.

Jetzt habe ich den Vertrag unterschreiben und hoffe einfach auf zustimmung, da ich, ausser für die Miete, keine weiteren kosten benötige.

Wir haben 6 Monate eine Wohnung gesucht und diese Vermieter waren die einzigen die uns haben wollten. Die Zeit ist zu knapp da wir in einem Monat hier raus müssen…

LG

Was unser eigentl

Hallo,
nein Du kannst auch einen Mietvertrag mit Deinem Kollegen zusammen unterschreiben. Solange die Whg. angemessen ist zwecks Größe und Kosten. Du kannst ja sagen der Vermieterin wäre dies lieber oder auch das Du gleichberechtigter Mieter sein möchtest nicht weil Du nicht plötzlich von Deinem Kollegen gekündigt werden möchtest. Weil der z. B. plötzlich ne Freundin hat und mit der zusammenziehen will. Die vom Amt wissen ja das Du dringend eine Whg. benötigst. Ich würde mich als gleichwertiger Mieter eintragen lassen. leider habe ich keinen § gefunden.
Solltest du Probleme bekommen wende Dich nochmals an mich.
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.

Was hast du für eine Wahl? Wenn du nicht unterschreibst sitzt du wirklich bald auf der Straße. Und bei drohender Obdachlosigkeit darfst du auch ohne Zusage einen Mietvertrag unterschreiben.

Und was würde ein Untermietvertrag überhaupt für einen Unterschied machen? Die Kosten für die Unterkunft bleiben doch die Gleichen. Und eine Zusage hättest du ja für den Untermietvertrag auch nicht wirklich bekommen. (Wenn ich das richtig verstanden habe)
Liegt die Wohnung denn preislich noch im Rahmen? Dann hast du ja eigentlich nichts zu befürchten.

Tut mir leid, dazu kann ich keine Aussage machen.
Eklis64

Du hast OHNE Zustimmung unterschrieben !???

au weia!! da müssen die gar nichts zahlen!

Grundsätzlich ist erst die Mietübernahmerelaubnis schriftlich einzuholen. wenn du einfach was unterschreibst ohne die MÜB eingeholt zu haben könenn sie die Zahlung verweigern. Komplett!
da kannst du nur verschweigen dass du schon unterschrieben hast, das Mietangebot als NOTFALL einreichen und den Mietvertrag vordatieren und wenn du die MÜB hast 1 Tag später vorlegen…

schlafenmde Hund e würde ich lieber nicht weckenen. Es sei denn die mutter deiner freundin arbeitet zufällig im JC…

Und dein Mitbewohner kann doch einfach 14 Tage später dazuziehen. Das reicht für einen untermietvertrag im Regelfall. Ja, dann kriegt er nur die halbe Miete, aber so ginge es.

Hallo, Sie müssen ALLES mit dem jobcenter absprechen, gehen Sie persönlich hin und sagen Sie alles so, wie Sie es oben beschrieben haben. Sagen Sie dort, daß Ihnen Obdachlosigkeit droht, da Sie wegen Einbedarf gekündigt sind, aber daß Sie bereits eine neue Wohnung an der Hand haben, dann wird man sich Ihrer Sache annehmen. (Das Wort „Obdachlosigkeit“ unbedingt verwenden, das entspricht ja auch der Wahrheit)- Viel Erfolg, Gruß, Achim