Hallo,
Abgesehen davon, dass ein offizielles Kriterium „Man hat Eltern, man hat Geschwister mit Wohnungen“ niemals Bestand haben wird, weil es fundamentales Recht des Individuumms aber auch Dritter aushebelte, ist die Aussage des SB, „man sei gesetzlich verpflichtet!“ - und das hat ja eine ganz andere Qualität, als ein, „wir haben da interne Kriterien (die zwar rechtlich nicht halbar sind, aber bessere finden wir nicht)“,
Machen wir uns nichts vor, ein alleinstehender Mann wird auf der Prioritätenliste für die begrenzt vorhandenen/freien Sozialwohnungen nicht ganz oben stehen. Möglicherweise auch, weil davon die wenigsten Singlewohnungen sind. Da werden Verheiratete/Verpartnerte, Leute mit Kindern und Ältere, wo es keine realistische Hoffnung auf Einkommensverbesserung gibt, weiter vorne stehen. Und da immer weniger Wohnungen als Antragsteller da sind und ständig auch welche mit dringenderem Bedarf nachkommen, wird die Situation nicht besser.
Vorschlag: Wir warten mal ab, ob sich der Frager noch mal konkreter äußert. Bis dahin gehe ich erstmal von einer volkstümlichen und/oder unvollständigen Wiedergabe aus. Mir stellt sich z. B. die Frage, wo der Bruder jetzt wohnt und wer das bezahlt.
in jedem Fall so falsch, dass es sich lohnt, ihm eine reinzuwürgen.
Und dann bekommt er eine Sozialwohnung? Darum geht es doch hier? Seinen Regelsatz und die KdU wird er vom Amt bekommen, wenn er nicht gerade vor zwei Wochen sein Vermögen an Bruder und/oder Eltern verschenkt hat.
Grüße