Nebengewerbe:über 500 Euro Gewinn=weniger ALG1?

Hallo,

angenommen Person A hat lange Zeit BEVOR sie arbeitslos wurde ein Nebengewerbe betrieben und machte damit monatlich 500 Euro Gewinn.
Wird ihr nun das Arbeitslosengeld gekürzt, auch wenn sie in der Woche nur 2-3 Stunden für das Gewerbe aufwendet?

Hier http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__141.html steht das:

„Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Einkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, das in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.“

Das heißt doch, wenn man VOR der Arbeitslosigkeit durchschnittlich 500 E verdient hat, bleiben nun auch 500 E anrechnungsfrei, oder?

Und was wäre - im Extremfall - wenn man noch viel mehr verdienen würde (1000 Euro oder 2000 Euro) und trotzdem unter 15h Wochenarbeitszeit bleibt? Wird das dann auch nicht auf das ALG1 angerechnet? Oder gibt es irgendwo eine Grenze?

Danke + viele Grüße!

Hi!

Das heißt doch, wenn man VOR der Arbeitslosigkeit durchschnittlich 500 E verdient hat, bleiben nun auch 500 E anrechnungsfrei, oder?

Ja. Siehe auch FAQ:2638 *).

Und was wäre – im Extremfall –, wenn man noch viel mehr verdienen würde (1 000 Euro oder 2 000 Euro) und trotzdem unter 15h Wochenarbeitszeit bleibt? Wird das dann auch nicht auf das ALG1 angerechnet?

Wenn der erhöhte Freibetrag aufgrund des Verdienstes in der Vergangenheit bei 1 000 oder gar 2 000 € läge, könnte man theoretisch auch das neben dem Alg verdienen, ohne was angerechnet zu bekommen, ABER :
Ich zitiere aus o. g. FAQ2638, 3.:

„Ist das monatliche NEK jedoch regelmäßig so hoch, dass es höher als das monatliche Alg ist ([…]), besteht […] keine Arbeitslosigkeit mehr.“

Das sollte man also im Hinterkopf behalten. Eine einmalige Überschreitung alle paar Monate mal ist aber meist kein Problem.

Weitere Infos zu NEK stehen in FAQ:1769.

LG
Jadzia

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich verstehe das nun also so:
Person A hat monatlich als Angestellte den Betrag X verdient und als Selbständige durchschnittlich den Betrag Y. Nun wird sie arbeitslos und bekommt somit 0,6*X Euro Arbeitslosengeld. Solange Y kleiner als 0,6*X ist, wird das ALG1 nicht gekürzt. Richtig?

2 verschiedene Paar Schuhe
Hi!

Nun wird sie arbeitslos und bekommt somit 0,6*X Euro Arbeitslosengeld.

Nicht ganz. Zur Alg-Berechnung siehe /t/alg-i-berechnung/5038956/4

Solange Y kleiner als 0,6*X ist, wird das ALG I nicht gekürzt.
Richtig?

Nein, Du schmeißt hier zwei verschiedene Sachen durcheinander:

  1. Solange das monatliche Nebeneinkommen, das während des Alg-Bezugs erzielt wird, ≤ Y ist, wird nichts vom Alg (also vom tatsächlichen monatlichen Auszahlungsbetrag) abgezogen.

ABER:
2. Nur solange Y in der Regel kleiner als das Alg (Auszahlungsbetrag) ist, besteht überhaupt noch ein Anspruch auf Alg bzw. gilt man noch als arbeitslos im Sinne des Gesetzes!

Gruß
Jadzia

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