Hallöchen,
es ist eindeutig, dass man als ALG2-Empfänger das 25. Lebensjahr vollendet haben muss, um von den Eltern ohne einen „wichtigen Grund“ auszuziehen und dabei die sozialen Leistungen weiterhin zu erhalten.
Folgender Fall:
Mutter und Schüler (21), beide ALG2-Empfänger, leben in einer Wohnung, die nun teurer geworden ist, womit die Kosten der Unterkunft (KdU) als nicht mehr angemessen gelten. Man wird gebeten eine neue Wohnung aufzusuchen.
Fragen:
Müssen die beiden die Bedarfsgemeinschaft erhalten, um weiterhin ALG2 zu bekommen?
Oder ist die Tatsache, dass es keine passende Wohnung in der Umgebung gibt, Grund genug, um auseinanderziehen zu können, wenn die Kosten der beiden neuen Wohnungen für Einzelpersonen als angemessen gelten, obwohl die Summe höher ist, als bei der alten Wohnung?
Mit freundlichen Grüßen