Guten Morgen,
zur Zeit bezieht der fiktive Karl Krebs eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Rente läuft Ende 2014 aus, Verlängerung wurde beantragt, er wurde jedoch schon durch die DRV darauf hingewiesen, dass er sicherheitshalber andere Leistungen beantragen soll, falls das Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen wird, bzw. negativ beschieden wird.
Die behandelnden Ärzte sehen Karl weiter als Rentner, aber man weiß ja nun nie…
Karl war vor der Berentung dauerhaft AU geschrieben -während der AU wurde er arbeitslos-, Krankengeldanspruch wurde voll ausgeschöpft, es wurde 1 Monat ALG I nach § 145 SGB III gezahlt.
WO und vor allem WANN müsste Karl nun Leistungen beantragen. Karl meint, dass er spätestens am 1.10. (1/4 Jahr vor Ende der Rente) ALG I beantragen müsste…bekommt er dann wieder ALG I nach § 145 SGB III? In welcher Höhe? (Der 2009 berechneten Höhe oder in Höhe der -geringeren- EMi-Rente?
Oder muß er direkt ALG II bzw. Grundsicherung beantragen…
Karl ist psychisch recht desolat und will nun weder von AMt zu Amt laufen, bis der das richtige findet, noch irgendeine Frist versäumen und womöglich keine bzw verspätete Leistungen erhalten…
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
MG