Muss ich meinen Bruder bei mir einziehen lassen?

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Ich bin aktuell in der Situation, dass mein Bruder Harz IV bezieht und sein Haus nach der Scheidung verloren hat.
Ich besitze ein Haus, in dem meine Eltern Wohnrecht haben.

Mein Problem ist folgendes: Das Amt möchte meinem Bruder keine Sozialwohnung zuteilen, mit der Begründung, dass ich bzw. unsere Eltern ihn nach Gesetz aufnehmen müssen.

Kennt jemand dieses Gesetz und wenn ja, wo steht es?

Zunächst lässt man sich vom Sachbearbeiter den Gesetzestext explizit nennen; da dieses nicht möglich sein wird, weil Geschwister sich nach deutschem Recht - verkürzt - niemals unterhaltspflichtig sind und weder Gesetz noch rechtsprechung etwas anderes nahelegen, formuliert man eine schriftliche Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde und zeigt den SB wegen Rechtsbeugung an.

Hallo,

Zunächst lässt man sich vom Sachbearbeiter den Gesetzestext explizit nennen; da dieses nicht möglich sein wird, weil Geschwister sich nach deutschem Recht - verkürzt - niemals unterhaltspflichtig sind und weder Gesetz noch rechtsprechung etwas anderes nahelegen, formuliert man eine schriftliche Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde und zeigt den SB wegen Rechtsbeugung an.

Warum nicht gleich eine Klage vorm EuGH?
Oder man schaut erstmal in den Ablehnungsbescheid, was dort zu den Gründen steht. Es geht ja soweit ich es gelesen habe, nicht um Unterhalt, sondern „nur“ darum, dass der Bruder keine Sozialwohnung zugeteilt bekommt. Für eine solche Zuteilung wird es Kriterien geben.
Wie immer wird es da wohl um die konkreten Umstände und Formulierungen ankommen. Nicht selten werden Ablehnungsgründe in Bescheiden von den Betroffenen auch sehr volkstümlich interpretiert und weitererzählt.
Natürlich sollte man auf einem schriftlichen Bescheid bestehen und sich nicht mit mündlichen Aussagen begnügen, da hier wieder die Gefahr besteht, dass der Hörer etwas anderes versteht/wiedergibt als dort gesagt worden ist.

Grüße

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  1. Ich gehe davon aus, dass die Fragesteller wissen, was sie schreiben und sagen möchten.

  2. Ich weiß wie „Kollegen“ beim JC arbeiten.

  3. Auch das zur kostenlose Verfügung stellen einer Wohnung ist eine Form von Unterhalt

  4. Die Ablehnungsgründe sind soweit abseits jeden aktuellen Rechts, dass man ein vorsätzliches Fehlverhalten des SB unterstellen muss.

  5. Da es bei solchem Fehlverhalten, das offenkundig dazu dient, einen Antragsteller „abzuwimmeln“ und Kosten zu drücken, nicht auf einen schriftlichen Bescheid ankommt, muss man auch keinen Bescheid abwarten, um dem SB eine rein zu würgen (Auge um Auge …).

  6. Die einzige realistische Konstellation, in der ein Zuzug zu den Eltern (!) - NIEMALS zum Bruder - gefordert werden dürfte, ist, wenn der Bruder minderjährig ist. Selbst wenn er unter 25 sein sollte, können und dürfen die Eltern nicht gezwungen werden, ihn bei sich wohnen zu lassen.

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Servus,

dass es um die Zuteilung einer Sozialwohnung geht, hast Du aber schon gelesen, odrr?

Schöne Grüße

MM

Das änderte was?

  • dass Deine Anmerkungen zu Jobcenter, Unterhaltspflicht und Zwang, irgendwo einzuziehen, nicht so nah am Zentrum der vorgelegten Frage liegen.

Schöne Grüße

MM

Wenn du die Frage gelesen hast, dann wirst du gesehen haben, dass es um Hartz IV (SGB II-Recht) geht, und da sind nun mal die (i.d.R.) Jobcenter Träger der Leistung.

Dass ein anderes Amt ggf. für die Zuteilung von Sozialwohnungen zuständig ist, ändert nichts daran, dass keine (mir bekannte) rechtliche Grundlage existiert - und ich kenne viele -, nach Eltern oder Geschwister selbst bei der Zuteilung einer Wohnung in die Pflicht genommen werden dürfen.

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Servus,

wie Dir sicherlich bekannt ist, stehen in nicht ganz wenigen Gemeinden weniger Sozialwohnungen zur Verfügung, als benötigt würden, um auf jeden Antrag hin umgehend eine Wohnung zuzuteilen.

Außer dem Zeitpunkt des Antragseingangs gibt es für die Zuteilung noch andere Kriterien.

Es würde mich nicht gar so sehr überraschen, wenn dieses bei der beschriebenen Situation eine gewisse Rolle spielte.

Übrigens: Wenn jemand schreibt, jemand anderes beziehe ALG II, dann bedeutet das nicht automatisch, dass der Begriff „Behörde“ im gleichen Text sozusagen assoziativ mit „Jobcenter“ gleichzusetzen wäre.

Schöne Grüße

MM

Abgesehen davon, dass ein offizielles Kriterium „Man hat Eltern, man hat Geschwister mit Wohnungen“ niemals Bestand haben wird, weil es fundamentales Recht des Individuumms aber auch Dritter aushebelte, ist die Aussage des SB, „man sei gesetzlich verpflichtet!“ - und das hat ja eine ganz andere Qualität, als ein, „wir haben da interne Kriterien (die zwar rechtlich nicht halbar sind, aber bessere finden wir nicht)“, in jedem Fall so falsch, dass es sich lohnt, ihm eine reinzuwürgen.

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Hallo,

Abgesehen davon, dass ein offizielles Kriterium „Man hat Eltern, man hat Geschwister mit Wohnungen“ niemals Bestand haben wird, weil es fundamentales Recht des Individuumms aber auch Dritter aushebelte, ist die Aussage des SB, „man sei gesetzlich verpflichtet!“ - und das hat ja eine ganz andere Qualität, als ein, „wir haben da interne Kriterien (die zwar rechtlich nicht halbar sind, aber bessere finden wir nicht)“,

Machen wir uns nichts vor, ein alleinstehender Mann wird auf der Prioritätenliste für die begrenzt vorhandenen/freien Sozialwohnungen nicht ganz oben stehen. Möglicherweise auch, weil davon die wenigsten Singlewohnungen sind. Da werden Verheiratete/Verpartnerte, Leute mit Kindern und Ältere, wo es keine realistische Hoffnung auf Einkommensverbesserung gibt, weiter vorne stehen. Und da immer weniger Wohnungen als Antragsteller da sind und ständig auch welche mit dringenderem Bedarf nachkommen, wird die Situation nicht besser.
Vorschlag: Wir warten mal ab, ob sich der Frager noch mal konkreter äußert. Bis dahin gehe ich erstmal von einer volkstümlichen und/oder unvollständigen Wiedergabe aus. Mir stellt sich z. B. die Frage, wo der Bruder jetzt wohnt und wer das bezahlt.

in jedem Fall so falsch, dass es sich lohnt, ihm eine reinzuwürgen.

Und dann bekommt er eine Sozialwohnung? Darum geht es doch hier? Seinen Regelsatz und die KdU wird er vom Amt bekommen, wenn er nicht gerade vor zwei Wochen sein Vermögen an Bruder und/oder Eltern verschenkt hat.

Grüße

Vielen Dank für eure Antworten!

Auf mein Nachhacken in der Behörde hat sich alles geklärt,
er bekommt nächste Woche eine Wohnung.

zeigt den SB wegen
Rechtsbeugung an.

Was hiervon

"Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter "

soll denn der arme Sachbearbeiter sein?