Hallo,
angenommen Person A hat lange Zeit BEVOR sie arbeitslos wurde ein Nebengewerbe betrieben und machte damit monatlich 500 Euro Gewinn.
Wird ihr nun das Arbeitslosengeld gekürzt, auch wenn sie in der Woche nur 2-3 Stunden für das Gewerbe aufwendet?
Hier http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__141.html steht das:
„Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Einkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, das in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.“
Das heißt doch, wenn man VOR der Arbeitslosigkeit durchschnittlich 500 E verdient hat, bleiben nun auch 500 E anrechnungsfrei, oder?
Und was wäre - im Extremfall - wenn man noch viel mehr verdienen würde (1000 Euro oder 2000 Euro) und trotzdem unter 15h Wochenarbeitszeit bleibt? Wird das dann auch nicht auf das ALG1 angerechnet? Oder gibt es irgendwo eine Grenze?
Danke + viele Grüße!