Nachzahlungsanspruch Arbeitsamt

Hallo,
wie lange muß einen das Arbeitsamt, egal ob ALG oder ALHI,
nachzahlen, wenn dieses zu gering berechnet wurde. ? Gibt es da Verjährungsfristen. ?

Herzlichen Dank
Dexi

Hallo

wie lange muß einen das Arbeitsamt, egal ob ALG oder ALHI,
nachzahlen, wenn dieses zu gering berechnet wurde. ? Gibt es
da Verjährungsfristen. ?

Erstmal ist wichtig, dass dann gegen den betreffenden Bescheid rechtzeitig Widerspruch eingelegt wird. Die Frist steht auf dem Bescheid, ist meistens ca. 1 Monat soviel ich weiß.

Dann geht es ja ggf. hin und her, und wenn dann jeweils die Fristen eingehalten werden, müsste es meiner Meinung nach gar nicht verjähren, solange es so hin und her geht.

Weiter kann ich dir leider nicht helfen.

Bin übrigens nicht vom Fach, ist also nur ein unverbindlicher Tip.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

wenn immer schon zu wenig gezahlt wurde und man kommt erst jetzt drauf, kann man bei der Agentur für Arbeit einen sog. „Überprüfungsantrag“ stellen, in dem man den Sachverhalt schilder und um Neuberechnung des Anspruchs bittet.

In diesem Fall sind evtl. Ansprüche nach vier Kalenderjahren verjährt. Wenn der Antrag z. B. am 12.11.06 gestellt wird, dann gibt es Geld längstens für die Zeit ab dem 01.01.2002.

Viele Grüße
Florian